Verschlusssache Prüfung – Gebühren in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt verlangt ja durchaus über 100€ für ein paar Abituraufgaben (auch bei Twitter).

Da es noch kienen Forenthread zu dem Thema gibt, habe ich gedacht, mache ich hier mal einen auf. (Auch damit man bei Neuigkeiten zu dem Thema benachrichtigt werden kann :stuck_out_tongue_winking_eye:)

Aktuell schreibt ihr dazu:

Für die Akteneinsicht verlangt das Ministerium horrende Gebühren - ob das legal ist, überprüfen wir gerade.

Gibt es dazu Neuigkeiten?
Oder bereits Ideen, was man darauf antworten soll?

Die allgemeine FAQ sagt ja auch Wikimedia Deutschland unterstützt das Projekt, also einmalig pro Fahr/Jahr/Schulstufe anfragen und veröffentlichen wäre evt. eine Idee? (Wenn man die Gebühren wie beim Crowdfunding übernommen bekommt.)

Hier bspw. meine Anfrage: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt - FragDenStaat

Das könnte ein Vorschlag zur Reduktion der Kosten sein. Es gilt für den Fall, dass immer größere Gebühren (z.B. über 100€ oder 10 Anfragen a 50€ oder 20 Anfragen je 25€) erhoben werden:

In den meisten Gebührenordnungen der Informationsfreiheitsgesetze gibt es eine Begrenzung auf 500€ pro Anfrage. In diesem Fall könnte eine Anfrage als Sammelanfrage sinnvoll sein, z.B.: Alle Abituraufgaben von jedem Fach aus den Jahren 20xy bis 2020. In diesem Fall würde einmalig die Kosten entstehen statt für jeden Fach und Jahr jeweils eine Gebühr erhoben. Das könnte leichter finanzierbar sein als für jedes Fach und Jahr jeweils eine Anfrage zu stellen.

Mein Problem bei den Gebühren ist, was sind angemessene Gebühren für die Information. Natürlich gibt es rechtliche Vorgaben bzw. auch eine Rechtsprechung dazu. Aber mir fehlen Interpretationshilfen, Leitpfäden oder Ähnliches. Wenn es so was gäbe, könnte der Informationszugang einfacher sein. Dann könnte man beispielsweise bei Sachen-Anhalt sagen, z.B. ein Gebührenrahmen von XYbis ZY ist angemessen und keine über 100€.

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Super Idee!
In Sachsen-Anhalt gehen die Gebühren aber wohl teilweise bis zu 1000€ oder sogar 2000€ (evt. ist der letzte Link aber auch veraltet), zzgl. Auslagen (Kopierkosten etc).

Bei Beck Online habe ich nach geschaut, was die aktuelle Fassung ist. Inzwischen sind es 1000€ für eine Anfrage und ggf. zzgl. Auslagen. Der zweite Link ist nicht mehr aktuell.

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Bei den Freilernern ist es übrigens Usus, Gebühren gemeinschaftlich in kleinen krummen Beträgen mit netten Nachrichten im Verwendungszweck zu begleichen. Dann haben die Leute im Amt auch ein bisschen Spaß beim Zusammensuchen der Zahlungseingänge. Könnte eine Alternative sein, wenn man nicht auch noch wegen der Gebühren vor Gericht ziehen will.

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Ich habe eine erste Antwort ( https://fragdenstaat.de/a/210628 ) bekommen mit voraussichtlichen Kosten von 123,50€ + Papier/Kopier/Porto-Gebühren pro Antrag. Diese 123,50 € entsprechen aber einem Zeitaufwand zwischen 1 Stunde 45 Minuten und 3 Stunden 38 Minuten je nach Besoldungsgruppe. Daher bin ich mal gespannt, ob das Ministerium wirklich darauf besteht, dass sie für die Bearbeitung EINER Anfrage so viel Zeit brauchen.

Mal offtopic: Mir scheint die gesamte Gebührenpraxis in LSA sehr nebulös, um es mal freundlich zu formulieren. Auch wenn ich mir die Kostenverordnung zum IZG LSA anschaue, die Auslagen werden dort ja fürstlich berechnet. 65¢ für eine DIN A4-Kopie? Ist die in Blattgold eingefasst? Also das IZG LSA wirkt sicherlich eher abschreckend, hat sich jemals ein Gericht damit befasst?

Und die 123€-Pauschale ist auch so eine Sache. Die Dinger liegen fertig zum Versand da, es ist nicht plausibell, dass jemand tatsächlich >1 3/4 Stunden damit beschäftigt sein soll. Beamte sind oft langsam, sagt man ja, aber soooooo langsam?

Ich möchte diese Nachricht nicht unkommentiert hier stehen lassen und verweise auf meine Ausführung in dem anderen Thread:

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Was ich übrigens nicht wusste: Unter https://lisa.sachsen-anhalt.de/ → Unterricht → Prüfungen sind (schon?/mittlerweile?) einige Prüfungen der Fächer Deutsch, Mathe und teils Englisch für verschiedene Schulformen zu finden.

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Für zukünftige oder noch laufende Anfragen könnte man auf die folgenden Anfragen verweisen:

Die Anfragen wurden kostenfrei beantwortet und könnten somit als so etwas wie Präzedenzfälle dienen.

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Hi,
danke. Sowas hilft meiner Erfahrung nach bei der Argumentation mit der Behörde.
Ich kenne aber auch den Rechtsanwaltsspruch: “Es gibt kein Recht auf Unrecht.”. Also wenn Gebühren hätten erhoben werden können, diese jedoch nicht erhoben wurden, ist das kein sehr festes Fundament einer Argumentation. Besonders bei Behörden, deren Bedürfnis “Ruhe” und “ungestörtes Arbeiten” ist. Eine meiner Behörden hat diese Informationsfreiheitstätigkeiten als “artfremde Verwaltungstätigkeiten” beschrieben und dementsprechend Kosten aufgefahren, um diese abzuwehren.
Ob hier wirklich die erforderlichen Zeiten angefallen sind oder nicht, bzw. ob diese angemessen waren, wird wohl nur gerichtlich zu klären sein. Ebenso, ob die Behörde deswegen soviel Zeit braucht, weil ihre eigene interne Struktur nicht den “Standards” entspricht.
Mein kleiner Teufel auf meiner Schulter rät mir manchmal auch so voll Gegenattacken loszutreten. Inzwischen habe ich Methoden (z.B. hier im Forum der Austausch), um da etwas anders zu reagieren. Letztlich ist meine Erfahrung, dass es mir in der Sache häufiger nicht geholfen hat. auch wenn ich kurzfristig das Gefühl hatte es denen aber mal richtig gegeben zu haben.
LG

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Mittlerweile gibt es immerhin eine Aufschlüsselung der Kosten

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Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt nennt in einem Seminar einen Kostendeckel von 500€:
“IZG LSA Kostenverordnung:
Senkung des Gebührenrahmens von 1.000 Euro auf 500 Euro durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA 2018, S. 159)”

Steht auf Folie 24 des Vortrages
“Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
Vom Amtsgeheimnis zur Aktenöffentlichkeit
Jens Olaf Platzek”

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