Verhindert Ausstellung Auskünfte auf weiteren Wegen?

Ich habe mal die Vorlagen für Poster der Ausstellung “Auf leisen Sohlen” des LKA Sachsen-Anhalt in digitaler Form angefragt:

Wie nicht anders zu erwarten, meint das LKA, dass die Ausstellung ja bereits öffentlich ist, und daher kein Anspruch auf weitere Zugänge besteht. Nun steht im IZG LSA, dass der Anfrager das Recht auf die Wahl der Form der Auskunft hat. Weiter habe ich gefragt, wie das mit der Öffentlichkeit nach dem Ende der Ausstellung gehandhabt wird. Zudem denke ich, dass es unverhältnismäßig ist, dass Leute einmal durch die Republik touren müssen, nur um mal einen Blick auf die Ausstellung zu werfen.

Aha, die Tafeln sind doch online verfügbar. Aber nicht alle in so hoher Auflösung, dass man die Textkästen lesen kann.