Die [bisherigen Schriftsätze](https://fragdenstaat.de/anfrage/verfahren-mit-dem-bmi) insbesondere des Prozessvertreters des BMI sind hoch interessant.
Nun wurde die OKF beigeladen, was sicher positiv ist. Hier wird es wohl ebenfalls wieder zur Sprungrevision kommen zum BVerwG. Ich bin gespannt. Viel Erfolg!
Das BMI scheint ja ziemliche Angst zu haben und gleichzeitig fragdenstaat.de sehr genau zu beobachten, wenn man die Zählungen zu den einzelnen Kampagnen sieht, die dort aufgeführt sind.
Ich finde es wirklich hochinteressant, dass das BMI offenbar derart viel Wert auf die Beobachtung von Frag den Staat legt, aber weniger auf die korrekte Beantwortung von Anfragen. Es handelt sich auch hier nicht um eine pseudoanonyme Person, sondern um mich - wie kommt der Winkeladvokat der BMI eigentlich zu so einer Behauptung.
Und noch etwas: Es ist keine Kampagne von fragdenstaat, sondern ein Informationsbegehren von mir. Ich werde gerade die Antworten sowohl zu Covid wie zu IT-Strategie aus. fragdenstaat ist somit zwar ein Intermediator, aber hat mit den Fragen nichts zu tun - schon gar nicht als Kampagne.
Insbesondere zur Covid-Krise haben die meisten Behörden auch überhaupt kein Problem gehabt, darauf zu antworten. Und auch zur IT-Strategie nicht.
Aber vielleicht kann OKF generell bei Verfahren, wo man beteiligt ist, die Schriftsätze hochladen. Es ist ja durchaus interessant, was die Haus-und-Hof-Kanzlei sich so einfallen lässt.
Ich bin mir relativ sicher ich wollte den aktuellen Stand in einem anderen Thread berichten, hab den aber irgendwo verloren, daher dann einfach mal hier:
BMI ./. BfDI
Verfahren
Es wurden fleißig Schriftsätze zwischen beiden Parteien ausgetauscht.
Der BfDI lässt das Verfahren durch seine eigenen Hausjurist:innen bearbeiten, das BMI hat eine externe Rechtsanwaltskanzelei (Redeker Sellner Dahs) beauftragt.
Laut dem vorsitzendem Richter der zuständigen Kammer geht es in dem Verfahren nur um Rechtsfragen.
Das Gericht beabsichtigt Berufung und Sprungrevision zuzulassen
Mündliche Verhandlung
War für Februar anberaumt, wurde dann auf März verschoben.
Auf Anregung des Vorsitzenden der Kammer wurde mit dem Einverständnis beider Parteien von einer mündlichen Verhandlung abgesehen.
Beiladung OKFN
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Beiladung der OKFN im November abgelehnt.
Das Obervwaltungsgericht NRW hat der Beschwerde durch die OKFN stattgegeben und den Beschluss des Verwaltungsgericht Kölns geändert, damit ist die OKFN beigeladen.
Ich bin eh baff, dass die Unterlagen veröffentlicht werden konnten. Ich hätte hier mit Gegenwind vom BMI wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf das Gerichtsverfahren [§ 3 Satz 1 Nr. 1 lit. g)] gerechnet.
Ich wäre für Verklagen. Die Haus-und-Hof-Kanzlei der Anti-Ministerien will ja auch noch ein wenig leben
Aber im Ernst: die Dokumente sollten veröffentlich werden, ohne wenn und aber. Die Argumentation der Winkeladvokaten des BMI ist schon abenteuerlich. Hoffen wir mal, dass diese irgendwie zurückgewiesen wird. Denn wenn man jede Frage als “Kampagne” und jeden Fragesteller als “Aktivisten” bezeichnet, spricht dies Bände der Denke.
Es wird in einigen Medien und in Schreiben wird von einem Urteil vom 18.3.2021 berichtet. Dies wäre auch der Tag der mdl. Verhandlung gewesen, diese wurde ja aufgehoben.
Scheinbar wurde der Klage des BMI stattgegeben. Gibs hier nähere Informationen?
Auf der Website des VG Köln ist noch keine Auskunft.
Ich hab mir das mal vorgenommen. Meine Anschrift habe ich mitgeschickt, hab da kein Problem mit, jetzt ist interessant, was an Kosten auf mich zukommt und ob sie die FDS-eMail-Adresse akzeptieren.
Dankeschön an @RLago für den Hinweis über das Urteil.
BMI ./. BfDI
Urteil Verwaltungsgericht (13 K 1190/20)
Das VG Köln hat am 18.03.2021 geurteilt. Das Urteil gibts im Volltext aktuell unter dieser Anfrage zu lesen (Teil 1 und Teil 2). Im Urteil wird der Bescheid vom BfDI für unrechtmäßig erklärt. Ich fasse die Begründung mal sehr laienhaft zusammen (und nehme Korrekturen und/oder Verbesserungen gerne an).
FragDenStaat übermittelt Nachrichten von Behörden nicht automatisch an den Antragssteller. Daher ist nicht garantiert, dass ein Bescheid auch wirklich bei der Person ankommt, die ihn erhalten soll. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der den empfangenden Personen schriftlicht zugestellt werden muss. Daher ist die Erhebung der Postadresse und einer “persönlichen E-Mail-Adresse” angemessen und verstößt nicht gegen die DSGVO.
Wie schon erwartet wird die Sprungrevision zugelassen und der BfDI und die OKFN haben schon Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Beiladung OKFN
@PhillipFDS hat was dazu geschrieben, daher zitiere ich ihn an der Stelle.
Sonstiges
Kleines Detail am Rande:
Das eigentliche Urteil finde ich irgendwie seltsam. Dort steht folgendes:
In dem verwaltungsrechtlichen Verfahren […] hat die 13. Kammer […] für Recht erkannt:
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 25-206/001#1034).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte
Da fehlt doch irgendwas in der Richtung: “ist ungültig und wird aufgehoben.”. Dass der Bescheid aufgehoben wird erkenne ich nur wenn ich die Begründung ausführlich lese und anhand der Kostenentscheidung.