TopfSecret: Rechtsmittel eingelegt

Hallo,

bei einer Anfrage hat der Betreiber wohl Rechtsmittel eingelegt. Passiert da dann noch was oder kann man da selbst was machen?

Danke :slight_smile:

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Hallo marc,

soweit ich weiß (kein Jurist!), bedeutet das, dass die Behörde dir die Information zur Verfügung stellen wollte, der Betrieb aber jetzt die Behörde verklagt.

Du erhältst die Information, sobald entweder der Betrieb die Klage zurückzieht (eher unwahrscheinlich) oder das Klageverfahren abgeschlossen ist und die Fristen für Rechtsmittel (Berufung und wie sie alle heißen) abgelaufen sind. Dann ist der Bescheid rechtskräftig und die Informationen können dir zugesandt werden.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Behörde einen Formfehler bei der Bearbeitung deines Antrags gemacht hat und die Verwaltungsgerichte den Bescheid der Behörde aufheben, wirst du keine Informationen erhalten. Du kannst aber dann wahrscheinlich die Information erneut anfragen.

Das bedeutet, dass die Anfrage nicht abgelehnt wurde (wie von dir auf FdS ausgewählt), sondern noch läuft.

Mehr Informationen erhältst du hier:

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Bei mir war es bislang immer so, dass es erst einen Widerspruch gegen die Behörde gab. Um vor Gericht klagen zu können, müssen afaik erst einmal die vorhandenen Rechtsmittel ausgenutzt werden. Entsprechend eben der Widerspruch ggü. der Behörde. Lehnt die Behörde diesen ab, wovon auszugehen ist, dann muss der Betrieb Klage einreichen beim benannten Verwaltungsgericht.

Dann bekommst du einen netten Brief als Postzustellungsurkunde, dass du beigeladen wurdest zu dem Verfahren, da du ja mittelbar betroffen bist, da du die Information ggü. der Behörde ja beantragt hast. Dann wendest du dich an FDS, dann bekommst du eine 20 Seitige Stellungnahme welche du dem Gericht einfach sendest :slight_smile: Dann hoffen :slight_smile:

VG
Tobias

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Hallo @t.sachs,

Wenn ich mich richtig erinnere, haben die Behörden immer geschrieben, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben und daher nur ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz „sinnvoll“ ist.

Hat sich denn in dem Fall nochmal was getan?

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Hi,
ich bin noch neu hier.
Heute habe ich auch einen Brief zur Beiladung bekommen. Soeben habe ich deinen Hinweis gelesen.
Was ist “FDS”?

Danke und Gruß

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FragDenStaat

Intro
Sorry, dass es ‘etwas’ spät ist, aber hier, was sich so in den letzten Monaten getan hat. Kurze Warnung: Ich bin kein Anwalt, ich geb das so wieder, wie ich es gelesen und interpretiert habe.
Das Verfahren ist wohl eins für aufschiebende Wirkung, das gibt es wohl, damit niemand Dokumente rausgeben muss, um nachher feststellen zu lassen, dass er es nicht müsste. Also kein “Ist meine Anfrage gültig?” sondern ein “Gibt es Gründe, genauer untersuchen zu lassen, ob meine Anfrage gültig ist und sollte man daher warten?”
Nachfolgend baue ich ein paar Zitate mit ein.

Klage (Juli 2019)
Der Betreiber hat geklagt (aufschiebende Airkung des Widerspruchs), und hat ein, wie es für mich aussieht, Standardschreiben vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. mitgeschickt. So sieht zumindest die erste Seite aus, deren Logo ziert und die Adresse des Zentralverbandes hat.

Darin steht unter anderem, das “primäres Ziel der Betreiber ist somit politische Lobbyismus und die Einflussnahme auf den Bundesgesetzgeber. Die Verbesserung von Verbraucherinformation […] ist nicht genannt” und das FDS deshalb “Zweckentfremdung des VIG” will. Zudem das Argument, dass FDS Verbraucher auffordert, an andere Behörden als den Wohnsitz zu schicken, “die sie wahrscheinlich niemals aufsuchen und folglich niemals Lebensmittel erwerben werden”. Weil wir ja alle im Jahr 1800 leben und auch niemals uns aus unserem Landkreis heraus bewegen könnten :wink:
Dann noch einige Dinge, dass FDS “ausdrücklich auf[ge]fordert”, dass man die Briefe hochlädt, aber nur empfiehlt und nicht nachprüft, dass geschwärzt wird und das ja Datenschutzrechtlich schlimm sein könnte. Also wie Social Media Plattform X sowas schon immer regelt? Weiter wird geschrieben, dass ein Upload “erneut die Grundrechte auf Berichtigung und Löschung der veröffentlichten Information” verletzt. Dazu ein Angebot von mir an den Betrieb: Wenn eine Kontrolle da war, ladet das Ergebniss selbst hoch (oder schickt mir ne Mail, ich lads dann für euch hoch - gratis).

