FdS Email und BVerwG 6 C 8.22

Musst du eigentlich selbst lachen, wenn du sowas schreibst?

Wo genau habe ich in irgendeiner Art und Weise beurteilt, wessen Meinung wie viel wert ist?

Und ich würde dich auch wärmstens bitten, deine Beleidigungen langsam mal zu unterlassen.

Wo genau habe ich beurteilt, wessen Meinung wie viel wert ist?

Du hast nach der Anzahl meiner IFG-Anträge gefragt. Für die hier diskutierte Rechtsfrage ist diese Information ersichtlich ohne jede Relevanz. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass du daraus Rückschlüsse auf die Belastbarkeit meiner Position ziehen möchtest. Andernfalls erschließt sich der Zusammenhang mit dem Thema des Threads nicht.

Im Übrigen fällt auf, dass die eigentliche Ausgangsfrage des Threads nach wie vor unbeantwortet ist. Wiederholt wurde nach einer konkreten Rechtsgrundlage bzw. einer konkreten Passage des Urteils gefragt, aus der sich die behauptete Rechtsfolge ergeben soll. Stattdessen wird seit mehreren Seiten über Plausibilitäten, persönliche Einschätzungen und nun sogar über die Person des Fragestellers diskutiert.

Wenn du der Auffassung bist, dass meine Rechtsauffassung falsch ist, dann sollte das kein Problem sein: Nenne die Rechtsgrundlage, die einschlägige Randnummer oder die sonstige Quelle, die ihr widerspricht.

Genau darum geht es in diesem Thread.

Was hingegen nichts zur Klärung beiträgt, sind Spekulationen über meine Person oder die Anzahl meiner IFG-Anträge. Der Thread handelt von der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungshandelns, nicht von meinem Lebenslauf.

Für die hier diskutierte Rechtsfrage ist diese Information ersichtlich ohne jede Relevanz.

Soll ich dir den Begriff “offtopic” nochmal erklären? :slight_smile:

Scrollen wir doch nochmal hoch, zu dem Zeitpunkt als du die Frage das erste mal stelltest… Nur weil du sie jetzt umetikettiert hast, ändert sich doch nicht der zugrundeliegende Sachverhalt.

Zum Glück habe ich die Frage noch nicht gestellt. Aber Kopf hoch.

Aber ich glaube wir sind hier allgemein durch. Dir alles Gute!

Nur weil kein Fragezeichen dabei ist, handelt es sich nicht im Kern um eine Frage :wink:

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Alles klar. Gute Besserung.

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Für mich hat das hier schon richtige /reddit-Vibes. In jedem Falle in meinen Augen Potenzial zum Diskurs des Jahres!

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Ich find’s ehrlicherweise auch ziemlich amüsant.

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Mit Schreiben vom 05.05.2026 forderten Sie ihn unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2024 (BVerwG 6 C 8.22) auf, eine persönliche E-Mailadresse anzugeben. Herr Krause bat um Prüfung, ob diese Vorgehensweise rechtskonform sei. Dem chatverlauf der Anfrage ist zu entnehmen, dass der Antragsteller im Ausgangsantrag seine postalische Adresse mitgeteilt hat. Nach dem vorgenannten Urteil ist eine Behörde zwar dazu berechtigt, die Identität des Antragstellers festzustellen, da nach § 4 Abs.1 IFG NRW jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Zugang zu den bei der Behörde vorhandenen amtlichen Informationen hat. Anhand der postalischen Adresse hätte sich jedoch feststellen lassen, dass hinter dem Antrag eine natürliche Person steht. Die Anforderung einer persönlichen E-mailadresse wäre zur Bearbeitung des Antrags (die, nachdem der Antragsteller eine persönliche E-mailadresse nachreichte, auch erfolgte) nicht erforderlich gewesen.

Und @juliankpf? Wo sind deine anderslautenden Quellen? Hast du die mittlerweile schon gefunden?

Aber ja - Ergebnis war klar - nur eben nicht, deiner Meinung entsprechend :joy:

Hast du echt nichts besseres zutun als mich ständig hier zu Pingen?

Musst du nicht wieder irgendwen ausgedachtes zitieren, mit etwas das gar nicht gesagt wurde?

:joy: Du solltest dann vielleicht die initiale Anfrage selbst verfolgen :joy: Lächerlich

Danke, aber weder Zeit noch Interesse.

@juliankpf was erdreistest du dich dann eigentlich hier deine unsinnige Meinung permanent kundzutun? Hat dich irgendjemand darum gebeten? Bringst du irgendjemanden damit weiter? Du bist nur ein Troll :joy:

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Leute, schaffen wir noch die 100?

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Ich bin guter Dinge! :slight_smile:

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Wäre schön, wenn sich die Moderatoren deiner mal annähmen… komisch, dass man Trolls wie dich hier überhaupt duldet…

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