Testfragen für Erfolgskontrolle bei Fortbildung

Ich habe folgenden Fall: Ich hatte Vortragsfolien einer Fortbildung angefragt, das wurde wegen Urheberrecht abgelehnt. In der Stellungnahme der Ärztekammer hieß es, dass höchstens die Testfragen unter den Auskunftsanspruch fallen könnten. Also habe ich diese angefragt. Nun heißt es aber von Seiten der Ärztekammer, dass auch die Testfragen dem Urheberrecht unterfallen und daher nicht herausgegeben werden. Ich schätze, dass der wahre Grund für die Ablehnung ist, dass sie die Testfragen in jedem Jahr wiederverwenden wollen. Das schreiben sie im Prinzip auch, nur ist das eben kein zulässiger Ablehnungsgrund nach Thüringer Transparenzgesetz:

Das Verfahren befindet sich bereits in einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Weimar. Tja, wie knacke ich die Behauptung, dass das Urheberrecht entgegenstünde? Oder ist das aussichtslos?

Hi magst du die ganze Anfrage hier verlinken? Das hilft oft um Kontext zu haben.

Direkt über dem PDF-Dokument geht es zur Anfrage:

Man könnte die Testfragen mit Prüfungsfragen vergleichen. Gibt es ein Grundsatzurteil zu FragSieAbi und Verschlusssache Prüfung?

Für Thüringen bietet FragDenStaat die Herausgabe von Privatkopien an:

Anfragen direkt beim Bildungsministerium werden jedoch mit Verweis auf die Bereichsausnahme für Schulen abgebügelt:

Auf diesem Wege scheint das Bildungsministerium keine Privatkopie herausgeben zu wollen.

@arne.semsrott Gibt es irgendwo eine öffentliche Erklärung des Bildungsministeriums, dass es mit der Herausgabe von Privatkopien einverstanden ist?

Nope. Aber Privatkopien sind Privatkopien, das ist nicht Sache des Ministeriums.

Verstehe. Aber ihr habt die Prüfungsfragen vom Bildungsministerium als Privatkopie bekommen, ja? Also könnte ich sie dort auch als Privatkopie bekommen?

Ok, es geht weiter. Ich muss das Dokument noch scannen, hier schon mal eine Zusammenfassung. Durch meine Entgegnung ist die Ärztekammer nun darauf gestoßen, dass es in Thüringen eine Bereichsausnahme für Schulen und Hochschulen gibt und denkt nun laut darüber nach, ob man die Fortbildungsabteilung der Ärztekammer nicht auch als Bildungseinrichtung ansehen könnte, die unter diese Bereichsausnahme fällt. Der Richter hat dazu auch gleich was geschrieben, dass das eine interessante Rechtsfrage sei, die man ja mal klären könne. So wie ich den Richter kennengelernt habe, heißt das voraussichtlich, dass er sich der Ansicht der Ärztekammer anschließen wird.
Ich darf denen jetzt was entgegnen.
Hm ja, also diese Bereichsausnahme für Schulen ist wirklich blöde. In LSA gibt es die beispielsweise nicht. Hatte auch schon mal einen Politiker in Thüringen angeschrieben, der sich für das Transparenzgesetz eingesetzt hat. Der sieht Vortragsunterlagen und wahrscheinlich auch Testfragen noch nicht mal als amtliche Informationen an. Da war ja der Richter schon weiter in meiner Richtung. Ob wir die Politik in Thüringen dazu bringen werden, diese Bereichsausnahmen zu streichen …?