Beiladung / Eilschutzantrag - Meine Stellungnahme?

Hallo,
ich habe bzgl. der Berichte von 2 Supermärkten eines großen Unternehmens angefragt, die Stadt Hamburg wollte diese auch aushändigen, jedoch hat das Unternehmen widersprochen und einen Eilschutzantrag zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Jetzt wurde ich durch das zuständige Verwaltungsgericht beigeladen und soll zur Sache Stellung beziehen. Ich erinnere mich, dazu mal was gelesen zu haben, finde das aber leider nicht mehr (evt. Twitter?).
Was tue ich am besten und wie sollte ich dazu Stellung beziehen? Weiß da jemand was?
(Die Frist ist auch nur bis 14.06.)

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Ende April kam eine Rundmail von fragdenstaat:

"Topf Secret: Wurden Sie „beigeladen“?

vielen Dank, dass Sie mit uns gemeinsam die Geheimniskrämerei in den Behörden beenden wollen und über unsere Plattform „Topf Secret“ Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen beantragt haben. Die Plattform hat die deutsche Behördenlandschaft und die Lebensmittelwirtschaft gehörig aufgewirbelt. Noch nie zuvor haben so viele Menschen in Deutschland von ihrem Recht Gebrauch gemacht, über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen zu Lebensmittelkontrollen abzufragen. Jetzt versucht die Lebensmittelwirtschaft, gegen Transparenz mit Klagen vorzugehen.

Was hat es mit den Klagen auf sich?

Behörden in Deutschland werden im Moment massenhaft mit Klagen überzogen. Wenn eine Behörde beabsichtigt, angefragten Infos an Antragsteller herauszugeben, gehen viele betroffenen Lebensmittelbetriebe gegen diese Entscheidung gerichtlich vor. Wir finden: Damit darf die Lebensmittelwirtschaft nicht durchkommen!

Haben Sie Post vom Gericht bekommen?

Haben Sie Post von einem Verwaltungsgericht bekommen, mit der Info, dass Sie zu einem Verfahren „beigeladen“ werden? Dann möchte der betroffene Lebensmittelbetrieb verhindern, dass Sie die beantragten Informationen bekommen. Keine Angst: Die Klage richtet sich nicht gegen Sie, sondern gegen die zuständige Behörde, die Ihnen eigentlich Auskunft erteilen wollte. Aber Sie können trotzdem aktiv werden, um die Bürgerrechte in Deutschland zu verteidigen - und wir unterstützen Sie dabei!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wenn ein Betrieb wegen eines von Ihnen gestellten Antrags gegen die zuständige Behörde klagt, haben Sie die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das kann helfen, damit Sie die gewünschten Informationen von der Behörde letztlich auch bekommen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und stellen Ihnen kostenlos einen Muster-Schriftsatz zur Verfügung, den wir gemeinsam mit unseren Anwältinnen und Anwälten entwickelt haben. Wenn Sie unseren Muster-Schriftsatz verwenden, können für Sie auch keine Gerichtskosten entstehen.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Bürgerrechte durchzusetzen! Deshalb bitten wir Sie:
Antworten Sie auf diese Email, sollten Sie von einem Verwaltungsgericht „beigeladen“ worden sein.

Wenn nicht, müssen Sie nichts weiter tun und auch nicht auf diese Mail antworten."

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