FdS Email und BVerwG 6 C 8.22

Hast du eigentlich mal BfDI / LDI NRW um Stellungnahmen gebeten? Soweit ich mich erinnere folgt zumindest Ersterer der Auffassung der Behörde(n).

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Wie diese Bekanntgabe erfolgt, ist grundlegend eine Ermessensentscheidung der Behörde. Es gibt zwar spezialgesetzliche Normen in Sonderfällen (z. B. öffentliche Bekanntmachungen, etc.) ansonsten ist es aber Sache der Behörde wie sie dir die Sache bekannt gibt. Eine Bekanntgabe z. B. per Telefon wäre auch möglich, aber natürlich unpraktisch

Grundsätzlich hast du recht: Die Behörde darf Verwaltungsakte durchaus auch mündlich erlassen, was in der Praxis sogar gar nicht so selten vorkommt. Auch der Postweg ist selbstverständlich zulässig und in vielen Fällen sogar der sinnvollste Weg.

Allerdings liegt hier eine Grenze: Die Behörde sollte nicht verlangen, dass ich eine E-Mail-Adresse bei einem bestimmten Anbieter unterhalte (oder gerade nicht bei einem bestimmten Anbieter wie FdS).

Eine solche Differenzierung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Anbieter tatsächlich besondere Qualitätsmerkmale aufweisen würde (z.B. BSI-zertifizierte Infrastruktur wie bepo). Genau hier liegt aber mein Punkt: Die geforderte E-Mail-Adresse unterscheidet sich qualitativ nicht von anderen Anbietern. Sie ist weder sicherer noch unsicherer – technisch gibt es hier keinen Unterschied.

Bisher wurden hierzu jedoch keine konkreten rechtlichen Argumente vorgebracht, die über eine persönliche Einschätzung hinausgehen. Objektive Kriterien sind jedoch maßgeblich.

Zur Prozessgeschichte: Soweit ich mich erinnere, wurde die Frage nach der E-Mail-Qualität in der ersten oder zweiten Instanz angesprochen, später aber nicht weiter verfolgt. Falls ich mich hier irre, bitte ich um Korrektur.

Auch die Behauptung, die Hürde bei FdS sei niedriger als bei anderen Anbietern, lässt sich objektiv nicht nachvollziehen. Sowohl bei FdS als auch bei web.de & Co. muss ich ein neues Konto einrichten und meine genausokorrekten Daten angeben – der Aufwand ist in beiden Fällen identisch.

Hast du eigentlich mal BfDI / LDI NRW um Stellungnahmen gebeten? Soweit ich mich erinnere folgt zumindest Ersterer der Auffassung der Behörde(n).

Gibt es hierzu einen konkreten Verweis auf die Auffassung des BfDI? Im Urteil wurde ja gerade durch den BfDI geltend gemacht, dass die Praxis (hier allerdings die Anschrift - was zurecht verworfen wurde) der Datensparsamkeit widerspricht. Dieser Einwand (bezogen auf eine gesonderte E-Mail-Adresse) ist bisher meines Wissens nach sachlich nicht widerlegt worden.

Was deine persönliche E-Mail Adresse angeht liegt es einfach daran das die Behörden meinen sie könnten dann sicherstellen das du diese Nachricht auch erhälst, da fragdenstaat eine Plattform zum Versenden solcher Anfragen und kein E-Mail Anbieter in dem Sinne ist…

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Das erscheint mir als wenig nachvollziehbare Annahme, da die Anfrage ja auch von dieser E-Mail-Adresse kam. Aber selbst wenn man dies unterstellen wollte: Diese Begründung wurde ja gar nicht genannt, sondern nur:

Da Sie eine elektronische Antwort wünschen, bitte ich Sie mir Ihre persönliche E-Mailadresse und nicht die von der Internetplattform FragDenStaat generierte E-Mailadresse mitzuteilen.

Der unmittelbare Bezug zum BVerwG-Urteil wurde dabei noch nicht einmal erwähnt.

@juliankpf Dass dies tatsächlich als Legitimationsgrundlage für die E-Mail-Adresserhebung genutzt wird, wird dadurch deutlich, da die Behörde angibt:

In Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2024 (BVerwG 6 C 8.22) ist die Behörde dazu berechtigt die Identität des Antragstellers festzustellen, bevor Ihrem Anliegen weiter nachgekommen wird.

Die Identitätsfeststellung erfolgt aber nicht – oder wird allenfalls versucht über eine E-Mail-Adresse.

Deine vorherige Annahme, das Urteil sei unabhängig genannt worden, lässt sich damit wohl nicht bestätigen.

Aus Sicht der Behörde ist es offenbar so, dass das Urteil sie dazu ermächtigt, E-Mail-Adressen einzufordern?

Nein, du missverstehst einfach die Behörde bzw. auch den Urteilsspruch. Aber ich glaube, wir drehen uns hier im Kreis.

Befrag doch mal den BfDI was er dazu sagt, vielleicht überzeugt dich seine Begründung.

