Auskunftspflicht von eingetragenen Vereinen (e.V.s) – Inklusive Campact e.V

Sieht erst einmal nach einer DSGVO-Anfrage aus, auf die private Vereine auch antworten müssen. IFG käme jedoch auch ins Spiel, wenn der Verein staatliche Aufträge ausführen würde oder aber sonstwie mit Behörden interagierte. Wenn Campact beispielsweise Geld aus einem öffentlichen Fördertopf bekäme, so könnte man diese Förder-Informationen bekommen, aber dann halt von dem öffentlichen Fördermittelgeber und nicht vom Verein. Man kann allerdings beim Datenschutzbeauftragten, da selbst Behörde, eine IFG-Anfrage stellen, zum Beispiel ob und wieviele Datenschutzbeschwerden über Campact beim BfDI eingereicht wurden.