Einschätzungen zu "behördliche Entscheidungsprozesse" (§4 IFG)

Ich habe die Informationen mal nur überflogen, aber evt. hilft diese Ergänzung noch:

Genau, ich kenne mich in der Sache nicht so aus, aber vlt. kann man sich auf § 5 Abs. 3 oder 4 IFG beziehen:

(3) Das Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn […] der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat.
(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist.

Zu diesem schicken Satz der Behörde:

Eine öffentliche Diskussion über Details der Abwicklung könnte die Klärung verzögern und eine solche ist aufgrund der zum Teil starken Rezeption der Überbrückungshilfe in den Medien in der Vergangenheit auch für die Zukunft erwartbar oder jedenfalls möglich.

Das sprichst du ja am Ende des Widerspruchs an und bist dir noch nicht sicher, ob das so hart geht. Ich würde es anders angehen.
Lass dich hier nicht auf das Argument, ob es abgeschlossen ist einengen, sondern zitiere ruhig die Gesetzesbegründung (findest du online bisschen versteckt bzw. auch am Ende in der DJV-Kommentierung).

Hier habe ich das z.B. zitiert im unteren Teil. So ist es eben das Ziel des IFG’s eine „öffentliche Diskussion” (und Kontrolle) zu ermöglichen.

Ansonsten wurde schon sehr viel gesagt. Ich habe auch über das Pad gelesen und es erscheint alles recht schlüssig. (Am Ende scheinst du/ihr nur noch nicht ganz fertig zu sein, aber das ist ja erstmal okay.)
Edit: Übrigens der Padtext ist für mich nicht öffentlich bearbeitbar, hast du es evt. auf privat gestellt/nicht öffentlich gestellt?

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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