Voreingestellte Rechtsgrundlagen bei FragDenStaat

Ah, gerade gefunden. Wenn man “Vorlage anpassen” klickt, kann man den Bereich auch editieren. Danke!

Wie in der ursprünglichen Anfrage schon verlinkt, hat das Studentenwerk sogar eine Kontaktadresse für Anfragen nach dem SächsTranspG eingerichtet, scheint sich daher nicht für zwingend ausgenommen zu halten. Anfragen werden, zumindest formal, auch bearbeitet: Studierendenwerke und SächsTranspG

Wie das mit “Änderungen vorschlagen” funktionieren soll, verstehe ich allerdings nicht. Ein Feld für die anwendbaren Rechtsgrundlagen finde ich hier nicht. Nur ein Feld “Zuständigkeitsbereich”, bei dem “Sachsen” voreingestellt ist, und mit der Erklärung:

Geben Sie bitte den Zuständigkeitsbereich an, unter den diese Behörde fällt. Das bestimmt welche Gesetze auf die Behörde angewendet werden.

Wenn das die Voreinstellung allgemein für Sachsen ist, dann würde das SächsTranspG hier m.E. durchaus mit hineingehören, seit es 2023 in Kraft getreten ist.

Kann ich jetzt nicht zweifelsfrei erkennen. Auf jeden Fall interessant, dass es bereits eine solche Satzung gibt. Eigentlich soll es auch eine Satzung auf Grundlage des SächsTranspG geben, die vom Stadtrat zwar mehrheitlich gewünscht war, aber in der Umsetzung noch auf sich warten lässt: Der Stadtrat tagte: Leipzigs Transparenzsatzung soll jetzt Ende 2025 vorliegen + Video · Leipziger Zeitung

Wenn es darum geht, Informationen tatsächlich auch zu bekommen, halte ich es aber ohnehin für fast immer vorteilhaft, besser eine mögliche Rechtsgrundlage zu viel zu nennen als sie wegzulassen. So muss die Behörde, falls sie Informationen nicht herausgeben möchte, den Anspruch anhand aller in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen widerlegen.

Was Fristen und Kosten angeht, mag es natürlich Unterschiede geben.