VIG (TopfSecret): Ablehnung weil das Restaurant nicht mehr existiert. Kennt da jemand Fälle?

Hallo,

ich hab von einer Behörde eine Ablehnung der VIG Anfrage (TopfSecret) erhalten weil das Restaurant geschlossen wurde bzw. weil es einen Inhaberwechsel gab.
Begründung der Ablehnung ist das in diesem Fall keine Anhörung stattfinden kann.

Nun bin ich dabei das gerichtlich zu klären. Sieht soweit auch alles gut aus (volle Info gibt es sobald das Verfahren abgeschlossen ist).
Was mir helfen würde wären Referenzfälle, bei denen Behörden mir ähnlicher Begründung VIG Anfragen abgelehnt haben. Dann würde mir helfen das “Feststellungsinteresse” nach § 113 VwGO zu begründen.

Bisher habe ich diese Fälle gefunden:

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Mit Referenzfällen ist das immer so eine Sache, da diese keinerlei Bindungswirkung entfachen, selbst wenn die Sache von einem Bundesgericht höchstrichterlich entschieden wurde, kann jedes kleine Amtsgericht sich hinstellen und argumentieren, dass das Urteil nicht anwendbar ist, weil sich der jeweilige Fall vom vorliegenden in einem Ny unterscheidet.

Grundsätzlich gilt das Antragsdatum, also wenn du den Blocktext nutzt beziehen sich die beantragten Informationen auf sämtliche Berichte innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Datum der Antragstellung.
Wenn die Firma danach aufgehört hat, zu existieren, ist das genauso unerheblich, wie ein danach stattgefundener Betreiberwechsel, die Behörde wird dann eben deutlichst darauf hinweisen, dass die übersandten Berichte nicht die aktuelle Situation darstellen.
Im Gegenteil, eine Firma, die nicht mehr existiert, kann auch keine eigenen Rechte mehr geltend machen, wodurch sich eine Drittbeteiligung in meinen Augen von vornherein als sinnfrei darstellt.

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Hallo @h.acker_4,

ich kenne einige Fälle.

Betreiberwechsel:

Kontrollbericht zu Genusswerk, Flensburg

Betrieb existiert nicht mehr/abgemeldet:

Kontrollbericht zu Bolero, Hamburg
Kontrollbericht zu Fleischerei Kleinschmidt
Kontrollbericht zu Fleischerei August
Kontrollbericht zu Pino’s, Wuppertal

Beide Fälle sehe ich zunächst als unproblematisch an.

Bei Betreiberwechsel setze ich mir den Betrieb auf Wiederholung, um ihn nach 2 Jahren erneut anzufragen.

Wenn ein Betrieb nicht mehr existiert, wird meiner Erfahrung nach überwiegend eine Begründung angegeben (Datum/Jahr der Betriebsschließung, Betreiber vor mehreren Jahren verstorben, …). So kann nachvollzogen werden, dass eine Betriebsschließung vor dem Antragsdatum erfolgte. Win-Win für Behörde und Antragstellende. :grinning:

Bei renitenten, unkooperativen Behörden wie dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) (zuständig u. a. für Wuppertal) sind jedoch Nachfragen geboten. Diese Behörde sitzt Anfragen gerne aus – da können zwischen Anfrage, Betriebsschließung und Antwort (Erinnerungen noch und nöcher vorausgesetzt) schon einmal einige Jahre ins Land ziehen … und Nachfragen werden zudem bevorzugt ausweichend beantwortet. Da dürfen sich Anfragende ihren Teil denken. :wink:

Ich kenne auch ein paar Fälle:

Ich bin mir sicher, auch mal was mit Ablehnung wegen Betreiberwechsel gehabt zu haben, finde es aber nicht. Hier ein solcher Fall ohne Begründung:

Hi,
vielen Dank für die weiteren Links. Das Ursprüngliche Thema - “Feststellungsinteresse” nach § 113 VwGO - hat sich leider erledigt. Das kann in meinem Fall leider nicht angewendet werden.

Zur eigentlichen Sache sieht es aber gut aus, die Kontrollberichte von älteren Betreibern kommen gerade bei mir an. Hoffentlich kann das dann auch als Referenzfall für andere Anfragen gelten. Sobald das Spruchreif ist veröffentliche ich die relevanten Gerichtsdokumente.

Das TL;DR ist, das die Behörde sich nicht mehr raus reden kann mir:

  • Alte Berichte sind uninteressant → Nein, weil z.B. bauliche Mängel oder auch problematisches Verhalten von Personal eine Betreiberwechsel überstehen
  • Drittbeteiligungsverfahren kann nicht durchgeführt werden → Das kann hilfsweise mittels Anhörung durch öffentliche Bekanntgabe