BMAS: "Bitte um Mitteilung der persönlichen E-Mail Adresse"

Hallo,

ich hätte nicht gedacht es schreiben zu müssen, aber das auch das BMAS akzeptiert jetzt meine fragdenstaat.de-Email-Adresse nicht mehr.

Verwundert bin ich, weil die Anfrage von Arne von vor einem Monat noch ganz normal bearbeitet wurde.

Reicht es die echtemail.de-Adresse anzugeben?
Laut diesem Forum hat z.B. das BMI den Trick schon durchschaut.

Liebe Grüße
Paul

Die Behörde bezieht sich offenbar auf zwei Entscheidungen des VG Köln von letzter Woche (13 K 1189/20 // 13 K 1189/19), in denen Anordnungen des BfDI ggü dem BMI für rechtswidrig erklärt worden sind, mit denen der BfDI es dem BMI untersagt hatte, weitere personenbezogene Daten (sog. persönliche E-Mail oder Postanschrift) vor Bearbeitung der Anfrage anzufordern. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der BfDI hat bereits Berufung eingelegt. Die Entscheidungen sind handwerklich auch so schlecht gemacht, dass sie nach meiner persönlichen Einschätzungen kaum Bestand haben dürften. Insbesondere ist eine FragDenStaat-E-Mail-Adresse nicht schlechter als die eines sonstigen privaten E-Mail-Providers. Im Zweifel hat sich das Ministerium auch nach der Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu richten und nicht nach einer nicht-rechtskräftigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, die insbesondere mit vollkommen falschen Prämissen der Funktionsweise von FDS arbeitet. Im Zweifel muss man hier Klage androhen. Das zuständige VG Berlin dürfte den Fall angemessener zu würdigen wissen. Viele Grüße Phillip

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Für mehr Informationen zu dem Fall, sollte er dir noch nicht bekannt sein, siehe:

Gibt es das Urteil in schriftlicher Fassung schon irgendwo verfügbar? Auf den üblichen Webseiten kann ich es nämlich nicht finden und auch nicht über BO und juris, auf die ich dank meiner Uni Zugriff habe).

ist noch nicht veröffentlicht.

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Wir haben gestern einmal die Behörde angeschrieben und bis zum 15.4. um Mitteilung gebeten, worauf die veränderte Verwaltungspraxis mangels entsprechender höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer entsprechenden Gesetzesänderung und angesichts der deutlichen Auffassung des BfDI zurückzuführen sein könnte. mal sehen, was kommt. Die nicht rechtskräftige Entscheidung des VG kann die Umstellung der VP jedenfalls nicht rechtfertigen.

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Aber das Urteil scheint bereits zugestellt.

Allerdings ist die Berufung auf dieses Urteil generell zulässig. Dies liegt auch daran, dass es ein Deutschland ein Case Law gibt, Urteile haben generell keine präjudizierende Wirkung, sondern gelten erst einmal nur für den Einzelfall. Nur wird das BVerwG, einmal entschieden, sich dann nicht weiter verändern …

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Jupp. Habe schon (via Twitter :dark_sunglasses:) ne IFG-Anfrage an den BfDI nach dem Urteil gestellt.

Klar. Formell gibt es keine präjudizierende Wirkung, aber wenn das BVerwG (noch besser: “in ständiger Rechtsprechung”) eine Entscheidung getroffen hat, wird diese Entscheidung eine gewisse Bindungswirkung haben, v.a. da die Abweichung davon ein Rechtsmittelzulassungsgrund ist und Gerichte es vermutlich nicht so toll finden, wenn ihre Entscheidungen aufgehoben werden. Das BVerwG ist aber an seine frühere Entscheidung nicht gebunden, hat z.B. neulich zu IFG-Kosten seine st.Rspr. geändert IIRC.

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Dies ist eigentlich nur bedingt eine Umstellung. Viele Behörden sind bereits bislang so verfahren.

Hier gibs das Urteil zum Verfahren um die Verwarnung.

Via Twitter?? Really?

