Eigentlich sollte beim hiesigen Studentenwerk demokratische Kontrolle bereits durch eine paritätische Besetzung des Verwaltungsrats mit Studierenden gegeben sein. Nachdem aber in den letzten Jahren die Kommunikation mit den Verwaltungsratsmitgliedern technisch erschwert wurde und bei nachteiligen Entscheidungen (hier: bzgl. Semesterticket) niemand verantwortlich sein will, bin ich beim SächsTranspG gelandet in der Hoffnung, dass man wenigstens so herausfinden kann, woher Nachteile kommen, die bei den Studierenden ankommen.
Ein erster, überwiegend ablehnender Bescheid ist zwischenzeitlich online: Transparenz, die Zweite — Unabhängige Studierende Leipzig
Die einzige teilweise Stattgabe erfolgte durch einen Link auf Protokolle des Semesterticketausschusses. Diese hätten ausweislich der Geschäftsordnung ohnehin veröffentlicht werden sollen, was bis zum Transparenzantrag aber zuletzt für den Juni 2022 geschehen war. Schön, dass das SächsTranspG zumindest dazu führt, dass man sich an schon vorher bestehende Veröffentlichungspflichten erinnert.
Hat jemand Erfahrung mit den Ablehnungsgründen?
Die Ablehnung des Zugangs zu Vertragsentwürfen auf § 3 Satz 2 SächsTranspG zu stützen, leuchtet der Formulierung nach zumindest ein. Bei Verträgen und Vertragsangeboten nicht wirklich. Wie sollte man vor allem die Verwendung öffentlicher Mittel über private Dienstleister nachvollziehen, wenn solche Informationen nicht transparent gemacht werden? Zumal sich das Studentenwerk Ablehnungen von Anträgen gegenüber Studierenden auch auf solche Vertragsinhalte stützt.
Gibt es empfehlenswerte Vorgehensweisen, wenn mit Verweis auf die “exekutive Eigenverantwortung” ablehnt wird? Wäre diese ggf. hier einschränkend auszulegen, da die studentische Beteiligung in Gremien ja eigentlich dazu da ist, Kontrolle auch seitens der Adressaten der Aktivitäten des Studentenwerks zu ermöglichen?
Auch scheint das Studentenwerk die Ablehnung wegen der Beeinträchtigung von Gerichtsverfahren sehr pauschal auszulegen, als ob ungeachtet des Inhalts der Gerichtsverfahren keine Transparenzpflicht mehr besteht. Gerichtsverfahren zu Sachverhalten bzgl. des Sommersemesters 2023 und des Wintersemesters 2023/24 sind mir nicht bekannt, trotzdem wurden auch die älteren Informationen nicht zugänglich gemacht. Ein Verfahren ist zudem nur eine Untätigkeitsklage.
Gibt es vielleicht schon Rechtsprechung zum SächsTranspG, aus der man lernen könnte?