Hallo zusammen,
ich habe die Rohdaten der Justizgeschäftsstatistik angefragt. Damit ließe sich z.B. ermitteln wie lange in welchem Bundesland UIG oder IFG-Klagen jeweils brauchen vor den Gerichten oder auch vor einzelnen Gerichten im Vergleich.
Auch wäre dies eine abschließende Statistik mit Aktenzeichen zu allen Verwaltungsgerichtsvorgängen - aber auch zu IFG-Klagen. Mit den Aktenzeichen ließen sich dann IFG-Urteile explizit anfragen.
Nun habe ich vom Statistischen Bundesamt einen Ablehnungsbescheid erhalten. Dieser enthält keinen IFG-Ablehnungsgrund.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Bei der Verwaltungsgerichtsstatistik handelt es sich um eine sogenannte koordinierte Länderstatistik nach § 3 Absatz 3 BstatG. Mit den Statistischen Ämtern der Länder besteht Einvernehmen über die Zulieferungen an das Statistische Bundesamt und darüber, dass das Statistische Bundesamt die Datenzulieferungen der Länder zum Bundesergebnis zusammenführt.
Darüber hinaus besteht mit den Länderjustizministerien Einvernehmen, dass das Statistische Bundesamt neben Verbundstandardtabellen auch anonymisierte Einzeldaten für Sonderauswertungen erhält, um die Aufgabe der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesamt für Justiz wahrzunehmen zu können.
Dem Statistischen Bundesamt ist es jedoch nicht erlaubt, diese Einzeldaten herauszugeben bzw. für andere als statistische Zwecke zu verwenden. Hierzu besteht kein Einvernehmen mit den Länderjustizministerien. Eine Weiterleitung von Einzeldaten bedürfte einer Zustimmung des “Ausschusses für Justizstatistiken”, welcher aus fachverantwortlichen Vertretern der Justizministerien der Länder besteht. Zuständigkeit und Vorsitz hat hier das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, welches zu kontaktieren wäre.
Was ist eure Einschätzung? Die zitierte Vorschrift § 3 Absatz 3 BstatG ist doch lediglich eine Auflistung von Aufgaben des Statistischen Bundesamts. Übersehe ich hier etwas oder ist das sehr dünnes Eis für das Bundesamt?