Gemeindetag-BaWü laut eigener Aussage nicht auskunftspflichtig - Warum dann bei FragDenStaat vorhanden?

In der Anfrage unter URL: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-coronavo/#nachricht-4991254 schreibt der Gemeindetag-BaWü folgendes:

“Zunächst ist uns daran gelegen festzuhalten, dass der Gemeindetag Baden-Württemberg ein eingetragener Verein ist. Er ist insoweit nicht auskunftspflichtig nach den von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen.”

Stimmt das?
Warum kann ich den Gemeindetag dann auswählen?

Danke und Grüße!

Schwachsinn. Bitte Beiträge unten beachten. Nur fürs Archiv noch da

Moin,

jap. Der GemeindatagBaWü ist ein privatrechtlicher Verein nach dem BGB, wodurch er nicht auskunftspflichtig ist.

Du kannst den Gemeindetag auswählen, weil den wahrscheinlich irgendein Nutzer dort hinzugefügt hat und als staatliche Stelle angegeben. Ich denke mal, dass nicht alle neuen Behörden überprüft werden können, da dazu die Kapazitäten fehlen und vor allem geschaut wird, ob eine Behörde schon existiert und, ob die Beschreibung unpassend ist und zB Beleidigungen enthält.

Da der Gemeindatag-BaWü aber in keinster Art und Weise auskunftspflichtig ist und keine Behörde i. S. d. Idee von FdS, könnte der eigentlich entfernt werden, denke ich. Da frage ich aber nochmal @arne.semsrott um Meinung.

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Danke für die Rückmeldung!

Ich finde es aber schade, dass es da keine Möglichkeit gibt. Denn grundsätzlich werden da doch irgendwie staatliche Themen dann auch privatrechtlich outgesourced.

Übersehe ich etwas?

Andere privatrechtliche Kapital- und Personengesellschaften der Gemeinden sind ja auch ungeachtet ihrer Rechtsform grundsätzlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) auskunftspflichtig.

Der Verein ist ja “juristische Person des Privatrechts” iSv § 2 Abs. 4 LIFG.
Wenn tatsächlich Unterlagen zur CoronaVO vorlägen, wäre es wenigstens nicht absolut fernliegend, dass das auch “öffentliche Verwaltungsaufgabe” iSv § 2 Abs. 4 S. 1 LIFG wäre.
Mitglieder des Gemeinde- und Städtetags sind vermutlich ausschließlich Gemeinden iSv § 2 Abs. 1 Nr. 2 LIFG, sodass es auch nicht an § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 LIFG scheitern muss.

Der Verein ist – übrigens auch in der Privatwirtschaft – ein sehr praktisches Konstrukt um Dinge intransparent zu machen.
Ich denke, dass man den Städe- und Gemeindetagen durchaus mal etwas Aufmerksamkeit schenken könnte.


(Vorstehendes ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein persönlicher spontaner Einwurf, der absolut keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erhebt.)

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Oh. Den Absatz habe ich wohl überlesen oder falsch wahrgenommen… :woman_facepalming:

Ein Punkt, der mMn für die Anwendung vn §2 (4) LIFG-BW sprechen könnte, ist der Halbsatz “und dabei der Kontrolle einer Stelle, soweit diese in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt, unterliegen” i. V. m. der Variante 2 b).
Zwar weiß ich nicht, wer alles Mitglied im Gemeindetag-BW ist, und wer alles davon unter Absatz 1 fällt, jedoch kann ich es mir durchaus vorstellen, dass die Mehrheit der Stimmen - zumindest in der Vollversammlung - die Gemeinden und Gemeindenverbände haben können. Zumindest schreibt der GemeindetagBW, dass über 1.000 Gemeinden und Gemeinderverbände Mitglied sind. (habe zu spät gesehen, dass du das auch schon geschriebe hast, bin aber zu eitel zum löschen^^)

Jetzt ist die Frage, inwieweit “Unterlagen bzgl. der CoronaVO, jeweils in den verschiedenen Fassungen” eine Aufgabe der Verwaltung bzw. eine öffentlich-rechteliche Verwaltungsaufgabe damit zu verbinden ist.
Für mich sieht es auf den ersten Blick so aus, als wäre der Verein für organisierte Lobbyarbeit von vor allem den Gemeinden. Da könnte ein Blick in die Satzung helfen, die leider noch nicht öffentlich ist. Ich habe die mal beim AG Stuttgart nach §79 BGB angefragt.

Noch ein paar weitere Gedanken zum Thema.

Insbesondere bin ich speziell an Dokumenten wie Stellungnahmen und Interpretationen der CoronaVO, gültig ab 18. Mai 2020 im Bereich Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung interessiert.

Stellungnahmen eines privaten Vererines als Interessenvertretung von Gebietskörperschaften anzusehen finde ich nicht wirklich schwierig, vor allem, wenn die Gemeinden selbst keine Stellungnahmen mehr abgeben. Da ist die Frage, wie der Verhältnis zwischen Gebietskörperschaft und Gemeindetag ist. Wenn der Gemeindetag lt. Satzung befugt ist, Stellungnahmen im Namen der Mitglieder abzugeben, dann ist es auf jeden Fall eindeutig. Falls nicht, muss man schauen, ob sich die einzelnen Gebietskörperschaften in der Praxis durch Stellungnahmen etc. durch den Gemeindetag vertreten lassen. Falls ja, so kann man hier auch die Vertretungsfunktion bejahen,
Im Notfall sollte es die Stellungnahmen an das Ministerium aber auch dort geben. Die sind Auskunftspflichtig.

