Eine Anfrage an das BMBF (https://fragdenstaat.de/a/193261) wurde mit Verweis auf §4 IFG ( Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses ) teilweise abgelehnt.
Der Ablehnungsbescheid liest sich hier etwas sehr interessant.
Es geht um die Nothilfe für Studierende. Es wird hier darauf verwiesen, dass der Antragszeitraum für die Studierenden noch bis 30.09.2021 läuft. Es handle sich als nicht um eine Entscheidung “in ungewisser zeitlicher Ferne”.
Ich halte diesen Grund für sehr fragwürdig. Dann könnte das Jobcenter ja auch alle IFG-Anfragen zu Veränderungen im ALG II ablehnen, weil man ja aktuell ALG II beantragen kann.
Außerdem schreibt das BMBF: " Eine öffentliche Diskussion über Details der Abwicklung könnte die Klärung verzögern und eine solche ist aufgrund der zum Teil starken Rezeption der Überbrückungshilfe in den Medien in der Vergangenheit auch für die Zukunft erwartbar oder jedenfalls möglich. "
Das liest sich für mich sehr stark, als wisse das BMBF, dass Teile der Dokumente ein nicht gerade gutes Licht auf das BMBF werfen würden (was bislang schon zugänglich gemachte Dokumente auch in gewisser Weise bereits jetzt tun) und es wird versucht, eine erneute negative Berichterstattung, wie sie zu Beginn der Nothilfe auch schon durchaus stattgefunden hat, zu verhindern.
Ich habe mich schon ein wenig umgeguckt und nach vergleichbaren Fällen gesucht, aber leider noch keine gefunden.
Ein Widerspruch ist schon in Arbeit, sollte der Widerspruch abgelehnt werden ist auch eine mögliche Klage nicht ausgeschlossen.
Ich bin für alle Verweise dankbar, damit der Widerspruch auch wirklich Substanz hat.