Anruf des Beauftragten für Informationsfreiheit führt zu Depublikation der Anfrage

Ich habe ein Gericht nach der Identität eines Kläger gefragt:

Da das Gericht nicht auf meine Anfrage reagiert hat, habe ich den Datenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten. Eine Minute später bekomme ich von FragDenStaat die Meldung, dass meine Anfrage depubliziert wurde, weil sie keine Anfrage im Sinne des IFG darstelle. Was ist da los?

Ich habe davon gehört, dass FragDenStaat nun auch Anfragen depubliziert, wenn sie keine IFG-Anfragen darstellen und ich denke, dass ich derartige Anfragen auch schon selbst gemeldet habe, aber wieso kann eine Vermittlung durch den Datenschutzbeauftragten einen solchen Moderationseingriff auslösen?

Moin.
Vorweg: Die Anfrage habe ich depubliziert.

Richtig. Der ausschlaggebende Punkt war dabei nicht die Einschaltung der Vermittlung, sondern das durch die “neue Nachricht” in der Anfrage diese wieder ganz oben auf der Hauptseite erschienen ist - und ich eben gesehen hab das es keine IFG-Anfrage ist :wink:

Genau so ist es.

Und wieso soll das bitteschön keine IFG-Anfrage sein?

In einem anderen Falle hatte ich ein Gericht um den Namen eines Prozessbevollmächtigten in einem Verfahren gefragt und auch eine Antwort erhalten.

Das sagt dir schon der § 2 Nummer 1 IFG.

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.

Die Daten einer anderen Person sind - nach der mir bekannten Rechtsauffassung - keine Dinge, die unter das IFG fallen.
Das ist hier auch eigentlich der Grund für die Depublizierung. Nicht mal zwingend weil es (ggf.) nicht unter das IFG fällt, sondern weil du konkrete (persönliche) Daten anforderst. Für sowas ist FdS nicht da. Es ist nicht im Interesse der Plattform, die vollständigen Daten eines Dritten zu publizieren.

Nun ja, dies liegt nicht in unserer Entscheidungsgewalt.

Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal ganz klar sagen: Depubliziert bedeutet nicht Beendet! Die Anfrage läuft vollumfänglich weiter - sie ist nur nicht mehr öffentlich auf FdS zu finden.

Ich sehe wirklich nicht, warum der von dir zitierte Paragraph einer IFG-Anfrage widersprechen sollte. Meiner Meinung nach muss in diesem Falle die Prozesspartei um Erlaubnis gefragt werden, weil personenbezogene Daten berührt sind, aber wenn die Prozesspartei zustimmt, wer wollte dann noch widersprechen? Ich denke, FragDenStaat sollte hier nicht versuchen, die Behörden im Finden von Ausnahmen noch zu übertreffen. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es sich nicht um eine IFG-Anfrage handeln sollte, wird es mir das schon sagen. Offensichtlich ist es jedenfalls nicht.

Ich denke, wir brauchen hier nicht weiter darüber diskutieren.
Auch wenn ich den Trubel nicht nachvollziehen kann, kannst du gerne eine E-Mail an info@fragdenstaat.de senden, wenn du denkst, die Entscheidung war fehlerhaft. Dann kann ein Dritter darüber entscheiden.

Depublizieren bedeutet aber auch, dass ich die Anfrage hier im Forum nicht mehr diskutieren kann.

Das ist nicht ganz richtig, Antworten und Schreiben können auch weiterhin besprochen werden, aber ja, ich verstehe deinen Punkt - die Anfrage und die Inhalte sind nicht mehr öffentlich über FdS erreichbar.

Hallo!
Ich habe die Anfrage nun wieder öffentlich gestellt. Bei Anfragen nach personenbezogenen Daten müssen wir abwägen, inwiefern es um den persönlichen Lebensbereich einer Person geht und ob öffentliches interesse bestehen könnte. Das ist nicht immer ganz klar und wir wollen personenbezogene Daten ja auch schützen bzw. nicht einfach veröffentlichen, wenn kein Grund besteht. In diesem Fall ist aber es ja ein öffentliches Gerichtsverfahren und mit dem Drittbeteiligungsverfahren könnte die betroffene Person auch noch Einfluss auf die Veröffentlichung nehmen. Wir können die Anfrage also so erstmal normal weiterlaufen lassen.

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Vielen Dank! Wenn der Betroffene es wünscht, kann ich seinen Namen auch aus der Antwort schwärzen.

