Anruf des Beauftragten für Informationsfreiheit führt zu Depublikation der Anfrage

Ich denke, wir brauchen hier nicht weiter darüber diskutieren.
Auch wenn ich den Trubel nicht nachvollziehen kann, kannst du gerne eine E-Mail an info@fragdenstaat.de senden, wenn du denkst, die Entscheidung war fehlerhaft. Dann kann ein Dritter darüber entscheiden.

Depublizieren bedeutet aber auch, dass ich die Anfrage hier im Forum nicht mehr diskutieren kann.

Das ist nicht ganz richtig, Antworten und Schreiben können auch weiterhin besprochen werden, aber ja, ich verstehe deinen Punkt - die Anfrage und die Inhalte sind nicht mehr öffentlich über FdS erreichbar.

Hallo!
Ich habe die Anfrage nun wieder öffentlich gestellt. Bei Anfragen nach personenbezogenen Daten müssen wir abwägen, inwiefern es um den persönlichen Lebensbereich einer Person geht und ob öffentliches interesse bestehen könnte. Das ist nicht immer ganz klar und wir wollen personenbezogene Daten ja auch schützen bzw. nicht einfach veröffentlichen, wenn kein Grund besteht. In diesem Fall ist aber es ja ein öffentliches Gerichtsverfahren und mit dem Drittbeteiligungsverfahren könnte die betroffene Person auch noch Einfluss auf die Veröffentlichung nehmen. Wir können die Anfrage also so erstmal normal weiterlaufen lassen.

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Vielen Dank! Wenn der Betroffene es wünscht, kann ich seinen Namen auch aus der Antwort schwärzen.

Es scheint ein gängiges Verfahren zu sein, Anfragen und ggf. Antworten zu depublizieren, die jemanden im Moderatorenteam nicht gefallen, selbst wenn sie für die Öffentlichkeit interessant sind.

Wenigstens haben Sie eine Antwort erhalten, ich warte auf diese noch immer, siehe:

Nö. Anfragen werden depubliziert, wenn sie nicht unter das IFG (…oder ein spezielleres Gesetz fallen).
Und mal am Rande: Da wird schon lange nicht mehr streng entschieden. Zum Beispiel wäre jede Anfrage nach Sachinformationen - ohne speziell nach Dokumenten zu fragen - keine Anfrage nach dem IFG. Sowas wird aber normalerweise nicht ddepubliziert.

…und auch die Unterstellung, wir würden nach Lust und Laune depublizieren ist nicht ganz nett :wink:

Eine Anfrage nach Sachinformationen würde aber ja auch unter das IFG/UIG fallen :wink: IFG heißt keinesfalls immer Dokument-Scan

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Doch, so ist es - zumindest beim IFG. Ich starte hier aber keine Grundsatzdiskussion.

Nee, einfach so die Diskussion abwürgen geht jetzt aber auch nicht.

Vielleicht hast du ein anderes Verständnis des Begriffs “Sachinformation” und wir reden aneinander vorbei - ansonsten stimmt das nämlich einfach nicht. Dann bitte einfach mal definieren, was du meinst und dann ist ja auch gut.

“Wie viel hat Projekt X gekostet?” oder “Wann wird Projekt X fertig?” oder “Wieso gibt es kein Parkverbot sondern nur Halteverbot auf Schutzstreifen” kann sehr wohl IFG-konform direkt in einer Antwortmail völlig ohne Scan/Dokumente etc. mit einem Satz beantwortet werden, sofern die Behörde über das Wissen darüber verfügt. Für mich sind das Fragen nach Sachinformationen - was auch immer das für dich heißt. Und dabei handelt es sich dennoch um eine valide, korrekte Bescheidung des Antrags und nicht um eine “Bürgeranfrage” oder ähnliches.

Es wird dabei nämlich in der Regel auf Akten/Dokumente zurückgegriffen.

Richtig das kann beantwortet werden (und wird es obligatorisch auch des Öfterem) - ein Anspruch aus dem IFG besteht dafür aber nicht. Nur mal ein Beispiel wie so etwas normalerweise gelöst wird von den Behörden:

Bundesministerium der Finanzen:

Vor allem die dritte Beispielfrage von dir ist hundertprozentig nicht vom IFG gedeckt, weil es einfach eine Frage nach einer Stellungnahme ist, die vermutlich gar nicht vorhanden ist.

Nur durch das Zurückgreifen wird es aber keine amtliche Information.

Wie gesagt: Grundsatzdiskussion.

Das wird durch Wiederholung auch nicht richtiger.

Nur weil das BMF sowas behauptet, stimmt es nicht so allgemein. Die machen es sich mit der Aussage zu einfach.

Ein Anspruch besteht aus dem IFG sofern die angefragten Informationen vorliegen. Das und nur das ist entscheidend. Gerade bei Sachfragen sind die Chancen dafür gar nicht so schlecht.

Es ist im IFG nicht notwendig das Originaldokument für solche einfachen Fragen zu senden.

Sachbearbeiter dürfen sehr wohl Informationen aus Dokumenten sammeln (das BVerwG nennt es auch Addition von Informationen) und mit wenigen Sätzen unter der rechtlichen Grundlage IFG mitteilen.

Falls die Informationen nicht vorliegen, dann könnte die Behörde ablehnen. Oder eben aus Nettigkeit die Frage als Bürgeranfrage auffassen und dennoch versuchen zu beantworten.

So völlig klar ist das vorher jedoch nicht.

Das dürfte bereits völlig klar daraus folgen, dass das IFG auch eine mündliche Beantwortung zulässt. Sofern also die Bytes der PDF nicht fernmündlich diktiert werden…

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Wir können die Grundsatzdiskussion auch woanders starten. Anscheinend besteht ja Bedarf.

IFG Bund, § 1 Abs. 2: Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen.

Eine Anfrage z.B. nach Öffnungszeiten einer staatlichen Einrichtung ist vom IFG gedeckt; die Anfrage, warum die Einrichtung nicht länger offen hat, hingegen nicht.

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Ein Anfrage für die Entscheidungsgrundlage über die Öffnungszeiten, eine Abstimmung, ein Gutachten, wäre aber auch wieder IFG-tauglich.

Die Frage nach Öffnungszeiten wäre die oben angesprochene “Sachfrage”… Insofern sich der Grund einer Verringerung der Öffnungszeiten direkt aus Akten ergibt, dürfte auch dieser Grund gedeckt sein vom IFG.

Daher lese ich da nun mal heraus, dass “Fragen die mit einem Satz beantwortet werden können” eben doch u.U. vom IFG gedeckt sind. Dann können wir die Diskussion ja nun endlich beenden :slight_smile:

Dann hat die Diskussion ja nun endlich ein Ende gefunden. Jeder kann denken, was er möchte.

Solange du nicht wild aufgrund einer falschen Rechtsauffassung künftig Anfragen entfernst/privat stellst, gerne… Scheint ja aktuell - trotz falscher Rechtsauffassung - nicht der Fall zu sein. Dann bitte so beibehalten und dir denken, was du willst.

Du hättest natürlich auch einfach zugeben können, dass das BMF dich auf die falsche Fährte geführt hat und “Auskünfte” eben doch möglich sind…

Ich werde auch weiterhin meine Entscheidungen nach den aktuellen Regelungen bei FragDenStaat - welche sich seit Beginn dieses Threads nicht geändert haben - treffen.
Damit ist das Thema nun für mich beendet.

Bei Kritik an einzelnen Entscheidungen - wie bereits gesagt - bitte eine E-Mail an info@fragdenstaat.de schicken. Danke.

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