So einen Absatz schreiben leider sehr viele Behörden in Ihre Nachrichten an die Topf Secret-Antragsteller. Das ist aber kein Verbot der Veröffentlichung durch die Behörde, sondern ein Hinweis/Einschüchterungsversuch.
FragDenStaat ist sich sicher, dass die Auskünfte veröffentlicht werden dürfen, siehe FAQ. Auch hier im Forum wurde schon darüber gesprochen, dass die Veröffentlichung sogar durch ein eigenes Gesetz (IWG) erlaubt ist.