Beiladung vom Verwaltungsgericht

Hallo,
ich habe ein paar Anfragen verschickt die auch bisher kostenfrei benatwortet wurden und keine grossen Verstösse beinhaltet haben.
Heute habe ich das Schreiben eines Verwaltungsgerichtes erhalten.
Ein Inhabe hat Einspruch eingelegt. (Dieser ist in Kopie beigefügt.)
Der Antrag läuft vom inhaber gegen das betreffende Land.
Ich bin namentlich zu dem Verfahren beigeladen.
Termin ist noch offen und ich kann mich innerhalb von 3 Wochen äussern.

Frage: Was kommt da auf mich zu und wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank falls jemand wasx dazu weiss.

Klaus

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Als ursprünglich Auskunftsersuchender bist du wohl grundsätzlich beigeladen. Bekommst jetzt alles in Kopie zugeschickt womit sich das Gericht in dem Fall beschäftigt. Musst aber wohl nichts machen. Geht mir in einem Fall genauso. Also abwarten und Tee trinken. (Und bin natürlich umso neugieriger, was der Betrieb den so verbrochen hat das der gegen den Bescheid klagt…)

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Schließe mich hier grundsätzlich an.

Es kommt aber natürlich ein bisschen darauf an, was für Argumente und Tatsachen der Betrieb vorbringt.
Grundsätzlich kennt das Gericht die Rechtslage (curia novit iura). Besonders wenn Tatsachen vom Betrieb falsch wiedergegeben werden oder besonders spezielle rechtliche Argumente genutzt werden, kann es helfen eine eigene Darstellung zu geben.

In den allermeisten Fällen ist das aber nicht nötig oder liefert ohne den juristischen Durchblick sogar Kanonenfutter für die Gegenseite.

(Vorstehendes soll keine Rechtsberatung darstellen. Nicht unüberlegt handeln! Jeder juristische Schuss kann nach Hinten los gehen.)

Vielen Dank für Eure schnelle Antworten und Eure Mühe !

Als Argument des Betriebes wird vor allem angegeben, dass die Informationen dem Betrieb schaden könnten und eventuell durch neidische Menschen oder Mitbewerber ausgenutzt werden könnten.

Ich hatte eigentlich nicht damit gerechnet dass meine Anfrage so extreme Folgen hatte.

Obwohl ich eigentlich jetzt an den Infos über diesen Betrieb recht interessiert bin und die Reaktion erst meine Neugierde geweckt hat bin ich mir nicht sicher ob ich mir den weiteren Stress eigentlich antun will.

Besteht die Möglichkeit, die Anfrage noch zurückzuziehen innerhalb der 3-Wochen-Frist?

Welchen Stress genau? Du musst ja erstmal gar nichts machen und erstmal abwarten. Poste doch mal den Link zu Anfrage. Vielleicht mag ja sonst auch noch ein anderer dort anfragen :wink:

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Wenn Du befürchtest, dass Du dem Betrieb in unangemessener Weise schaden könntest, kannst Du auch einfach auf die Veröffentlichung der Informationen verzichten, wenn Du sie bekommen hast.
Das wäre auch etwas, das Du in Deiner Stellungnahme erwähnen könntest. Damit würde das Argument des Betriebs praktisch leer laufen.

(Auch hier gilt: Keine Rechtsberatung.)

Auch eine meiner Anfragen hat es jetzt erwischt und das Unternehmen klagt gegen die Herausgabe. Darf ich auf “Frag den Staat” eigentlich die Schreiben des Gerichtes veröffentlichen?

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Kurze Zusammenfassung:

Ich wollte mich auf keine grossen Aussernandersetzungen einlassen und habe den Antrag zurückgezogen, was auch bestätigt wurde.
Die betreffende Gaststätte hat darauf auch reagiert, muss aber jetzt wohl die Kosten bei einem Streitwert von 5000.- tragen.
War also wohl ein recht teurer Widerspruch.
Darf man eigentlich posten ob das betreffende Unternehmen die Herausgabe der Auskunft verweigert hat?

Da könnte man sich jetzt einen Spaß draus machen und fröhlich weiter von verschiedenen Leuten Auskunftsanträge stellen… Oder du stellst einfach einen neuen Antrag.

Wie kann es sein, dass die Gaststätte die vollen Kosten überhaupt tragen muss? Hat das Gericht es als wahrscheinlich gesehen, dass die Gaststätte sowieso verloren hätte?

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In dem Gerichtsschreiben stand explizit dass der Einspruch der Gaststätte keinen Erfolg haben dürfte.
Ich wollte mir aber tatsächlich keinen Stress mit dem Gerichtstermin antun, auch wenn ich wahrscheinlich nur “da sein” hätte mnüssen.

Ich wüsste nicht, warum das nicht zulässig sein sollte - vorausgesetzt alle personenbezogenen Daten werden geschwärzt.

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Als Beigeladener muss man nicht zu einem eventuellen Gerichtstermin erscheinen, außer man wird vom Gericht extra geladen (das dürfte bei Topf Secret aber nie passieren). Soweit ich weiß, entstehen einem durch die Beiladung nur Rechte, aber keine Nachteile, solange man keine eigenen Prozesshandlungen tätigt.

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Gilt das denn auch für die mir zugänglich gemachten Unterlagen wie z.B. die Klageschrift?

Ich wüsste nicht, was dagegen spräche. Aber nur weil ich die entsprechende Norm nicht kenne, heißt das leider nicht, dass es sie nicht gibt :sweat_smile:

Eine schöne Zusammenstellung problematischer Aspekte findet sich hier: Darf man fremde Emails, Briefe, Abmahnungen veröffentlichen?

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Der Artikels scheint nun hier abrufbar zu sein:

Ich habe nun auch einen recht langen „Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes“ als Beigeladener erhalten. Aus Transparenzgründen würde ich die gerne veröffentlichen, bin mir aber auch noch in Bezug auf die Rechtslage etwas unsicher. Einige Argumente sind schon Diskussionswürdig, bei anderen fragt man sich aber auch, was für ein Blödsinn das (meiner Meinung nach) ist.

Schick doch gerne mal den Link zu deiner Anfrage :slightly_smiling_face:
Ich hatte auch schon ab und zu eine Beladung, u. a. hier.
Ich habe lieber ein bisschen mehr geschwärzt, habe den maßgeblichen Inhalt aber veröffentlicht.

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Ist ja lustig. Gleicher Landkreis und dem Antrag zufolge auch durch dieselbe Kanzlei vertreten. Meine Anfrage findest du hier, jedoch noch ohne die Post von heute: https://fragdenstaat.de/a/208323

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@jf2023 ich sehe gerade, dass man sich dazu auch selbst äußern kann. Das Schreiben kam bei mir leider erst einen Tag vor Ende der Frist an. Ist das „Ich bitte Sie, sich bis zum 09.04.2021 zu äußern“ als ein „kann“ zu verstehen, oder als ein soll / muss?