Beim Thema “alle Unterlagen” wirds aber schon etwas schwieriger. Da wir leider nicht wissen, welche Arten von Unterlagen darunter fallen, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass dort gemauert wird, eventuell auch unter dem Verweis, dass das Aussortieren ein viel zu großer Verwaltungsaufwand wäre. Ich überlege gerade, welche Unterlagen dazugehören konnten. Wenn es aber so ist, dass diese Unterlagen in Vertretung für die Gebietskörperschaften erstellt wurden, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese ebenfalls herausgegeben werden müssen.

Was ich mir zudem im Notfall vorstellen kann ist, dass die einzelnen Gemeinden die Informationen herausgeben müssten. Nach einem Urteil des OVG NRW reicht es in der Regel aus, wenn eine zur Auskuntfg verpflichtete Stelle auf die Informationen zugreifen kann, ohne beispielsweise Aktenführend zu sein. Da die einzelnen Gemeinden auf die Informationen wahrscheinlich zugreifen können, könnte man sie vermutlich daher in die Pflicht nehmen.

Ja leider. Ich denke da gerade spontan an die Mont Pèlerin Society oder die Stiftung Familienunternehmen… Auf jeden Fall kann man den etwas mehr Aufmerksamkeit schenken. Da bin ich bei!

Aber man kann auch mal den IFG-Beauftragten fragen, was er davon hält. Eventuell hat der sich dazu auch schon eine Meinung gebildet und kann denen mal auf die Finger hauen.

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Neben Lobbyarbeit als bekannte Aufgabe folgende reine Mutmaßung: So eine Struktur könnte auch als gemeinsamer “Think Tank” dienen. Was die CoronaVO angeht, könnte er beispielsweise ein Muster-Corona-Konzept für seine Mitglieder erarbeiten. Vielleicht gibt es auch andere konzeptionelle Verwaltungsleistungen, die hier zentralisiert werden.
Weitere Mutmaßung: Bestimmt ist die Mitgliederversammlung auch ein schön gestaltetes Networking event, vielleicht mit Vorträgen und Seminaren.
Ebenso mutmaßlich könnte es selbst entwickelte Verwaltungssoftware und Datenbanken geben, welche die Mitglieder benutzen dürfen.

Der Städtetag von Baden-Württemberg – nicht zu verwechseln mit dem Gemeindetag – gibt zudem an, dass die Mitgliedsgebühren bei 50ct pro Einwohner liegen und 6.6 Milionen Einwohner “vertreten” werden. Die Haushalte sind also nicht riesig, aber eben auch nicht marginal.

Das Umweltverwaltungsgesetz könnte spannende “Metadaten” zu diesen Organisationen liefern. Als “Lobbyorganisation” wird man zwangsläufig Dienstfahrzeuge haben und diese auch für in paar Kilometer im Jahr bewegen…

Nur pro forrma: Dazu habe ich wohl eine andere Einstellung als Du. Kann man gerne an geeigneter Stelle diskutieren, hier sprengt das aber den Rahmen.

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Ich habe mit den Argumenten von hier noch einmal direkt telefoniert und es hat sich folgendes ergeben:

Losgelöst von einer Auskunftspflicht - hier sind der Gemeindetag BW und ich nach wie vor unterschiedlicher Auffassung – habe ich im telefonischen Gespräch die Informationen erhalten, die speziell für mich und den Grund meiner Anfrage wichtig waren. Meine Anfrage wurde somit zumindest teilweise und zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Die Rechtsfrage, ob der Gemeindetag auskunftspflichtig ist oder nicht, wurde nicht geklärt. Dies wird aber hier ja im Forum diskutiert.

Ich habe die Anfrage als teilweise gelöst klassifiziert und auf das Forum hier verwiesen, sowie eine kurze Zusammenfassung hinzugefügt.

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Ergänzung: Der Ansprechpartner beim Gemeindetag-BW wurde über diesen Forumsbeitrag informiert.

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Moin,

trali trala, die Satzung ist da.

§ 3 Abs. 1 Variante a, b und c sehen für mich so aus, alsdass der Bestand des § 2 Abs. 4 (öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben) erfüllt sein könnte. Ich habe mich jetzt aber auch noch nicht komplett mit der Satzung beschäftigt, weil ich gerade vieles andere um die Ohren habe.

Vlt findet ihr noch was

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Gibt es was Neues zum Gemeindetag-BW?

Beim Städtetag BW habe ich nun ähnliche Probleme.

Siehe Forenbeitrag unten:

Satzung des Städetags-BW ist da:

siehe:

https://fragdenstaat.de/anfrage/satzung-des-vereins-stadtetag-baden-wurttemberg-kommunaler-landesverband-eingetragener-verein/

Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten gestellt, ob Städtetag-BW oder Gemeindetag-BW dem IFG oder anderen Transparenzgesetzen unterliegen.

siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/nachfrage-nach-klarung-ob-stadtetag-bw-sowie-gemeindetag-bw-dem-informationsfreiheitsgesetz-ifg-unterliegen-vorhandene-unterlagen-diesbezuglich/