Widerspruch gegen Veröffentlichung einer Antwort auf FragDenStaat durch Städtetag BW

Hallo liebe Mitforisten,

ich habe zwei Anfragen an den Städtetag-BW gestellt.
Ich habe dann auf meine private Mail-Adresse eine Antwort erhalten, die wieder in die gleiche Richtung geht wie beim Gemeindetag BW, nämlich, dass man IFG nicht unterliegen würde und nur teilweise Verwaltungsarbeiten machen würde (sinngemäß). Ich habe daraufhin mit der bearbeitenden Person telefoniert und deutlich erklärt, dass ich eine andere Rechtsaufsicht habe. Und das ich die Antwort auf FragDenStaat einstellen möchte. Das wurde dann in Bezug auf Datenschutz sowie Verweise auf Urheberrecht verboten. Datenschutz habe ich abgelehnt, da ich alles schwärzen würde. Bei Urheberrecht habe ich ebenso widersprochen, da ich ja eine Behörde nach IFG sehe und dann der Behörden-Guide gelten würde.

Das Gespräch wurde dann unfreundlich beendet.
Ich habe deshalb auch Beschwerde über Form sowie Inhalt eingelegt, aber noch keine Rückantwort erhalten.

Bisher habe ich die Rückantwort noch nicht veröffentlicht. Wenn der Städtetag BW tatsächlich dem IFG nicht unterliegen würde, könnte ich ja tatsächlich Probleme bekommen wegen Urheberrecht, oder? Wie seht ihr das?

Insgesamt verstehe ich auch nicht, wieso die Antwort nicht veröffentlicht werden sollte. Ich halte sie für unkritisch, auch wenn es nicht meine Rechtsposition darstellt.

Städtetag-BW ist also genauso interessant wie Gemeindetag-BW (siehe anderer Forenbeitrag).

Man bräuchte wirklich Klärungen, wie mit Städtetag und Gemeindetag umzugehen ist.

Wie kann ich helfen? Wie kann man weiterkommen?

Moin! Beim Urheberrecht würde sich erstmal die Frage stellen, ob Inhalte urheberrechtlich schutzfähig sind. Das ist bei normalen E-Mails nicht der Fall, die erreichen in der Regel nicht die Schöpfungshöhe.

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Ich habe nun nochmals mit einer weiteren Person auf anderer Ebene gesprochen. Es war mir bei der Antwort zu wage, ob ich nun die Mail veröffentlichen darf oder nicht.

Mehr dazu in den 2 Anfragen.
Dort ist auch der Forenbeitrag hier verlinkt:

Anfragen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-bzgl-coronavo/?c=11008#comments-510954

https://fragdenstaat.de/anfrage/besprechungsunterlagen-entwurfe-aktennotizen-bzgl-coronavo-zum-thema-erweiterte-notbetreuung-in-kindertageseinrichtungen-usw-3/?c=11009#comments-510953

Fachlich und inhaltlich wird sich auf folgendes berufen:

=============== schnipp ===================

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe gegenüber den Vereinigungen der Städte und Gemeinden nur, soweit diese Vereinigungen öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.

Verwaltungsaufgaben (Öffentlich-rechtlich) würden nur dort wahrgenommen, wo den Vereinigungen durch den Gesetzgeber oder die öffentliche Verwaltung Aufgaben übertragen worden wären.

Die Wahrnehmung verbandspolitischer Interessen würde dazu führen, dass keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden würden in diesem Fall.

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe daher nicht.

=============== schnipp ===================

Die gleiche Thematik bzgl. IFG liegt ja auch beim Gemeindetag-BW vor.

Siehe: Gemeindetag-BaWü laut eigener Aussage nicht auskunftspflichtig - Warum dann bei FragDenStaat vorhanden?

Ich habe keine Ahnung, wie man nun weitermachen soll.
Würde es sich auch hier lohnen die Satzung anzufordern?

Würde es sich lohnen, dass endgültig klären zu lassen, wie der Städtetag BW bzgl. IFG einzuschätzen ist?

Gruß,
milkrun

Habe jetzt mal Satzung vom Städtetag-BW angefordert:

https://fragdenstaat.de/anfrage/satzung-des-vereins-stadtetag-baden-wurttemberg-kommunaler-landesverband-eingetragener-verein/

Hier die Satzung des Städtetags BW:

https://fragdenstaat.de/anfrage/satzung-des-vereins-stadtetag-baden-wurttemberg-kommunaler-landesverband-eingetragener-verein/

Sie ist jetzt online.

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Und auch hier zur Information:

Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten gestellt, ob Städtetag-BW oder Gemeindetag-BW dem IFG oder anderen Transparenzgesetzen unterliegen.

siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/nachfrage-nach-klarung-ob-stadtetag-bw-sowie-gemeindetag-bw-dem-informationsfreiheitsgesetz-ifg-unterliegen-vorhandene-unterlagen-diesbezuglich/

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