Beiladung vom Verwaltungsgericht

Vermutlich ein Mix aus allem. Solange du nicht als Zeuge/etc. geladen wirst, sondern als “Beteiligte/r” (was du durch die Beiladung wirst, so wie die eigentlichen Parteien), musst du in aller Regel dich nicht äußern.

Das “Problem”, wenn du dich nicht äußerst kann nur sein:

  • das Gericht muss dir nicht unbedingt zuhören, wenn du dich nach Ablauf der Frist noch äußerst (Präklusion) – vgl. § 87b VwGO,
  • du kannst dich nicht mehr – z.B. im Rechtsmittelverfahren – auf Behauptungen berufen, die du jetzt schon hättest vortragen können.

Wenn du eh nur “Zuschauer/in” sein willst, sollte das aber keine Nachteile bringen, außer das Gericht weist darauf explizit hin (meistens: “automatischer Verlust des Prozesses” oder "kann Ordnungsgeld/-haft verhängt werden).

Wenn das Schreiben erst einen Tag vor Ablauf der Frist ankam, würde ich – wenn du eine Stellungnahme abgeben möchtest, unverzüglich (also am Besten morgen früh) einen Brief/Fax an das Gericht schicken und um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 60 VwGO) ersuchen. Eine Frist von nur einem Tag sollte – gerade wenn du nicht anwaltlich vertreten bist – unangemessen kurz sein. Gleichzeitig musst du binnen zwei Wochen die Erklärungen, die du abgeben willst, abschicken. Gerichtsgebühren sollten für den Antrag nicht anfallen, aber sonstige Kosten (inkl. evtl. Anwaltskosten) müsstest du tragen.

Tatsächlich wollte ich das ganze nur still beobachten. Aufgrund der expliziten Bitte nach meinem Einverständniss, das ganze ohne mündliche Verhandlung gemäß § 101 VwGO durchzuführen, habe ich nun aber (etwas verzögert) noch per Brief und Fax geantwortet, dass das für mich in Ordnung sei.

Ich werde die Dokumente morgen mal in der Anfrage hinzufügen.

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Es ist in Ordnung - und unter bestimmten Voraussetzungen sogar besser - nicht zu viel als Beigeladener zu schreiben. Da beim Thema Topf Secret alle wichtigen Argumente schon offen verfügbar sind, muss man als Beigeladener nichts tun.

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