Daher folgern sie, dass “topf secret” nicht vom VIG gedreckt ist und das der Anwendungsbereich auf “ein bestimmtest “Ergezeugnis””" beschränkt ist (“ein konkretes Lebensmittel”). Auch später schreiben sie, dass man nicht “ins Blaue hinein” fragen dürfe, und die Frage nach Abweichungen nur eine Ja/Nein-Antwort sein darf. Da hatte ich kurz den Impuls, ein Script zu erstellen, dass einzelne Anfragen für jede Brezel oder Brötchenart in Verbindung mit jedem einzelnen Verstoß sendet, wenn es das ist, was sie wollen, aber das wäre ja eine Massenanfrage :smiley:

Als weiteres großes Argument lese ich, dass ja “topf secret” anfragt, weil die ja auch die Mails davon kommen, usw. Deswegen ist es missbräuchlich und das dient nur dazu, um die Kosten zu vermeiden, die ja bei Massenanfragen entstehen, weil keine Einzelanfragen von einzelnen Menschen. Die rechnen nach um kommen dazu, dass FDS die 252.000€ Kosten sparen wollen (250€ mal 1.008 Anträge für Karlsruhe) und 8,36 Millionen Euro für alles.

Entscheidung (September 2019)
Das Gericht hat dann die aufschiebende Wirkung als zulässig erachtet. Die VIG gilt und es ist “nicht auf produktbezogene Informationen” beschränkt, weil “Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung von Erzeugnissen” da dazu gehören. Auch das Datum der Kontrolle gehört dazu.
Zur Rolle von FDS: Ich bin eine natürliche Person, darf das und habe Topf Secret als “Erleichtung” genutzt. Es ist klar, was für Informationen ich will. Ich will auch offensichtlich keine verfahrenswidrige Zwecke machen, auch weil “der Beigeladene nur wenige hunder Meter von seiner Anfrage betreffende Bäckereifiliale der Antragstellerin entfernt wohnt”. So viel zu “niemals aufsuchen” aus dem Copy-Paste-Schreiben :smiley:

Grüße gehen raus an den Richter, der in deinem Halbsatz erwähnt, dass es einen Verstoß gibt. Trotzdem aufschiebende Wirkung, das heißt also warten…

Ende (Anfang 2020)
Vor ein paar Wochen habe ich dann einen Brief bekommen, dass ich die Informationen nun bekomme. (Bei meiner Ordnung ist der Brief jetzt… irgendwo) Da das Verfahren ja nur aufschiebend war und der Richter eigentlich schon der Argumentation von FDS/Stadt Karlsruhe gefolgt ist, war das naheliegend.
Und gestern kam der Brief. Ist hochgeladen und natürlich Datenschutzkonform geschwärzt. Der Teil mit der Information ist sogar auf den Oktober 2019 datiert.

Fazit
Nach einigen dutzend Seiten Gerichtsdokumenten kann ich sagen: Ich will nie Anwalt werden. Aber es ist schon interessant zu sehen, was für eine Lobby es gibt, die sowas versucht zu verhindern. Zudem die Kontrollen nichtmal schlecht sind. Da hab ich schon viel, viel schlimmeres bei anderen Betrieben lesen müssen :smiley:
Schade allerdings, dass es manchmal ewig braucht und das ich jetzt Daten von vor 22 Monaten (Mitte 2018 Kontrolle, Mitte 2019 angefragt) in den Händen halten muss. Da lohnt sich fast noch eine Anfrage…
Aber ich danke der Stadt Karlsruhe, die, obwohl ich mit denen nie direkt Kontakt hatte, die Anfragen immer in der Zeit und gut beantwortet haben. Da arbeiten echte nice Leute.

Darf man das Schreiben des Bäckereiverbandes eigentlich hochladen?

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