Ein Widerspruch muss nach Verwaltungsrecht des Bundes (und ich denke auch der meisten Länder) in Schriftform erfolgen, d.h. praktisch per De-Mail, Fax oder eben für die meisten von uns sicher per Post.
Darauf wird in der Rechtsbehelferklärung in einem Bescheid meist auch hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich einzureichen sei. Tut man dies nicht, sondern sendet diesen per E-Mail, kann die Behörde diesen als nicht angekommen ansehen bzw. vlt. auch ignorieren. Auch ist es für dich dann schwerer nachzuweisen, dass der Widerspruch ankam.
Denn ein Widerspruch ist der erste Schritt zur Klage und man kann die ganze Klage vergessen, wenn der Widerspruch vorher nicht formgerecht erfolgte.
Für weitere Infos und Dinge die dabei zu beachten sind habe ich das mal hier zusammen gefasst: