Hallo @camelusferus,
ich arbeite mich chronologisch vor
Ich finde auch, dass da inhaltlich alle Argumente drinn sind, die mir auch einfallen würden. Ich persönlich schreibe immer lieber in der “ich” und “Glaube/Meinung” Form.
Bei, ich nenne die jetzt mal “Rechtschreibweise”, fällt mir häufig auf, dass die eigene Rechtsauffassung immer so als Tatsache hingestellt wird. Letztlich ist es aber meine Meinung und erst ein Gericht wird prüfen können, ob ich am im Recht ist.
Was man noch machen könnte, wäre ein “Ölzweig”. Gibt es Einschränkungen, die Du vornehmen könntest, z.B. weil Dich nur ein bestimmter Bereich interessiert? Ansonsten kann man auch noch “nett” reinschreiben, dass einem bewusst ist, dass es sicherlich bestimmte Verfahren geben wird, die der Geheimhaltung unterliegen und man sich über alles freuen würde, was man bekommt. Weil ich gehe im Moment davon aus, dass die eventuell auf die Argumentation eingehen, aber dann einen Ablehnungsgrund nach IFG wie Geheimhaltung anführen werden.
LG