Alias-E-Mail-Adressen (@echtemail.de) akzeptiert BMI nicht mehr

Okay, habe ich mir kurz angeschaut. Aber geht es da nicht vielmehr um eine Postanschrift (auch ein Thema, was das BAMF mir aufdrückte), und nicht um eine spezifische E-Mail-Adresse?

In diesem Fall hatte das BMI ja schon meine Postanschrift verlangt, was nach der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wohl auch rechtens ist, denn sie müssen meinen Bescheid (teilweise) ablehnen.

Erst danach kam die Ablehnung der @EchteMail.de-E-Mail-Adresse.
Interessanterweise haben sie die Dokumente auch nicht an meine Postadresse gesendet, sondern den Wunsch der elektronischen Übermittlung erfüllt (bzw. “erfüllen wollen”) – jedoch nicht an eine Mail-Adresse meiner Wahl.

Stimmt. Insoweit ist der Fall natürlich anders gelagert. Einfach die Begründung abwarten. Vermutlich wird man sich auf den bei einigen Bundesbehörden verbreiteten Irrtum bezüglich § 41 Abs. 1 VwVfG berufen. Insoweit wären die Fälle sich wieder ähnlich.

Die Antwort ist da. TL;DR: Das BMI meint, das IFG lasse nur die „Art des Informationszugangs” frei wählbar lässt, überlasse der Behörde jedoch die konkret verwendete „Auskunftsform”.
(Und sie haben es dann per Post gesendet.)

Habe mal eine Vermittlungsanfrage gestellt.

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Inzwischen habe ich eine digitale Version des IPv6 Masterplans erhalten.. Diese ist aber so gut wie überall nicht durchsuchbar, da offenbar der Text in Bilder umgewandelt wurde…

Yet again, ich finde das nicht akzeptabel.

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Vermittlungsanfrage war nicht sehr erfolgreich.
Dennoch mal noch eine Anfrage zu dem Thema gesendet, was denn nun die genauen Kriterien für eien “persönliche E-Mail” sind:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kriterien-fur-eine-personliche-e-mail-adresse-bei-ifg-anfragen/

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Und nach den anderen zwei Anfragen jetzt die Erkenntnis:
Die Ablehnung der E-Mail-Adresse war vollkommen willkürlich.

Es gibt nach eigener Aussage des BMI keine Handlungsanweisungen, keine Kriterien für eine “persönliche E-Mail”, es wurde intern noch nicht einmal (schriftlich) kommuniziert, dass dieser (Typ von) E-Mail-Adresse verlangt wurde…

Verrückt.

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Hier auch nochmal das Verhalten zusammen gefasst:

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Servus

ich hoffe das passt hierher:

BMI besteht weiterhin pauschal auf der Angabe der Postanschrift

“die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat in diesem Jahr stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe.
Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG).
Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden.”

Zuvor hatte ich bereits erwidert:
"entgegen Ihrer Darstellung, sehe ich die Erfordernis nach Übermittlung einer postalischen Adresse als Voraussetzung für die weitere Bearbeitung meiner IFG-Anfrage nicht als gegeben.

Sie schreiben, dass es sich “bei der Beantwortung eines IFG-Antrages […] um einen Verwaltungsakt” handelt und “gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist”.

Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts erfolgt auch auf dem Weg über mein persönliches fragdenstaat-Konto unmissverständlich an mich und damit die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist."

https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-hilfen-profisport-kommunikation-mit-dem-dfb/

Joa. Den Spaß habe ich jetzt auch mit dem BMI. In meiner Anfrage (übrigens meines Wissens die letzte in 2020 :slight_smile:), will das BMI – wie zu erwarten – meine Anfrage ohne Adresse und “persönliche E-Mail” nicht weiter verfolgen.

Die Argumentation, es handele sich dabei schon um einen Verwaltungsakt, hat das BMI bislang ignoriert. Ebenso meine Bitten um Begründung/Rechtsbehelfsbelehrung desselben. Mein, leicht ironischer, Hinweis, dass der Verwaltungsakt der Ablehnung nach Rechtsauffassung des BMI bislang nicht wirksam sei, da er mir ja nicht “bekanntgegeben” wurde, was nach § 43 VwVfG zu dessen Unwirksamkeit führt und daher bedeuten würde, dass mein Antrag nicht auf Eis gelegt wurde (= weiter bearbeitet werden muss), wurde ebenfalls ignoriert.

Ich habe jetzt nochmal um eine formal korrekte Begründung und RBB / Bescheidung meines ursprünglichen Antrags gebeten und dem BMI nahegelegt, sich das VwVfG mal durchzulesen.

Mal sehen, was die daraus machen…

Hallo,
mal eine Frage zu dem Thema. Ist bekannt, wie sich die Kriterien einer “persönlichen Mail” ergeben?
Es ist ja nun nicht schwer, etwas zu programmieren das wie eine persönliche Mail aussieht, wenn man die Kriterien dazu kennt.
Und eine Nachrfrage nach dieser Statisitk über pseudonyme Anfrage wäre ja auch spannend.
Beste Grüße.

Ja, das wurde gefragt. Und da hieß es dann, dass keine Dokumente dazu vorliegen.
Aka es gibt keine Kriterien dafür. Das scheint vollkommen willkürlich.

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Gibt es denn jetzt schon ein Ergebnis des Rechtsstreits zwischen BfDI und BMI bezüglich der Adressen? Der Termin müsste doch schon gewesen sein. Weiß jemand was?

Danke für die Nachfrage, dieses Thema hatte ich letztens gesucht, aber nicht mehr gefunden.

Ich habe den aktuellen Stand zusammengefasst:

Vielleicht in diesen Zusammenhang interessant:
Das BMI hat mich telefonisch kontaktiert. Der Mitarbeiter meinte, dass er mir die Auskunft per Frag den Staat nicht zuschicken darf und ob ich ihn eine andere E-Mail Adresse nennen könne. Dann hätte ich die Unterlagen innerhalb der nächsten zwei Tagen.

Habe dann zähneknirschend zugestimmt.

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Aus den FAQ zu “Topf Secret” :

Erhält die Behörde meine E-Mail-Adresse?
Nein. Die Behörde erhält von Ihnen eine E-Mail, deren Absender eine automatisch generierte Mail-Adresse bei FragDenStaat ist. Ihre private Mailadresse wird nicht weitergeleitet, sondern dient lediglich dem Login auf FragDenStaat.de.
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Es wäre mir wirklich lieber, wenn ich einstellen könnte, dass meine Mailadresse weitergegeben wird.
Dann müsste mein Landkreis mir nicht teure Briefe schreiben, sondern meinen bevorzugten Kommunikationskanal dafür nutzen. Ist das möglich ?

Nein, das ist auch nicht Sinn von FragDenStaat.

Du kannst die Behörde ja aber selbstständig auf deine private E-Mail Adresse hinweisen.

Nein, nicht im ersten Schritt. Es besteht keine Möglichkeit, den Text der Erstanfrage zu ändern oder zu ergänzen. Ich darf jetzt aus Postbriefen kryptische 20stellige Aktenzeichen abtippen.

Du kannst auch nach dem Erstellen der Anfrage noch eine Nachricht verschicken.

Doch, man kann die Vorlage anpassen (unten ist eine Check-Box) und z.B. hinter “ich möchte um eine Antwort per E-Mail bitten” seine private Mailadresse in Klammern ergänzen. Die müsste man dann nur nach dem Absenden schwärzen.

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Meine Anfrage an das Bundesamt für Sicherheitsgedöns: