Beiladung - Amthor-Affäre

Mir hat das BMW heute geschrieben, dass ich das Verwaltungsgericht Berlin anfunken könnte, um zu sagen, dass ich Beigeladener sein möchte und ich als Beigeladener auch Zugriff auf die Verfahrensakte bekommen würde. Nun 3 Sachen die ich wissen möchte:

  1. Kann ich auch die Akte sehen, ohne dem Gericht zu sagen, dass ich als Beigeladener geführt werden möchte, weil rechtlich hab ich ja theoretisch das recht auf Einsicht, oder hab ich es nur wenn ich als Beigeladener geführt werde?
  2. Da ich schon bald in die Beamtenwelt einsteigen werde und ich mir das Leben nicht schwer machen will, wollte ich noch wissen, ob es iwo eingetragen wird, dass ich Beigeladener bei einem IFG-Antrag war/bin. Ich weiß theoretisch dürfte es nicht passieren, aber… IFG… Ministerien… Die verstehen sich ja manchmal nicht gut und wenn da jmd in den eigenen Reihen “verrückt” spielt, werden sie es bestimmt nicht mit nem Klatschen quittieren ^^
  3. Wenn ich mich dazu entscheide, Beigeladener zu werden (sagt man das so? ^^ ). muss ich dann auch vor Ort (oder per VK, wegen Corona(?))sein oder kann ich das trotzdem aus der Ferne verfolgen und die Akte neben mir liegen haben?
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Hallo,

es ist vermutlich hilfreich, wenn du die Anfrage verlinkst.

Zu deinen Fragen:

  1. Vermutlich geht das nicht. Akteneinsicht hast du nur als Verfahrensbeteiligte/r (§ 100 VwGO). Diesen Status erhältst du (außer als klagende/beklagte Partei) mW nur über die Beiladung, dann wirst du aber auch im Rubrum des Beschlusses geführt,

  2. Das kann ich nicht genau sagen. Grundsätzlich werden gerichtliche Beschlüsse anonymisiert, aber es kann natürlich irgendwie doch sein, dass die Behörde das herausfindet. Abgesehen davon, besagt “Beiladung bei einem IFG-Verfahren” ja noch nichts über deine Meinung zum IFG – schließlich kannst du ja auch theoretisch eine drittbeteiligte Partei sein.

    Das musst du dann für dich klären und hängt sicher auch von der Behörde ab, in die du willst.

  3. Grundsätzlich musst du mE, wenn du nicht explizit persönlich geladen wirst, nicht vor Gericht erscheinen (§ 102 (2) VwGO). Du kannst dann aber dann keine Anträge stellen und nicht für/gegen eine Position argumentieren.

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Nein sagt man glaube eher nicht… :stuck_out_tongue_winking_eye:
Tatsächlich bittest du das Gericht ja nur um Beiladung (glaube es ist ein Antrag) und dieses könnte dieses auch ablehnen (wenn du halt gänzlich unbeteiligt wärst bspw.).

Ansonsten, wie schon erwähnt wurde, verlinke doch bitte deine Anfrage und das gesamte Schreiben der Behörde, das ist sicher interessant zu lesen. (Etwas überrascht mich auch, dass du die Beiladungsinformation von der Behörde und nicht direkt vom Gericht bekommst(?), aber da kenne ich mich jetzt auch nicht aus) Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Und der Nebeneffekt ist eben: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)

Mehr zum Thema „Beiladung” findest du hier im Forum v.a. wohl in der Abteilung Topf Secret, denn da passiert das aufgrund der typischen „Dreierkonstellation” (beteiligter natürlicher oder rechtlicher Personen) häufiger, da kannst du also auch die Erfahrungen lesen, wie das ganze dort so funktioniert hat.

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Also wenn Du Dich dafür entscheidest, wäre ich für einen Erfahrungsbericht dankbar.

Okay, danke für die Infos, die Anfrage wäre folgende: Brief von Amthor an Altmaier - FragDenStaat

Liegt daran, dass ich keine Adresse angegeben habe, wäre es so, gäbe es direkt vom Gericht Post.

Voraussichtlich werde mich dagegen entscheiden, werde es aber noch überlegen.