Verfahren BMI / BfDI

Kaum ist das Urteil raus, beruft sich auch schon das BSI auf dieses und fordert grundsätzlich die Postadresse an, wie es scheint.

Nicht nur dieses. Das BMI muss eine Information an alle Bundesbehörden herausgegeben haben.

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…und, schon angefragt? :upside_down_face: :blush:

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Hatte schon überlegt, aber wollte meine Adresse nicht herausgeben… Mache ich vielleicht später…

Wäre ja witzig, wenn die das nicht ohne Adresse herausgeben wollen und die dann deswegen zu verklagen :upside_down_face:

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Ich hab mir das mal vorgenommen. Meine Anschrift habe ich mitgeschickt, hab da kein Problem mit, jetzt ist interessant, was an Kosten auf mich zukommt und ob sie die FDS-eMail-Adresse akzeptieren.

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Dankeschön an @RLago für den Hinweis über das Urteil.

BMI ./. BfDI

Urteil Verwaltungsgericht (13 K 1190/20)

Das VG Köln hat am 18.03.2021 geurteilt. Das Urteil gibts im Volltext aktuell unter dieser Anfrage zu lesen (Teil 1 und Teil 2). Im Urteil wird der Bescheid vom BfDI für unrechtmäßig erklärt. Ich fasse die Begründung mal sehr laienhaft zusammen (und nehme Korrekturen und/oder Verbesserungen gerne an).
FragDenStaat übermittelt Nachrichten von Behörden nicht automatisch an den Antragssteller. Daher ist nicht garantiert, dass ein Bescheid auch wirklich bei der Person ankommt, die ihn erhalten soll. Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, der den empfangenden Personen schriftlicht zugestellt werden muss. Daher ist die Erhebung der Postadresse und einer “persönlichen E-Mail-Adresse” angemessen und verstößt nicht gegen die DSGVO.

Wie schon erwartet wird die Sprungrevision zugelassen und der BfDI und die OKFN haben schon Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Beiladung OKFN

@PhillipFDS hat was dazu geschrieben, daher zitiere ich ihn an der Stelle.

Sonstiges

Kleines Detail am Rande:
Das eigentliche Urteil finde ich irgendwie seltsam. Dort steht folgendes:

In dem verwaltungsrechtlichen Verfahren […] hat die 13. Kammer […] für Recht erkannt:
Der Bescheid des Beklagten vom 11. Februar 2020 (Geschäftsz. 25-206/001#1034).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte

Da fehlt doch irgendwas in der Richtung: “ist ungültig und wird aufgehoben.”. Dass der Bescheid aufgehoben wird erkenne ich nur wenn ich die Begründung ausführlich lese und anhand der Kostenentscheidung.

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Oh, schwerwiegende (inhaltsentstellende) Satzbaufehler bei einem Gerichtsurteil… uups.

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Dies kommt vor, wird sicher berichtigt

Richterinnen und Richter sind ja (in aller Regel) auch nur Menschen… :smiley: Dafür gibt es ja § 118 VwGO.

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In einer meiner Anfragen will nun selbst eine Universität meine Daten. Schade, ich hoffe das Revisionsverfahren wird diese Praxis schnell wieder beenden.

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Mir wird, auch nach dem Lesen von immer mehr VG Urteilen klar, dass wir ganz viel erklären müssen, wie die Dinge so zusammenhängen. Da dürfen uns nicht ausschließlich auf Rechtsanwälte verlassen, die ja auch nicht immer die genauen technischen Zusammenhänge kennen. Und dann müssen bei solchen Klagen viel viel mehr erläuternde Zeichnungen hinein finde ich.
Erwecke den Lehrer in Dir!

Du kannst ja gerne anmerken dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, vielleicht reicht das ja als Argument dagegen?

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Danke für den Hinweis, das werde ich gleich mal machen.

Eine Frage: Das Urteil bezieht sich ja auf Bundesrecht. Kann eine öffentliche Stelle des Landes dieses dann eigentlich als Begründung verwenden?

Spannende Frage. Kommt drauf an wie die Parallelnormen im Landesrecht aussehen.

  • Um welche Gesetze (Normen) geht es im Urteil?
    Wenn ich noch mal kurz durch das Urteil schaue, sehe ich da drei Normen, die einschlägig sind:

    1. DSGVO
    2. IFG und
    3. VwVfG.
  • Gibt es die Normen auch im Landesrecht?

    1. DSGVO
      Die DSGVO ist, wie der Name schon sagt eine “Verordnung” und damit direkt geltendes EU-Recht für alle Mitgliedsstaaten. Das beinhaltet auch Deutschland und dessen Bundesländer (also ja, Bundesrecht ist hier auch Landesrecht).
    2. VwVfG
      Hier wirds ein bisschen komplizierter. Die meisten Länder (auch NRW) haben hier das gleiche Recht eingeführt wie der Bund. Da müsste man im Zweifelsfall noch mal nachgucken ob es da große unterschiede gibt die sich anders auslegen lassen.
    3. IFG
      Das kennen wir ja alle, hier bezieht sich das Gericht, wenn ich das richtig gesehen habe, nur auf § 7 IFG, bei dem es ums Antragsverfahren geht. Das sollte im Landesrecht vergleichbar sein dass es auch hier keinen Unterschied gibt (im Zweifel nachgucken).

Für die Ursprüngliche Frage gilt meiner Auffassung nach also: Prinzipiell ja, eine informationspflichtige Stelle des Landes kann das Urteil (wenn es rechtskräftig wird) als Begründung anführen, aber je nach Einzelfall lohnt es sich möglicherweise genauer im Landesrecht zu schauen, ob das an den Stellen, die das VG-Köln genannt hat, gleich ist.

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Ich finde es bedauerlich, dass die Entscheidungen von FdS noch nicht veröffentlich wurden. @arne.semsrott @PhillipFDS

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@RLago, wir sind eine gemeinnützige Organisation mit wenigen Ressourcen. Wenn du es bedauerlich findest, dann frag das Urteil doch bei BMI, BfDI oder VG Köln an oder bitte uns freundlich um Veröffentlichung oder Zusendung.

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Ich schieb hier mal die Pressemitteilung des VG Köln nach.

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/13_12042021/index.php

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Wirklich … superfreundlich …

naja, ich glaube hier sind eher weniger die Ressourcen der Grund.

Kleiner Hinweis: Das VG hat bislang das Urteil nicht veröffentlicht.

Habe mal an das VG geschrieben und um Veröffentlichung in der Entscheidungsdatenbank NRWE gebeten, was kostenlos sein sollte. Updates folgen hier.

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