Nein sagt man glaube eher nicht…
Tatsächlich bittest du das Gericht ja nur um Beiladung (glaube es ist ein Antrag) und dieses könnte dieses auch ablehnen (wenn du halt gänzlich unbeteiligt wärst bspw.).
Ansonsten, wie schon erwähnt wurde, verlinke doch bitte deine Anfrage und das gesamte Schreiben der Behörde, das ist sicher interessant zu lesen. (Etwas überrascht mich auch, dass du die Beiladungsinformation von der Behörde und nicht direkt vom Gericht bekommst(?), aber da kenne ich mich jetzt auch nicht aus) Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Und der Nebeneffekt ist eben: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
Mehr zum Thema „Beiladung” findest du hier im Forum v.a. wohl in der Abteilung Topf Secret, denn da passiert das aufgrund der typischen „Dreierkonstellation” (beteiligter natürlicher oder rechtlicher Personen) häufiger, da kannst du also auch die Erfahrungen lesen, wie das ganze dort so funktioniert hat.