"Tatsachen-Stil" beim Formulieren von Schriftsätzen für's Gericht

So ganz ist mir nicht klar, was das mit meinem Feedback in dem verlinkten Post zu tun hat. :wink:
Edit: Ah es ist wohl der Beitrag darunter von @LanMarc77 gemeint.

Aber eine interessante Frage, in jedem Fall!
Insbesondere auch: Wenn man selbst einen Widerspruch formuliert, sollte man dann lieber die eigene Interpretation vorsichtig darstellen:

Meiner Meinung nach muss X Y sein, da …

Vlt. um bei Gericht dann den/die “unwissende/n Bürger/in” darzustehen… oder eben doch einfach:

X Y muss sein, da…

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