Ich habe die Datenschutzbestimmungen von Campact e.V. durchgesehen und festgestellt, dass sie bei der Unterzeichnung von Appellen folgende Informationen sammeln: “die Unterzeichnung, deren Zeitpunkt sowie E-Mail, Name und Postleitzahl werden gespeichert”. Bei WeAct-Petitionen werden zusätzlich Standortinformationen und die IP-Adresse erfasst, jedoch wird nicht explizit erläutert, wie diese Informationen verwendet werden.
Hier sind meine Fragen:
- Besteht gemäß der DSGVO ein Anspruch auf Auskunft? Wie könnte eine entsprechende Anfrage formuliert werden?
- Sind eingetragene Vereine generell dazu verpflichtet, Auskunft zu geben? Immerhin handelt es sich nicht um ein privates Unternehmen, sondern um eine steuerbegünstigte Organisation, die für die Allgemeinheit tätig ist.
Ich interessiere mich insbesondere dafür, wie Campact mit den IP-Adressen umgeht und wie sie sicherstellen, dass Unterzeichner tatsächlich reale Personen sind. Gibt es Maßnahmen, um sicherzustellen, dass keine Personen mehrfach unter verschiedenen Namen unterschreiben oder Bots verwenden? Dies war lange Zeit ein Problem für internationale Petitionsplattformen. Einige Regierungen haben eigene Plattformen mit Pflichten für Politiker, auf Petitionen angemessen zu reagieren, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass nur Personen mit einer eindeutigen Bürger-ID einmalig unterzeichnen können.
PS: Obwohl ich die Zahlen bei Campact für realistisch halte und der Appell gegen Merz scheinbar der Realität entspricht, zumindest in meinem Bekanntenkreis, interessiere ich mich allgemein für diese Informationen.
PPS: Könnten Sie bitte in Erwägung ziehen, Campact e.V. in die Liste der Ansprechpartner aufzunehmen, die per E-Mail kontaktiert werden können?
Nachtrag: Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt bekannt, dass Petitionen mittels Brief, Fax, Postkarte oder elektronisch über die offizielle Website eingereicht werden können. Handschriftliche Unterschriften sind bei postalischer oder faxlicher Übermittlung erforderlich. Der Ausschuss betont, dass nur online über die Petitionsplattform des Bundestages Mitzeichnungen für das Quorum berücksichtigt werden, wobei rein maschinell erstellte Unterstützungslisten nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen und Details finden Sie auf der offiziellen FAQ-Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages hier.