Topf Secret Anfrage - Behörde stellt sich tot

Meine Topf Secret Anfrage https://fragdenstaat.de/a/58296 hat heute einjährigen Geburtstag und ist noch immer unbeantwortet. Trotz inzwischen zehn Erinnerungen stellt sich die Behörde tot und antwortet mir nicht. Was würdet ihr jetzt tun? Oder mache ich etwas falsch?

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Gut dass du hartnäckig bleibst :slightly_smiling_face:
Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn hat auch noch keine einzige andere Anfrage abschließend beantwortet. Das erinnert mich an den Main-Kinzig Kreis, zu dem es hier einen weiteren Beitrag gibt.
Da du eine Eingangsbestätigung bekommen hast, kannst du sicher sein, dass die Behörde deine Anfrage zur Kenntnis genommen hat. Dass sie trotzdem nicht an der Beantwortung arbeitet, geht natürlich gar nicht! Es wurde auch kein Grund vorgeschoben, wodurch dieses Hinhalten zu entschuldigen wäre. Hast du mal dort angerufen und nachgefragt, was da so lange dauert?
Ansonsten bleibt natürlich noch eine Untätigkeitsklage, aber dazu sollte sich vielleicht besser jemand äußern, der damit Erfahrung hat. Z.B. @arne.semsrott

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Hallo,

ich sehe hier 3 Handlungsalternativen, die kumuliert werden können:

  1. Nachfrage bei der Verwaltung - mE unter Ankünmdigung der Untätigkeitsklage und dem Hinweis, dass sich die Verwaltung hier dann (ggf.) rechtwidrig verhält und strafbar macht (Untreue ggü. dem Haushalt sprich Steuergeldverschwendung, wenn sinnlose Gerichtsverfahren angestrengt werden)

  2. Beschwerde beim Vorgesetzten (der das ggf. angeordnet hat?) sowie bei Landesbeauftragten (für Datenschutz, der oft auch Zuständiger ist für die Informationsfreiheit) - hier ggf. einfach das Schreiben zu 1) an beide adressieren

  3. Untätigkeitsklage, der mE unweigerlich stattgegeben werden muss, weil die Verwaltung soweit ich es verstehe a) keine Aussage gemacht hat warum sie untätig ist und b) das Gesetz hier einen Anspruch auf Tätigwerden vorsieht.

Ich werde wohl entsprechend in Stuttgart vorgehen (müssen) wenn sich hier nichts tut.

Grüße
Nader

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Das geht bei Topf Secret leider nicht, weil die Beauftragten dazu nicht von Gesetz wegen berechtigt sind (nur IFG, nicht VIG [für Topf Secret] und UIG). Aber die anderen Vorschläge sind gut, wobei ich mit einer Klage vorsichtig sein würde. Evtl. kann ja @arne.semsrott hier mal helfen.

Ich habe in Berlin-Pankow übrigens das gleiche Problem.

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Warum mit einer Klage “vorsichtig” sein?
Ich sehe es so, dass die Verwaltung hier vorsätzlich untätig ist.
Damit sehe ich auch keine Risiken bzgl. der Klage, zumal die Dokumentation ja gegeben ist.
Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung genau diese Vorsicht einkalkuliert zumal offenbar keine weitere Antwort erfolgt bzgl. wann oder warum …

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Hm. Wahrscheinlich wäre hier eine Untätigkeitsklage der nächste Schritt. Da es sehr viele ähnliche Fälle gibt, schauen wir uns mal an, was wir machen können.

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Bei mir das Gleiche zur Justizopferentschädigung. FragDenStaat gibt die Aktivierung für Klageeinreichung nicht frei, was sollen denn unterschiedliche Dokumentkategorien sein ? Merkwürdig !
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25.02.2020 13:09 von Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen: Zwischennachricht: WG: JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG [#179699] - BMJV-ID: [28218012]
23.03.2020 10:47 von Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336
26.03.2020 12:38 von Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336
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27.02.2020 11:01: AW: Zwischennachricht: WG: JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG [#179699] - BMJV-ID: [28218012] [#179699]
12.03.2020 09:41: AW: Zwischennachricht: WG: JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG [#179699] - BMJV-ID: [28218012] [#179699]
12.03.2020 10:46: AW: Zwischennachricht: WG: JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG [#179699] - BMJV-ID: [28218012] [#179699]
15.03.2020 08:59: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] [#179699]
25.03.2020 08:25: AW: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336 [#179699]
25.03.2020 09:38: AW: Vermittlung bei Anfrage/Antrag „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336 [#179699]
05.04.2020 09:11: AW: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336 [#179699]
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25.02.2020 13:09 von Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen: Zwischennachricht: WG: JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG [#179699] - BMJV-ID: [28218012]
23.03.2020 10:47 von Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336
26.03.2020 12:38 von Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Vermittlung bei Anfrage „JUSTIZOPFERENTSCHÄDIGUNG“ [#179699] # 25-722/002 II#0336
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Ich auch ! Berlin-Pankow ist da schon extrem !!!

