Empfehlung/Vorgehen für Anwaltssuche zu IFG-Klage

Ich habe verschiedene IFG-Anfrage gestellt und bei ca. 50% der Anfragen gab es keine oder keine fristgerechte Antwort.

Ich habe über das Anwaltsverzeichnis der BRAK Anwälte angeschrieben, aber nichtman von 30 Anwälten hat nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) Interesse an einem IFG-Mandat gezeigt. Die Mandate seien nicht lukrativ.

Natürlich kann man erstinstanzlich alleine Klage, was aber als Laie sehr risikobehaftet ist und sogar bei späterer anwaltlicher Vertretung den Verlust der 2. Instanz zu Folge haben kann. Man muss also schon sehr erfahren sein wie z.B. @arne.semsrott. Ich traue mir das “noch” nicht zu.

Auf FragDenStaat.de wird ja auch im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen überhöhte IFG-Gebühren auf die Begründung des BVerwG eingegangen. Ich glaube es wird in diesem Zusammenhang erwähnt, dass eben IFG-Anfragen mittlerweile so kompliziert sind, dass allgemein eine anwaltliche Vertretung fast ausnahmslos zu empfehlen ist. Deswegen sei es auch den Behörden “gestattet” sich jeweils teure Anwälte zu nehmen.

Wie findet ihr also “interessierte” Anwälte für IFG-Klagen?
Könnte ihr eine Vorgehensweis empfehlen?
Wie geht ihr vor?

Ich habe schon an die Beordnung eines Notanwalts gedacht, was aber in der 1. Instanz wegfallen dürfte, bzw. schwer zu begründen sein dürfte.

Transparente Grüsse!

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Moin! Wenn du dir unsere Klagen anschaust unter Unsere Klagen - FragDenStaat, gibt es da vielleicht Kanzleien, die du kontaktieren könntest. Ansonsten ist es sinnvoll zumindest bei Untätigkeitsklagen, Fachanwält:innen für Verwaltungsrecht anzusprechen. Du kannst dich auch gern an uns per Mail wenden. Beste Grüße!

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Nachdem ich erfahren habe, dass Untätigkeitsklagen immer von der beklagten Behörde bezahlt werden müssen, habe ich mich als erstes auf solche Klagen gestürzt und diese selbst eingereicht. Das schlimmste, was da passieren kann, ist, dass du zwar die Informationen nicht bekommst, aber dann bleibst du immerhin nicht auf den Gerichtskosten sitzen. Allerdings musst du etwa 500€ Gerichtskosten für die Zeit des Verfahrens vorschießen.

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Dass von 30 Kanzleien keine einzige nach Gebührenordnung abrechnen möchte und deswegen das Mandat ablehnt, ist echt bitter und mit einer funktionierenden Rechtspflege eigentlich auch nicht zu vereinbaren.

Ich finde, das sollte man auch an die Anwaltskammern und vor allem die Politik herantragen.

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Übrigens hier mal ein paar passende Links:

Ich kenne bspw. noch https://aktentaucherin.de/ als Kanzlei, die vlt. recht hilfreich ist.

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Vielen Dank für die Links, insbesondere den ersten zum Guide für die Untätigkeitsklagen.

Bei Aktentaucherin.de gibt es leider erneut eine Finanzierunglücke zu den erstattungsfähigen Kosten, Zitat:
“Wenn wir den Fall gemeinsam gewinnen, erhalten Sie einen Teil Ihrer Kosten von der auskunftsverpflichteten Behörde erstattet.”

Dies sehe ich leider als einen Schaden und Teilniederlage an, da die Behörde IFG-Anfragen dadurch erst recht unattraktiv macht. Siehe BVerwG-Urteil und Verfassungsbeschwerde von @arne.semsrott. Für mich kommt lediglich Abrechnung nach dem RVG in Betracht.

Mittlerweile habe ich über Advocado.de übrigens ein Angebot nach RVG erhalten.

Viele Grüsse

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