Ich halte nichts davon mich hier zig Mal zu wiederholen, meine Rechtsauffassung akzeptierst du auch nicht. Aber du scheinst auch nicht zu verstehen, das es für ein solches Handeln - in Form eines Realaktes - auch keine Rechtsnorm braucht…
Wie schonmal gesagt: Dein Beitrag hier hielt sich - bis auf Umfang - stark in Grenzen…
Deine private Rechtsauffassung ist auch per se uninteressant
- auch das habe ich schon mitgeteilt. Entweder du kannst Dinge sachlich belegen - oder es ist vollkommen egal.
Alles klar. Denke damit sind wir hier auch durch.
Wieso willst immer ein neues Proton aufmachen, du kannst einfach den Plus und Dot Trick nutzen und unendlich viele Mails erstellen die an deine Hauptmail gehen ![]()
Aus:
Max.Muster@protonmail.com wird dann:
Max.Muster+richardabby40@protonmail.com
M.ax.Muster+yamiletfadler17@protonmail.com
M.a.x...Muster+kennethserban83@protonmail.com
M.a.x...M.uster+stellanagy07@protonmail.com usw.
das ganze funktioniert auch mit Gmail, Tutanota etc.
Hier gibts ein Generator: Fake Email Generator | Random Email Address Generator Tool
Die Argumentationslinie erinnert an: Wenn Sie nichts zu verbergen haben, ist Vorratsdatenspeicherung doch nicht schlimm…
Bisher wurde stets argumentiert, dass der Antragsteller einer Behörde nachgeben soll – obwohl die Behörde doch gar keine Grundlage hat. @juliankpf meint, die Behörde braucht keine Grundlage – und sowieso stützt sich die Behörde nicht auf das Urteil (ich lese das eindeutig anders).
Die von @sanster verlinkte Anfrage stellt nun ausschließlich auf das Urteil ab – das dürfte @juliankpfs Argumentation nun endgültig entkräftet haben.
Jetzt muss nur noch die genaue Randnummer gefunden werden ![]()
Wir drehen uns hier im Kreis. Du weißt es doch sowieso besser. Also wofür noch die Diskussion?
Ich habe nicht nach einer Diskussion gefragt, sondern nach der Rechtsgrundlage bzw. der Begründung im Urteil. Du hast von Anfang an einfach angenommen, jemand sei an deiner persönlichen Meinung interessiert. Wenn ich mir deine anderen Beiträge so anschaue, scheint das leider öfter der Fall zu sein.
Ich bin nicht derjenige, der ständig hier anderen das Wort im Mund umdreht oder irgendwelchen Blödsinn unterstellt… ![]()
Keiner hier kann was dafür, das du das Urteil nicht verstehst (oder verstehen möchtest).
… wenn es dir doch nur möglich wäre, die Randnummer zu nennen, die deine Meinung stützt ![]()
Ich muss dir gar nichts beweisen, habe ich auch nicht vor, denn du wirst mir daraufhin erneut erläutern das du es besser weißt. Hättest du meine Antworten oben nämlich gelesen, wüsstest du die Antwort bereits.
Genau - musst du nicht - kannst du auch nicht - weil du eben nur deine Meinung verbreitest… Du hast kein einziges sinnvolles Argument genannt - ausser dass du stets mit absurdem Unsinn wie Postweg angetanzt kamst… Ich empfehle dir, deine eigenen Posts vor dem Hintergrund der eigentlichen Frage nochmal zu lesen ![]()
Ja, genau. Das wirds sein. Du hast Recht und ich hab meine Ruhe.
Ist das anstrengend, das hab ich in den letzten 4 Jahren auf der Plattform noch nicht erlebt.
Ist das ein neuer Rekord? Der längste Thread hier? Hammer in jedem Falle. Ein großes Danke an alle Beteiligten. In jedem Falle bringt es einen gut durch.
Nee, der längste Thread ist es (noch) nicht.
top! Genau das hatte ich eingangs gesucht - warum brauchst du 50 Posts bis du damit ankommst?
Kein Mensch hat dich gebeten, hier teilzunehmen ![]()
Sag mal, hast du es jetzt mal?
Von Anfang an schießt du hier gegen JEDEN, der nicht sofort deiner Meinung folgt. Und anstatt das du sachlich bleibst, gehst du ständig auf die persönliche Ebene. Was stimmt denn mit dir nicht?
Erkläre mir gerne mal wie viele hundert Anträge du auf der Plattform bisher hast, oder wie oft du schon im Vor- oder Klageverfahren gewonnen hast, das du ja scheinbar alles zum IFG auswendig kannst. Wenn man deine Antworten hier so ließt, scheinst du ja mehr zu wissen als die Volljuristen bei FdS.
Falsch – wenn du sachliche, überzeugende Einwände hättest vorbringen können, hätte ich diese sofort angenommen – das hast du aber nicht. Du hast dich von Anfang an auf Nebensächlichkeiten wie „Postweg" versteift, die einfach vollkommen an den eingangs gestellten Fragen vorbeigingen. Permanent belästigst du alle mit deiner Meinung – die kannst du auch gerne haben; aber du musst niemanden ungefragt damit penetrieren. Es ist vollkommen egal, wie viele IFG-Anträge ich habe – es ist erbärmlich, wenn du glaubst, die Anzahl irgendjemandes IFG-Anträge mache diesem zu einem besseren Menschen oder zu einer Person, deren Meinung mehr wert sei als die der anderen.
Gerne mögen sich die „Volljuristen von FdS" hier äußern, gerne mag sich auch der Hausmeister vom BND hier äußern – wenn irgendjemand die Frage beantworten kann, welche Rechtsgrundlage die Behörde hat, eine E-Mail-Adresse ≠ FDS einzufordern, ist er sehr willkommen.
Deine polemische Postinkrementierungsstrategie lehne ich persönlich jedoch ab.
Es ist auch wunderbar, dass dein verlinkter Beitrag schon deiner Ansicht zu widersprechen scheint:
Es gibt keine amtlichen Informationen zu deinen Behauptungen - zumindest nicht beim BSI. Wieso ein Kommunalamt da besser informiert sein soll, erschliesst sich dem objektiven Leser nicht…
Du kannst das gerne elaborieren…
Die Unterscheidungen des BSI hinsichtlich der FdS-Adresse treffen jednefalls 1zu1 auch auf web.de und co zu…
Um das Thema mal wieder etwas aufzuwärmen, hier ein erneuter Hinweis, dass aus Bayern eine “[…] Ihnen eindeutig zuordbare individuelle E-Mailadresse […]” zur Übersendung via E-Mail gefordert wird.
Nicht meine Anfrage.
Ich habe den Erwartungshorizont gesenkt und bin froh, dass aus Bayern überhaupt eine Rückmeldung hierzu kommt.