Auskunftspflicht von eingetragenen Vereinen (e.V.s) – Inklusive Campact e.V

Ich habe die Datenschutzbestimmungen von Campact e.V. durchgesehen und festgestellt, dass sie bei der Unterzeichnung von Appellen folgende Informationen sammeln: “die Unterzeichnung, deren Zeitpunkt sowie E-Mail, Name und Postleitzahl werden gespeichert”. Bei WeAct-Petitionen werden zusätzlich Standortinformationen und die IP-Adresse erfasst, jedoch wird nicht explizit erläutert, wie diese Informationen verwendet werden.

Hier sind meine Fragen:

  1. Besteht gemäß der DSGVO ein Anspruch auf Auskunft? Wie könnte eine entsprechende Anfrage formuliert werden?
  2. Sind eingetragene Vereine generell dazu verpflichtet, Auskunft zu geben? Immerhin handelt es sich nicht um ein privates Unternehmen, sondern um eine steuerbegünstigte Organisation, die für die Allgemeinheit tätig ist.

Ich interessiere mich insbesondere dafür, wie Campact mit den IP-Adressen umgeht und wie sie sicherstellen, dass Unterzeichner tatsächlich reale Personen sind. Gibt es Maßnahmen, um sicherzustellen, dass keine Personen mehrfach unter verschiedenen Namen unterschreiben oder Bots verwenden? Dies war lange Zeit ein Problem für internationale Petitionsplattformen. Einige Regierungen haben eigene Plattformen mit Pflichten für Politiker, auf Petitionen angemessen zu reagieren, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass nur Personen mit einer eindeutigen Bürger-ID einmalig unterzeichnen können.

PS: Obwohl ich die Zahlen bei Campact für realistisch halte und der Appell gegen Merz scheinbar der Realität entspricht, zumindest in meinem Bekanntenkreis, interessiere ich mich allgemein für diese Informationen.

PPS: Könnten Sie bitte in Erwägung ziehen, Campact e.V. in die Liste der Ansprechpartner aufzunehmen, die per E-Mail kontaktiert werden können?

Nachtrag: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt bekannt, dass Petitionen mittels Brief, Fax, Postkarte oder elektronisch über die offizielle Website eingereicht werden können. Handschriftliche Unterschriften sind bei postalischer oder faxlicher Übermittlung erforderlich. Der Ausschuss betont, dass nur online über die Petitionsplattform des Bundestages Mitzeichnungen für das Quorum berücksichtigt werden, wobei rein maschinell erstellte Unterstützungslisten nicht akzeptiert werden.

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der offiziellen FAQ-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hier.

Campact ist ein privatrechtlicher Verein, daher ist das auch nichts für FragDenStaat.

Sie unterliegen dem DSGVO Art 15. Daher besteht eine Auskunftspficht.

1 „Gefällt mir“

Ja, aber nicht via IFG und FragDenStaat stellt eben Anfragen über IFG (und ggf. VIG, UIG). Und es heißt FragDenStaat, nicht FragDenPrivatenVerein.

Ich würde mich mit deinem Anliegen einfach direkt per Mail an Campact wenden.

2 „Gefällt mir“

Sieht erst einmal nach einer DSGVO-Anfrage aus, auf die private Vereine auch antworten müssen. IFG käme jedoch auch ins Spiel, wenn der Verein staatliche Aufträge ausführen würde oder aber sonstwie mit Behörden interagierte. Wenn Campact beispielsweise Geld aus einem öffentlichen Fördertopf bekäme, so könnte man diese Förder-Informationen bekommen, aber dann halt von dem öffentlichen Fördermittelgeber und nicht vom Verein. Man kann allerdings beim Datenschutzbeauftragten, da selbst Behörde, eine IFG-Anfrage stellen, zum Beispiel ob und wieviele Datenschutzbeschwerden über Campact beim BfDI eingereicht wurden.