Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum.
Zunächst einmal wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
Andernfalls, also ohne die originale Argumentation der Behörde, lässt ein Fall meist nur sehr schwer einschätzen.
Ich denke in dem Fall hilft eine Erinnerung zu senden, so lange haben sie die Frist ja nicht überschritten. Bei Bedarf geht auch anrufen.
Den BfDI kannst du aktuell wegen einer Gesetzeslücke bei UIG-Anfragen auch noch nicht um Vermittlung bei UIG-Anfragen bitten, das wird aber wohl 2021 dann bald gehen.