Nach weiteren 1,5 Jahren des hartnäckigen Nachfragens von mir erhielt ich im Oktober wenigstens mal ein Lebenszeichen von der Behörde. Diese will mir nun die Kontrollberichte ausschließlich in Form einer Akteneinsicht vor Ort bekanntgeben. Allerdings wohne ich rund 170 km von der Behörde entfernt und komme meist nur am Wochenende in die Nähe. Und am Wochenende möchte die Behörde keine Akteneinsicht ermöglichen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Hier nochmal ein Link zur Anfrage: Kontrollbericht zu Klein Prag im Gasthaus Bremser, Diez

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG kannst Du eine bestimmte Form des Zugangs, z.B. E-Mail an ...@echtemail.de beantragen. Dann ist die abweichende Form Inhalt des Bescheides und unterliegt dem ganz normalen Rechtsweg.

Du kannst ja alternativ zur Güte einen Termin Samstag 10:00 Uhr vorschlagen.

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Hallo @joh,

ich bin ein Fan der Glyphosat-Strategie von FdS. Deshalb habe ich deinen Post als Inspiration für eine Anfrage genutzt. :wink:

Vielleicht wird das einmal als FdS-Feature entwickelt: Folgende Anfragen warten länger als ein Jahr auf Beantwortung > Nochmal anfragen. :rofl:

Ich führe bei solche Behörden eine Art Anfragemarathon durch. Nachteil: Exponentielles Wachstum, wenn deren Beamtenbär:innen eine ruhige Kugel schieben. Hier stapeln sich die Förmlichen Zustellungen. Was wohl der Postzusteller denkt?

E-Mail-Erinnerungen versende ich häufig und gerne. Fax-Erinnerungen haben sich aber als effektiver herausgestellt. Wenn du eine FritzBox nutzt, kannst du Faxe über deren Benutzeroberfläche versenden (Duckduckgo einfach, wie das funktioniert). Bei mir geht das sogar kostenfrei.

Vorteile von Fax-Erinnerungen sind aus meiner Sicht:

  • Behörden werden stärker genervt und können dich nicht ganz so einfach im Spam-Filter versenken.
  • Bei FdS kannst du maximal 8 Erinnerungen/Tag senden. Spezielle Behörden wie Treptow-Köpenick oder der Landkreis Vechta füllen dieses Quorum schnell. Für Faxe gelten diese Beschränkungen nicht.

1:0 für Faxe, würde ich sagen.

Faxe dürfen nicht nur direkt an die zuständige Lebensmittelbehörde/das zuständige Veterinäramt gesendet werden. Auch die übergeordneten Behörden freuen sich über ihren Empfang und leiten ihn gerne weiter.

Bei FdS müsste an dieser Stelle für jede Anfrage um die manuelle Hinzufügung einer E-Mail-Adresse gebeten werden. Dabei kann die Zeit der FdS-Mitarbeiter:innen so viel sinnvoller eingesetzt werden. :grinning:

2:0 für Faxe.

Für Widersprüche gehören Faxe ohnehin in den Werkzeugkasten jeder Informationsfreiheitskämpferin, um die Schriftform zu wahren!

3:0 für Faxe. Spiel, Satz und Sieg!

Letztlich hilft bei multiresistenten Behörden aber nur der Klageweg. Deshalb ist die finanzielle Unterstützung von FdS so wichtig (Disclaimer: Ich bin weder für FdS tätig, noch habe ich finanzielle Interessen an FdS.)!

Alternativ kannst du Anfragen auch noch per E-Mail und Briefpost und Fax (erwähnte ich schon, dass Behörden Faxe lieben?) wiederholen - und bei FdS und hier im Forum dokumentieren. Das garantiert keinen Erfolg, aber bei einigen Behörden hilft es.

Bei Behörden in Bundesländern mit Informationsfreiheitgesetz können parallel Anfragen zu relevanten Dokumenten gestellt werden.

Off Topic: In Schleswig-Holstein nerven mich die unzähligen “falsch grünen” Anfragen. Ein Bescheid, der sogar einen Hinweis, ob es Beanstandungen gab, verweigert, sollte als vollständig abgelehnt gelten. Also Rot wie in “Ampelrot”.

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Hallo @joh,

das ist auch bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen passiert. Eine Freundin :wink: wollte sich das nicht gefallen lassen und hat auf mehreren Ebenen nachgefasst.

@john.doe hat einen hilfreichen Hinweis zu dieser Problematik gegeben.

Inzwischen soll die Behörde übrigens positive Bescheide versenden. Meint die Freundin. :wink:

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Bei der Kreisverwaltung Kreisverwaltung Rhein-Lahn reicht es, wenn ein möglicher Ekelbetrieb bei Veröffentlichung seiner lebensmittelrechtlichen Verfehlungen geschäftsschädigende Auswirkungen befürchtet, um Kontrollergebnisse zurückzuhalten.

Die Anfrage zur Metzgerei Schmidt GbR zeigt, dass die Behörde weiterhin aktiv die Herausgabe von Kontrollberichten sabotiert.

Das Behördengeschwurbel zur Weiterleitung des Widerspruchs an den Kreisrechtsausschuss ist eine Unverschämtheit.