Verfahren BMI / BfDI

Dankeschön an @RLago für den Hinweis über das Urteil.

BMI ./. BfDI

Urteil Verwaltungsgericht (13 K 1190/20)

Das VG Köln hat am 18.03.2021 geurteilt. Das Urteil gibts im Volltext aktuell unter dieser Anfrage zu lesen (Teil 1 und Teil 2). Im Urteil wird der Bescheid vom BfDI für unrechtmäßig erklärt. Ich fasse die Begründung mal sehr laienhaft zusammen (und nehme Korrekturen und/oder Verbesserungen gerne an).
FragDenStaat übermittelt Nachrichten von Behörden nicht automatisch an den Antragssteller. Daher ist nicht garantiert, dass ein Bescheid auch wirklich bei der Person ankommt, die ihn erhalten soll. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der den empfangenden Personen schriftlicht zugestellt werden muss. Daher ist die Erhebung der Postadresse und einer “persönlichen E-Mail-Adresse” angemessen und verstößt nicht gegen die DSGVO.

Wie schon erwartet wird die Sprungrevision zugelassen und der BfDI und die OKFN haben schon Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Beiladung OKFN

@PhillipFDS hat was dazu geschrieben, daher zitiere ich ihn an der Stelle.

Sonstiges

Kleines Detail am Rande:
Das eigentliche Urteil finde ich irgendwie seltsam. Dort steht folgendes:

In dem verwaltungsrechtlichen Verfahren […] hat die 13. Kammer […] für Recht erkannt:
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 25-206/001#1034).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte

Da fehlt doch irgendwas in der Richtung: “ist ungültig und wird aufgehoben.”. Dass der Bescheid aufgehoben wird erkenne ich nur wenn ich die Begründung ausführlich lese und anhand der Kostenentscheidung.

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