Da wird explizit vermerkt, dass man nicht daran denkt, die Plattform zu bedienen Interessant. Die Argumentation unterscheidet sich dadurch leicht von der E-Mail-Adress-Thematik. Danke.
Denen ist aber klar, dass das Verfahren dennoch hochladbar ist?! Die erschweren also nur Transparenz?
Zu dem Thema hier mal die Kommunikation wie die Bundestagsverwaltung damit umgeht:
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei E-MailAdressen mit der Endung „@echtemail.de" nicht um persönliche E-Mail-Adresse handelt. Diese E-Mail-Adressen werden eigens dafür generiert, Antworten direkt und gegebenenfalls anonym auf die Plattform „fragdenstaat.de" umzuleiten und kommen einer persönlichen E-Mail-Adresse nicht gleich. Fragdenstaat.de kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden.
Wenn das so klar wäre, hättest du ja eine Rechtsgrundlage nennen können… Aber das verweigerst du andauernd und bist der Auffassung, deine Meinung sei genau so viel wert… Nicht mal eine Quelle zu deinen Behauptungen hast du nennen können…
hier geht’s ja rund. Habe den gesamten Thread ehrlicherweise nicht komplett gelesen. Ich würde auch die Alteingesessenen bitten, hier freundlich und deeskalierend zu wirken.
Zur Sache:
Wir vertreten schon die Meinung, dass FragDenStaat als eine (besondere) Art von E-Mail-Anbieter fungiert. Auch bei Adressen pro Anfrage beginnt die E-Mail-Adresse mit einem eindeutigen Nutzer*innen-Kürzel, ist also ‘persönlich’. Auch andere Anbieter unterstützen das ‘Namespacing’ von E-Mail-Adressen über “Plus-Adressierung”. Die Bitte nach einer anderen ‘persönlichen’ E-Mail-Adresse begegnen wir gerne mit Verweis auf den Anbieter echtemail.de.
Die Besessenheit mancher Behörden nach E-Mail-Adressen, die sich direkt mit einer BKA-Datei verknüpfen ließe, lässt verwundern. FragDenStaat war vor dem Launch der “De-Mail” am Start und ist es auch noch nach deren Ende.
Meines Wissens nach geht es bei der BVerwG-Entscheidung über die Identifizierung nicht um die Wahl eines anderen E-Mail-Anbieters (ist spiderman23425@web.de für die Identifizierung hilfreicher?), sondern um die Preisgabe einer Postadresse.
Was einzelne Behörden da rauslesen oder verstehen wollen, nur um nichts mit FragDenStaat zu tun haben zu müssen, sei dahingestellt. Wie Antragstellende darauf reagieren, ist ihnen überlassen. Manche suchen den Konflikt, andere nur die Infos.
Danke für die Einordnung @stefan . @juliankpf s Ansicht war im Wesentlichen: “Wenn es unrechtmäßig wäre, hätte FdS ja dagegen geklagt.” Vielleicht kannst du dazu noch etwas mehr Klarheit schaffen.
Auf seine anderen Punkte bist du ja bereits eingegangen. Er interpretiert das Urteil offenbar auf seine eigene sehr spezielle Art und Weise.
Manche suchen den Konflikt, andere nur die Informationen.
Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit: sicherzustellen, dass staatliches bzw. behördliches Handeln rechtmäßig erfolgt und den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht.
Der stärkste Punkt im gesamten Thread ist aus meiner Sicht der von a.b_1244:
Wenn eine Behörde eine Maßnahme ausdrücklich mit einem bestimmten Urteil begründet, muss sie plausibel darlegen können, wie sich diese Maßnahme aus diesem Urteil ableiten lässt.
Das ist keine „Konfliktsuche", sondern die normale Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln.
Ob die Forderung nach einer anderen E-Mail-Adresse am Ende zulässig ist, ist eine andere Frage. Aber der Hinweis „Wenn das unzulässig wäre, hätte FragDenStaat schon geklagt" ist kein juristisches Argument. Aus dem Ausbleiben einer Klage folgt weder die Rechtmäßigkeit noch die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns. Viele Rechtsfragen werden nie gerichtlich geklärt.