bei mir wurde die Anfrage #246312 auf nicht öffentlich gestellt, weil es keine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz sei.
Tatsächlich habe ich eine Anfrage gestellt, ob die Behörde (MABB) tätig geworden ist, um ggf. eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz folgen zu lassen.
Die Antwort der MABB, warum sie nicht tätig wurde, ist sicherlich auch für die Öffentlichkeit interessant, da hier offensichtlich gegen § 1 RBStV und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG vom 18.07.2018) hierzu verstoßen wird.
(Die MABB wird aus dem Rundfunkbeitrag finanziert - § 15 des Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien.)
Die Entscheidung der Moderation kann ich daher nicht nachvollziehen.
Warum werden Anfragen ohne eine vorherige Anhörung des Anfragenden auf nicht öffentlich gestellt?
Was bitte schön ist bei der Anfrage nach den getätigten Schritten der MABB eine Meinungsäußerung?
“Welche Schritte die MABB gegen das ZDF unternommen hat, nachdem dieses den volksverhetzenden Beitrag von Sarah Boseti ausgestrahlt hat, in dem diese dazu aufrief, man möge sich von den Ungeimpften wie von einem Blinddarm trennen.”
Selbst die MABB ging von einer IFG-Anfrage aus:
“Ihrem Anliegen können wir nicht nachkommen, da die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) keine Zuständigkeit für die Regulierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender hat.”
Und dann kommt die für die Öffentlichkeit interessante, weil gegen § 1 RBStV i.V.m. § 15 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien verstoßende Information:
“Die Landesmedienanstalten regulieren ausschließlich private Rundfunkveranstalter, sodass dementsprechend auch keine “Schritte” durch die mabb gegen das ZDF eingeleitet werden konnten und (unabhängig von dem benannten Sachverhalt) auch nicht eingeleitet werden können.”
(fett durch mich)
Dass meine Meinung nicht mit der von den Moderatoren übereinstimmen muss, dachte ich zumindest (Art. 5 Abs. 1 GG, aus den Bestimmungen von fragdenstaat ergibt sich nichts anderes).
Bitte einmal alle Meinungen benennen, die auf fragdenstaat nicht erwünscht sind und daher keine IFG-Anfrage über fragdenstaat rechtfertigen.
Falls Sie der Antragsteller sind: In der Anfrage nehmen Sie u.a. auf die SS Bezug, schwurbeln über Volksverhetzung und angebliche Verstöße gegen die Verfassung. Die Frage ist offensichtlich nur ein Vorwand für die Meinungsäußerung. Das können Sie woanders machen, aber wir bieten Ihnen dafür keine Plattform.