Topfsecret - kurze Fristsetzung, lediglich Akteneinsicht, hohe Kosten

Hallo!

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-martins-restaurant-schwedtoder/

Nach einigem Hin und Her möchte der Landkreis Uckermark 140 EUR für Einsicht in drei Kontrollberichte. Mit selbem Schreiben wird die Rücknahme des Auskunftsbegehrens angeboten, Frist knappe 10 Tage.

Ohne juristische Hilfe seitens Topfsecret werde ich wohl das Auskuftsbegehren zurückziehen müssen.

Gruß,
Mathias

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Der Schriftverkehr lässt sich leider nicht so gut nachvollziehen, bitte nutze in Zukunft die Möglichkeit, die Kommunikation nach Datum zu ordnen, indem du für jedes Schriftstück einzeln auf “Post erhalten?” bzw. “Post versendet?” klickst.

Zu den Kosten:
Im Schreiben vom 26.02. meint die Behörde, dass Kosten entstünden, weil Anfragen nur über nicht zulässige Abweichungen bei Erzeugnissen und Verbraucherprodukten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei seien.
§ 7 Abs. 1 S. 2 VIG lautet: Der Zugang zu Informationen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 Euro gebühren- und auslagenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro.
Der Begriff der Informationen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG geht weiter als von der Behörde behauptet. Er erfasst Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze, sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit diesen Abweichungen getroffen worden sind.
Hiernach hast du im Prinzip gefragt, als du die Herausgabe der Kontrollberichte gefordert hast. Die Behörde sieht das wohl anders. Du könntest versuchen, deinen Antrag zu präzisieren. Zum Beispiel: Ich beschränke meinen Antrag auf die Herausgabe von Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG.

Daher denke ich, dass die Behörde § 7 Abs. 1 S. 2 VIG falsch anwendet. Meiner Ansicht nach ist deine Anfrage kostenlos - solange die Behörde keinen Verwaltungsaufwand von über 1.000 Euro darlegt. (Laut Schrieben vom 18.07. sind bisher 390 Euro angefallen)

Zur Art des Informationszugangs solltest du alle Infos im Rechtsgutachten zu “Topf Secret” von Geulen & Klinger (abrufbar unter Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger - FragDenStaat - FragDenStaat) finden; ab Seite 24.
Als wichtiger Grund wird im Schreiben vom 18.07.2019 die Gefahr der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Auskunft angegeben. Was genau eine solche rechtsmissbräuchliche Verwendung sein soll, hat sie aber nicht mitgeteilt. Ich sehe auch keine Anhaltspunkte dafür. Insbesondere ist die Veröffentlichung der Informationen zulässig.

Hoffentlich kannst du mit meinen (nun doch etwas länger als gewünscht geratenen) Ausführungen etwas anfangen :slightly_smiling_face:

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Über “Topfsecret” gibts keine juristische Hilfe (= Anwalt oä. nimmt sich der Sache an)?

Moin! Schreibst du eine kurze Mail dazu an info@fragdenstaat.de? Dann beraten wir das mit unseren Anwälten.

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