Jupp. Hatte ich neulich mal – glaube auf dem FdS-Blog – gelesen, dass das jemand erfolgreich gemacht hatte und wollte es auch mal probieren. :innocent: Sollte aber ja nach § 10 VwVfG - Einzelnorm möglich sein und ich glaube das BfDI ist da nicht so streng bei solchen Formalien/Voraussetzungen :wink:

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Cool, hast du dazu dann vlt. auch einen Link?

Anfrage ist hier, mal sehen, wie die Antworten:

https://twitter.com/luap42/status/1379429227867500549

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@PhillipFDS
Ich habe mir jetzt die Entscheidung zur Verwarnung einmal durchgelesen. Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Entscheidung logisch begründet ist. Der BfDI hat hier eher unglücklich gehandelt, weil er auch beispielsweise eingeräumt hat, dass fds keine Zustellung ermöglicht. In den Schriftsätzen, die zwischenzeitlich beide öffentlich sind, sind auch andere Widersprüche offengelegt.
Hier hat der BfDI bzw. seine Juristen gravierende handwerkliche Fehler gemacht. Und dies ist bedauerlich.

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Ufff, kann man da nicht irgendwie dem BfDI helfen? Gut also das OKFN/FragDenStaat hat ja eine Beiladung, kann zumindest irgendwas argumentieren vlt.…

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Vielen Dank für den Input. Da wir keine Gelegenheit bekommen hatten, die Funktionsweise der Plattform im Prozess zu erklären und die Entscheidung des Gerichts daher diesbezüglich auf einigen schrägen Sachverhaltsannahmen beruht, werden wir unsererseits (ebenso wie der BfDI) in Berufung gehen. Das Kind ist also noch nicht in den Brunnen gefallen.

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Dies war auch keine Kritik an Ihnen, die Schriftsätze von OKFN kenne ich nicht - vielleicht kann man diese ja auch noch veröffentlichen zusammen mit dem zweiten Urteil.

Es wäre ja auch Aufgabe des BfDI gewesen, eine stringente und sich schlüssige Argumentation zu präsentieren. Selbst wenn OKFN hier diese bringt, bleibt dennoch die schlechte Argumentation des Beklagten BfDI und die Kanzlei Dahs etc. sind zwar lästig, aber sie sind auch fachlich gut. Dies bedeutet, dass diese so etwas aufgreifen - wohl auch deshalb nutzt das BMI deren Dienste, weil sie selbst sich für wenig gut erachten.

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Ich hatte das auch nicht als Kritik verstanden! :slight_smile: Wir hatten leider noch keine Gelegenheit, Schriftsätze zur Sache einzureichen. Das Verfahren lief seit März 2020. Ab ca. Juli hatten wir aufwendig versucht, uns die Beiladung zu erstreiten (uns hierbei aber im Grunde nicht zur Sache im eigtl geäußert) und waren damit erst Ende Januar 2021 vor dem OVG MS erfolgreich - kamen also sehr spät ins Verfahren. Wir waren - auch angesichts der klassischen verfahrendauer vor NRW-Verwaltungsgerichten - dann davon ausgegangen, nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu erhalten. Stattdessen kam Mitte März, etwas überraschend, das Urteil. Der BfDI wird seine Argumentation sicherlich auch nochmal nachbessern. Wir werden sicherlich verdeutlichen können, dass unsere IT-Infrastruktur genauso sicher, wenn nicht sicherer, als die von werbefinanzierten Privatanbietern ist und dass wir selbstverständlich keine Veränderungen an behördlicherseits über das FragDenStaat-Postfach bereitgestellten Schritstücken und Nachrichten vornehmen.

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Danke. Könnt Ihr die beiden Urteile vielleicht veröffentlichen?

Ein Hinweis: Auf Frag den Staat ist der Zustellzeitpunkt exakt und öffentlich dargestellt. Ich war verwundert, dass der BfDI dies gar nicht dargelegt hat, denn das BMI bzw. DRS hatte genau darauf abgestellt, dass dies nicht möglich ist festzustellen.

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