Ich habe folgenden Fall: Ich hatte Vortragsfolien einer Fortbildung angefragt, das wurde wegen Urheberrecht abgelehnt. In der Stellungnahme der Ärztekammer hieß es, dass höchstens die Testfragen unter den Auskunftsanspruch fallen könnten. Also habe ich diese angefragt. Nun heißt es aber von Seiten der Ärztekammer, dass auch die Testfragen dem Urheberrecht unterfallen und daher nicht herausgegeben werden. Ich schätze, dass der wahre Grund für die Ablehnung ist, dass sie die Testfragen in jedem Jahr wiederverwenden wollen. Das schreiben sie im Prinzip auch, nur ist das eben kein zulässiger Ablehnungsgrund nach Thüringer Transparenzgesetz:
Das Verfahren befindet sich bereits in einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Weimar. Tja, wie knacke ich die Behauptung, dass das Urheberrecht entgegenstünde? Oder ist das aussichtslos?
Verstehe. Aber ihr habt die Prüfungsfragen vom Bildungsministerium als Privatkopie bekommen, ja? Also könnte ich sie dort auch als Privatkopie bekommen?