Arbeit des Bundesbeauftragten

Hi zusammen

welche Erfahrungen habt Ihr mit bei BfDI?

Ich habe immer wieder das Gefühl, dass dort kein wirkliches Interesse besteht. Die Mitarbeiter dort stellen eigentlich keine eigenen Bewertungen an, sondern sind nur Durchlauferhitzer für die Behörden. Und auch das Verständnis der Ombudsfunktion ist eher fraglich, da die Behörden die Stellungnahmen und Prüfergebnisse teilweise vor dem Petenten haben und die Zusendung der Behördenstellungnahmen auch sehr aufwendig ist - im Gegensatz zur Behörde muss ich als Petent erst darum betteln.

Wäre es nicht sinnvoller, einen eigenen IFG-Beauftragten (mit UIG und VIG) zu haben, der das Thema nicht nebenbei betreut und eher wirkliches Interesse hat?

welche Erfahrungen habt Ihr mit bei BfDI?

Meinst du wirklich nur den BfDI (Bundesbeuftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)?
Meiner Erfahrung nach sind die Landesdatenschutzbeuftragten (LDI) eher schwierig. Soweit ich weiß liegt das aber daran, dass diese Behörden unterbesetzt sind und es zeitlich einfach nicht schaffen, sich jedem Thema ausführlich zu widmen.
Was den BfDI angeht, setzt dieser sich gefühlt schon stark für die Informationsreiheit ein. Leider hat der BfDI keine gesetzliche Grundlage, eine andere Behörde zu “zwingen” eine angefragte Information an den Antragsstellenden zu schicken. Er kann Verstöße gegen das IFG “formell beanstanden und hiervon die vorgesetzte Stelle und gegebenenfalls den Deutschen Bundestag unterrichten.”.

Und auch das Verständnis der Ombudsfunktion ist eher fraglich, da die Behörden die Stellungnahmen und Prüfergebnisse teilweise vor dem Petenten haben und die Zusendung der Behördenstellungnahmen auch sehr aufwendig ist - im Gegensatz zur Behörde muss ich als Petent erst darum betteln.

Ich verstehe leider nicht ganz wie du das meinst. Gibt es da einen konkreten Fall wo das deutlich wird?

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Aktuell macht das die gleiche Behörde (BfDI) die auch den Datenschutzaufsicht inne hat. Ich denke es reicht, wenn intern genug Personal vorhanden. Und da Datenschutz und Informationsfreiheit eng verknüpft sind macht das semantisch gesehen auch irgendwie Sinn dies in einer Behörde zu bündeln.
Aktuell wird es dort vom Referat 25 verarbeitet.

Ich fand den BfDI da eigentlich immer relativ hilfreich. Einziger Problempunkt ist, dass die Vermittlung oft über einem Monat dauert, was aber auch an wenig Personal liegen kann, wenn man bedenkt wie viele Vermittlungsanfragen die Behörde so bekommt.
Ein kleiner Tipp: Normalerweise bestätigt der BfDI jede Vermittlungsanfrage mit einer Eingangsbestätigung. Sollte das nicht passieren, lohnt es sich eine neue Mail zu schreiben.

Ansonsten wäre es wie @fnord schon sagt interessant, einen konkreten Fall zu kennen, der dich stört.

Tatsächlich gibt es für das VIG und UIG (meist?) keine Vermittlungsmöglichkeit, weil es das jeweilige Gesetz nicht vorsieht. Siehe diesen Thread dazu.

Bald wird der BfDI voraussichtlich auch für das UIG zuständig sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett dem Bundestag zugesandt. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-umweltschadensgesetzes-des-umweltinformationsgese/

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Danke für den Hinweis, Arne.

BTW, zum OP: Schau dir ruhig auch mal den Tätigkeitsbericht des BfDI an. Zum Beispiel kann und hat der BfDI auch Kontrollbesuche bei Behörden bzgl. des IFG’s durchgeführt:

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Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Klingt spannend?

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Sächsische Stellungnahme zu UIG-Änderung - FragDenStaat :wink:

https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-des-landes-sachsen-zum-referentenentwurf-zur-anderung-des-umweltinformationsgesetzes/

Da war ich eine Minute zu langsam.

Evaluation des UIG mitsamt Anlagen hier (wurde von den Ländern in den Stellungnahmen bemängelt, dass diese das Dokument noch nicht sehen konnten)

https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-umweltinformationsgesetzes-uig-1/

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