Topf Secret: Präzisierung der Anfrage gefordert

Zu meinen beiden Anfragen habe ich ein gemeinsamen Schreiben erhalten (https://fragdenstaat.de/a/138303 und
https://fragdenstaat.de/a/138304)

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. bezugnehmend auf den 1. Absatz: ist es korrekt, dass nicht mal das Kontrolldatum mitgeteilt werden muss, wenn es keine Beanstandungen gab?
  2. bezugnehmend auf den 2. Absatz: Eine Präzisierung meiner Anfrage ist so weit ich das verstehe eigentlich nicht nötig. Ist das korrekt und was wäre hier die entsprechend korrekte Antwort?

Freue mich auf eure Hilfe!

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG besteht tatsächlich nur ein Anspruch auf Informationszugang über Abweichungen. Der Umfang des Informationszugang betreffend Überwachungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 VIG ist nicht unumstritten, z.T. werden darunter nur vom Einzelfall verschiedenen Sachverhalte (gesammelte Auswertungen und Statistiken) verstanden. Daher könnte 1. möglicherweise zutreffen. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung über diesen Punkt schadet jedenfalls nicht.

Punkt 2 hast Du ja bereits zutreffend erkannt. Dort kannst Du der Behörde bestimmt und freundlich mitteilen, dass Du keine Konkretisierung des bestimmten Antrages vornimmst. Vielleicht hilft auch ein Hinweis auf die Möglichkeit der Schwärzung der Teile, welche mit einer Abweichung in keinerlei Zusammenhang stehen.

Ergänzend könntest Du ggf. noch darauf hinweisen, wenn Du am Projekt Topf Secret nicht beteiligt bist.