Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG weist in ihren Antworten regelmäßig darauf hin, dass sie eigentlich keine Behörde sei und demnach nicht dem IFG unterfalle. Zum Beispiel hier:

Sie antwortet immerhin aus Kulanz.

Wie sieht das rechtlich aus? Die DFG ist ja kein privater Verein sondern ausschließlich steuerfinanziert. Ist so eine Flucht ins Privatrecht hier erfolgreich? Der Maßstab lautet, dass eine Organisation auch dann dem Informationszugangsanspruch unterfällt, wenn sich eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben dieser Organisation bedient. Mir fällt aber keine Behörde ein, die sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der DFG bedient. Das Bildungsministerium?

Soweit ich das überblicke handelt es sich um einen Verein (Deutsche Forschungsgemeinschaft – Wikipedia). Zwar wird diese von Bund und Land gefördert, nimmt aber keine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr (vgl. § 1 Satz 3 IFG).

Naja, weite Teile der Forschungen an Universitäten sind inzwischen von Geldern der DFG abhängig.

Das mag schon sein, ich sehe hier aber ehrlicherweise trotzdem keinen Anwendungsbereich des IFG.

Ggf. mal eine Anfrage stellen und durch den BfDi prüfen lassen?

Hallo zusammen,
ich würde gerne dieses Thema aufgreifen. Weiß jemand, ob in diesem Zusammenhang beim BfDi angefragt wurde?
Ggf. nicht nur im Zusammenhang mit der DFG, sondern vielleicht auch mit einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Diese sind i.d.R. auch in Vereinen organisiert und beziehen ihre Finanzierung fast ausschließlich aus Landes- bzw. Bundesmitteln.
Danke!

Willkommen im Forum.

Sieht nicht so aus, als wäre damals der BfDI angefragt worden, zumindest nicht über FragDenStaat.

Ansonsten verweise ich mal auf Auskunftspflicht von eingetragenen Vereinen (e.V.s) – Inklusive Campact e.V - #5 von h.thielemann - je nachdem welche Infos du haben willst, wäre das ggf. auch eine Möglichkeit (weniger der DSGVO-Part, aber quasi Auskunft by Proxy).

Und je nachdem welche Aufgaben so ein Verein genau übernimmt, könnte er vermutlich auch selbst Auskunftspflichtig werden. Die KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) mussten FragDenStaat ja auch antworten: KVB Köln / IFG (NRW) or not? - #17 von arne.semsrott

Es kommt also immer auf den Einzelfall an.

Danke!

Ja, ich würde gerne im ersten Schritt klären ob im speziellen diese Vereine nicht allgemein Auskunftspflichtig sind. Ich verstehe, dass es für bestimmte Informationen auch mögliche Work-Arounds gibt, würde aber gerne zuerst den allgemeinen Sachverhalt klären. Werde also über FDS an den BfDI schreiben. Weiß jemand ob es vergleichbare Anfragen gibt, in denen der BfDI über die Auskunftspflicht von Dritten angefragt wurde? Habe noch keine gefunden und möchte hier ja nicht eine “Einschätzung” anfragen.

Vielleicht hilft dir auch Informationspflichtige Stellen - FragDenStaat weiter.

Eine Anfrage an den BfDI schadet aber sicher auch nicht. Kann aber sein, dass ggf. auch die Informationsfreiheitsgesetze der Länder eine Rolle spielen. Hier müsstest du dann wohl zusätzlich die jeweiligen LDIs befragen.