:joy: das - ausgerechnet von dir, der hier noch nicht viel Essenz zum Sachverhalt beigetragen, nichts widerlegt und sich in Nebensachen verloren hat? :smiley: So schlaue mich auf :wink:

Deinerseits steht doch sogar noch der angebliche BfDI-Verweis aus…

Soweit ich mich erinnere folgt zumindest Ersterer der Auffassung der Behörde(n).

Was genau ist an “soweit ich mich erinnere” falsch zu verstehen? Denkst du, wenn ich einen direkten Verweis auf die schnelle hätte, hätte ich ihn dir hier vorenthalten?

Ich weiß auch nicht so ganz weshalb du die ganze Zeit gehen mich schießt. Ich habe dir lediglich meine Rechtsauffassung mitgeteilt, wogegen du nur mit “das verstößt gegen das GG!!” entgegen stehst.

Tut euch zusammen und klagt gegen diese Ungerechtigkeit. Hopp, hopp! :popcorn:

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Soweit Andreas klagt, würde ich diese Klage sofort verfolgen. Ich halte sie aber für eher aussichtslos.

Wenn die Sache so eindeutig wäre, hätte FdS vermutlich schon selbst geklagt.

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Gestern hatte ich hatte mittels Kommentar den Anfragenersteller gebeten, nach Abschluss seiner Anfrage an die LDI zu eskalieren, um eine Entscheidung zu bekommen :+1:
Die Anfrage will ich damit aber auch nicht konterkarieren.
Ich gebe allerdings auch zu, dass es mir in den Fingern juckt, eine eigene Anfrage an dasselbe Amt zu richten… :person_shrugging:
Tatsache ist, dass ich hier genau darauf hinaus wollte, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die mir entgangen sein könnte - das Urteil war es jedenfalls nicht. Dass FdS selbst schon geklagt hätte, glaube ich persönlich nicht…

wogegen du nur mit “das verstößt gegen das GG!!” entgegen stehst.

Du irrst - Deine Aussage war, es bedürfe keiner weiteren Rechtsgrundlagen - und das GG sagt genau das Gegenteil.
Falls Du die Einlassung des BfDI wiederfindest, würde ich mich über eine Verlinkung freuen :hugs:

Ich bin von der LDI NRW hinsichtlich der behördenfreundlichen Entscheidungen allerdings auch vom Grundsatz her enttäuscht :pensive_face:

Dann go for it und berichte uns gern. Kannst dann ja entsprechende Rechtsmittel nutzen.

Hier kannst alles nachlesen Einnahmen der Stadt Leipzig aus Außenwerbung - FragDenStaat

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Danke - aber:

die von Ihnen angeführte Entscheidung des OVG NRW wurde durch die Entscheidung des BVerwG v. 20.03.2024 AZ 6 C 8/22 aufgehoben. Danach darf die Behörde entscheiden, ob Sie die Antwort elektronisch oder schriftlich zustellt. Sie darf dazu auch eine persönliche E-Mail Adresse verlangen.

Das sagt die Bude zwar - aber wo genau basiert das auf dem Urteil? Rn?

was will man da noch weiter diskutieren, die werden sich davon nicht abbringen lassen

Ah Eure Annahme ist offenbar - “Die Behörde hat immer recht” :smiley:
Ich gehe eher davon aus, dass das Abschreckungsmassnahmen sind und die Behörde den Vorgang unnötig erschweren will…
Aus meiner persönlichen Erfahrung: Die Behörde hat selten recht…

@sanster Du hast offenbar - ausser der Meinung der Behörde - keinen Beleg (im Urteil) für die steile Behauptung

Ich hatte diesen Fall erst einmal. Da ich die Anfrage sowieso zurückziehen musste, habe ich mich auch nicht weiter damit beschäftigt. Da hätte man zwar weiter argumentieren können, aber wenn man die Zeit gegenrechnet, die dabei draufgeht, ist es wohl am sinnvollsten, einfach eine E-Mail-Adresse anzugeben. Diese muss ja nicht max.mustermann@muster.de heißen, sondern kann beliebig aussehen da gibt es keine Vorschriften.

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Genau darum geht es - Zeit. Ich will eben nicht jedes Mal ein neues Proton-Konto aufmachen müssen… Dafür gibt es ja auch gar keine Grundlage :person_shrugging:
Der Anfragenersteller hat via Kommentar dankenswerterweise angegeben, die LDI nach Abschluss zu involvieren :+1:
Ich bin gespannt - aber nicht sonderlich euphorisch - die LDI NRW argumentiert zuweilen absolut unsinnig…

Ich frage mich, wie argumentiert wird, wenn man keine andere E-Mail-Adresse besitzt :person_shrugging:

Ich würde mal wieder auf meine Antwort oben verweisen: wenn die Rechtslage deiner Ansicht nach so eindeutig ist, warum hat dann FdS nie dagegen geklagt?

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Ich bin nicht verantwortlich für das Tätigwerden oder Nichttätigwerden von FdS – frag doch einfach selbst die Verantwortlichen. Diese hätten sich ja auch gegenteilig hier äußern können…

Ich bin nicht in der Beweispflicht, die Behörde ist es – das ist ja Kern meiner Aussage: Gesetzesvorbehalt. Die Behörde – oder du als ihr Vertreter – musst eine gesetzliche Grundlage nennen. Du schweigst dich ja diesbezüglich noch aus.