KV Bad Dürkheim - Antrag mit fragwürdiger Begründung abgelehnt

Hallo zusammen,

ich habe bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim die lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen vom Asia Kaiser-Imbiss in Neustadt a. d. Wstr. angefragt.

Die Behörde hat den Antrag nach zwei Momatem Bedenkzeit dann abgelehnt.
Als Gründe wurden der fehlende konkrete Produktbezug (es handele sich um einen „Ausforschungsantrag“), das fehlende berechtige Informationsinteresse (soll ja nur auf der „Verbraucherplattform Topf Secret“ veröffentlicht werden) und außerdem greift die dauerhafte Online-Veröffentlichung „in nicht zu rechtfertigender Weise in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ein“ (die freie Berufswahl?).

Ich gehe davon aus, dass der nächste Schritt dann der Widerspruch ist? Wie muss ein solcher aussehen? Muss ich auf alle Punkte eingehen und jeweils detailliert erklären warum sie höchstens zur Belustigung, aber nicht zur Ablehnung des Antrags beitragen?

Mit bestem Gruß
Ole

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-asia-kaiser-imbiss-neustadt-an-der-weinstrasse/

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Willkommen im Forum, @o.schmidt!
Ich habe gegen Bad Dürkheim eine Untätigkeitsklage eingelegt und nun im Gerichtsverfahren einen ablehnenden Bescheid mit der gleichen Begründung erhalten. Ich weiß noch nicht wie ich darauf reagieren soll. Hier geht’s zu meiner Anfrage.
Interessant finde ich, dass ich dort vor einiger Zeit schonmal eine Anfrage gestellt und ohne Weiteres - von einer heftigen Verspätung mal abgesehen - Auskunft erhalten habe.

Bad Dürkheim liegt in Rheinland-Pfalz. Nach meinen Erfahrungen werden dort offensichtlich systematisch Ekelbetriebe gedeckt.

Ob Kreisverwaltung Bad Kreuznach oder Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Keine “Begründung” zur Auskunftsverweigerung aus dem Ekelbetriebparadies RLP scheint dort zu absurd zu sein; keine Ausrede für die Verweigerung von Auskünften nach dem VIG zu schwachsinnig, um Anfragenden präsentiert zu werden.

Verglichen mit RLP ist sogar Bayern ein Muster an Transparenz.

Die einzige Lösung sind m. E. Klagen von Foodwatch oder FragDenStaat durch alle Instanzen.

Noch bevor meine Anwältin gegen den ablehnenden Bescheid vorging, sandte Bad Dürkheim dann doch noch die zunächst verweigerte Auskunft und schloss sich vorab einer Erledigungserklärung an. Ich weiß nicht, was zu diesem Umdenken geführt hat. Ich hoffe, dass die Behörde ihre Verweigerungshaltung nun aufgegeben hat. Falls nicht: Eventuell hilft euch ein Verweis auf meine Anfrage und die Selbstbindung der Verwaltung :wink:

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Nunja, kaum wartet man etwas länger und erinnert nochmal an einen Widerspruch lässt man sich sogar in Bad Dürkheim dazu hinreißen VIG-Anfragen ordnungsgemäß zu beantworten.

Gruß Ole

Hat Bad Dürkheim deine Anwältin bezahlt?

ich bedanke mich für Ihre Anfrage bezüglich des abgelehnten Antrags des KV Bad Dürkheim mit fragwürdiger Begründung. Leider habe ich keine spezifischen Informationen zu diesem Thema.

Für Informationen zum “Saygin Yalcin Vermögen” empfehle ich, sich an entsprechende Quellen oder die betreffende Person selbst zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,