Es scheint ein gängiges Verfahren zu sein, Anfragen und ggf. Antworten zu depublizieren, die jemanden im Moderatorenteam nicht gefallen, selbst wenn sie für die Öffentlichkeit interessant sind.

Wenigstens haben Sie eine Antwort erhalten, ich warte auf diese noch immer, siehe:

Nö. Anfragen werden depubliziert, wenn sie nicht unter das IFG (…oder ein spezielleres Gesetz fallen).
Und mal am Rande: Da wird schon lange nicht mehr streng entschieden. Zum Beispiel wäre jede Anfrage nach Sachinformationen - ohne speziell nach Dokumenten zu fragen - keine Anfrage nach dem IFG. Sowas wird aber normalerweise nicht ddepubliziert.

…und auch die Unterstellung, wir würden nach Lust und Laune depublizieren ist nicht ganz nett :wink:

Eine Anfrage nach Sachinformationen würde aber ja auch unter das IFG/UIG fallen :wink: IFG heißt keinesfalls immer Dokument-Scan

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Doch, so ist es - zumindest beim IFG. Ich starte hier aber keine Grundsatzdiskussion.

Nee, einfach so die Diskussion abwürgen geht jetzt aber auch nicht.

Vielleicht hast du ein anderes Verständnis des Begriffs “Sachinformation” und wir reden aneinander vorbei - ansonsten stimmt das nämlich einfach nicht. Dann bitte einfach mal definieren, was du meinst und dann ist ja auch gut.

“Wie viel hat Projekt X gekostet?” oder “Wann wird Projekt X fertig?” oder “Wieso gibt es kein Parkverbot sondern nur Halteverbot auf Schutzstreifen” kann sehr wohl IFG-konform direkt in einer Antwortmail völlig ohne Scan/Dokumente etc. mit einem Satz beantwortet werden, sofern die Behörde über das Wissen darüber verfügt. Für mich sind das Fragen nach Sachinformationen - was auch immer das für dich heißt. Und dabei handelt es sich dennoch um eine valide, korrekte Bescheidung des Antrags und nicht um eine “Bürgeranfrage” oder ähnliches.

Es wird dabei nämlich in der Regel auf Akten/Dokumente zurückgegriffen.

Richtig das kann beantwortet werden (und wird es obligatorisch auch des Öfterem) - ein Anspruch aus dem IFG besteht dafür aber nicht. Nur mal ein Beispiel wie so etwas normalerweise gelöst wird von den Behörden:

Bundesministerium der Finanzen:

Vor allem die dritte Beispielfrage von dir ist hundertprozentig nicht vom IFG gedeckt, weil es einfach eine Frage nach einer Stellungnahme ist, die vermutlich gar nicht vorhanden ist.

Nur durch das Zurückgreifen wird es aber keine amtliche Information.

Wie gesagt: Grundsatzdiskussion.

Das wird durch Wiederholung auch nicht richtiger.

Nur weil das BMF sowas behauptet, stimmt es nicht so allgemein. Die machen es sich mit der Aussage zu einfach.

Ein Anspruch besteht aus dem IFG sofern die angefragten Informationen vorliegen. Das und nur das ist entscheidend. Gerade bei Sachfragen sind die Chancen dafür gar nicht so schlecht.

Es ist im IFG nicht notwendig das Originaldokument für solche einfachen Fragen zu senden.

Sachbearbeiter dürfen sehr wohl Informationen aus Dokumenten sammeln (das BVerwG nennt es auch Addition von Informationen) und mit wenigen Sätzen unter der rechtlichen Grundlage IFG mitteilen.

Falls die Informationen nicht vorliegen, dann könnte die Behörde ablehnen. Oder eben aus Nettigkeit die Frage als Bürgeranfrage auffassen und dennoch versuchen zu beantworten.

So völlig klar ist das vorher jedoch nicht.

Das dürfte bereits völlig klar daraus folgen, dass das IFG auch eine mündliche Beantwortung zulässt. Sofern also die Bytes der PDF nicht fernmündlich diktiert werden…

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Wir können die Grundsatzdiskussion auch woanders starten. Anscheinend besteht ja Bedarf.

IFG Bund, § 1 Abs. 2: Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.

Eine Anfrage z.B. nach Öffnungszeiten einer staatlichen Einrichtung ist vom IFG gedeckt; die Anfrage, warum die Einrichtung nicht länger offen hat, hingegen nicht.

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