Hallo,
über Topf-Secret habe ich die Kontrollergebnisse eines Supermerktes angefragt.
Nun habe ich vom Gericht ein Schreiben mit einem Beiladungsbeschluss bekommen, da der Supermarkt gegen das Land NRW, vertreten durch die Stadt, eine Klage eingereicht hat.
Was muss ich mit dem Beiladungsgeschluss machen?
Was wird von mir erwartet, welche Infos muss ich einreichen?
Hier wird auch von Kostenübernahme geschrieben!
Ich habe keine Ahnung davon!
Hallo @Lavendel, willkommen im Forum
Am besten teilst du immer gleich einen Link zur Anfrage, um die es geht. Das ist meistens hilfreich.
Grundsätzlich musst du gar nichts machen, außer das Gericht lädt dich extra als Zeugen oder ähnliches (sehr unwahrscheinlich). Also kannst du einfach abwarten.
Das Gericht wird dir nun eine Kopie aller Schriftsätze der Stadt und des Lebensmittelbetriebs schicken. Es lohnt sich, die Schriftsätze zumindest zu überfliegen. Mir wurden kürzlich in einem Verfahren, zu dem ich beigeladen wurde, die angefragten Kontrollberichte in einer Anlage (vermutlich versehentlich) zugeschickt. Damit war die Auskunft schon in der Welt und der weitere Rechtstreit hat sich eigentlich erledigt
Du kannst, wenn du möchtest, aber auch auf die Argumente der streitenden Parteien eingehen und sogar Anträge stellen. Dann könnten dir aber Kosten auferlegt werden, wenn die Stadt den Fall verlieren sollte:
§ 154 Abs. 3 VwGO: Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat; § 155 Abs. 4 bleibt unberührt.
Danke für den Hinweis!
Ich habe das LRA und das VG in meinem Fall informiert, damit das Gerichtsverfahren vielleicht mit weniger Arbeitsaufwand beendet werden kann.
Ich habe nun auch Mitteilung bekommen über eine Klageeinreichung des Betriebs beim VWG. Ich erwarte auch eine Beiladung. Die Kreisverwaltung hatte mir einen Bescheid zugeschickt: Bei Erhalt der Berichte keine Weitergabe der Inhalte! Nun klagt der Betrieb - dadurch wird die Öffentlichkeit doch erst recht aufmerksam. Verstehe ich nicht.
Es soll sich um ein Eilverfahren handeln. Bei einem normalen Verwaltungsverfahren beim VWG Köln dauert es zur Zeit ewig - es werden noch die Fälle aus 2017 abgearbeitet (viel Asyl) - beim normalen Verfahren hätte der Antrag dann eventuell keine Chance, da nur Berichte jünger wie fünf Jahre ausgehändigt werden.
Warte ich nun mal ab!
Den Briefverkehr ist unter der Anfrage " 51645 Gummersbach, Homburger Hof " auffindbar. Ein ausdrückliches Verbot hat das Veterinär-Amt nicht ausgesprochen, jedoch darauf hingewiesen, dass die Informationen an mich persönlich ergeht. “Eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung durch Sie ist damit nicht verbunden und kann auch nicht Gegenstand eines Verbraucherinformationsanspruch sein. Die weitere Verwendung der Informationen liegt vielmehr in Ihrem Verantwortungsbereich und darf nur innerhalb des geltenden Rechts erfolgen”.
So, das dazu. Derzeit hat der Betrieb Klage beim VWG eingereicht. Ich hoffe, das Eilverfahren dauert nicht länger wie zwei Monate.
So einen Absatz schreiben leider sehr viele Behörden in Ihre Nachrichten an die Topf Secret-Antragsteller. Das ist aber kein Verbot der Veröffentlichung durch die Behörde, sondern ein Hinweis/Einschüchterungsversuch.
FragDenStaat ist sich sicher, dass die Auskünfte veröffentlicht werden dürfen, siehe FAQ. Auch hier im Forum wurde schon darüber gesprochen, dass die Veröffentlichung sogar durch ein eigenes Gesetz (IWG) erlaubt ist.
Für NRW gibt es ja ein letztinstanzliches Urteil zu “Topf Secret”, sodass fraglich ist, welche neuen Argumente der Betrieb vorbringen kann. Ob das so schnell geht, kann trotzdem niemand vorhersagen.
(Vorstehendes soll nicht den falschen Eindruck erwecken als Rechtsberatung verstanden werden zu können.)
ich habe letzte Woche auch einen Schriftsatz des VWG Gelsenkirchen erhalten, weil einer der drei Supermärkte, zu denen ich Anfragen gestellt habe, die Stadt Dortmund verklagt hat. Ich fände für diesen Fall einen Status “Vor Gericht” o.ä. für die Anfrage nützlich, da absehbar ist, dass diese Anfrage nicht mehr dieses Jahr abgeschlossen wird. Nach Aussage einer Mitarbeiterin des VWG ist es äußert unwahrscheinlich, dass es in dieser Sache dieses Jahr noch eine Entscheidung geben wird…
Kommt mir Bekannt vor. Hier ist es eine Eisdiele.
Als Beigeladene(r) bekommst du absichtlich Akteneinsicht in die Verfahrensakten.
Dabei kann schon mal der begehrte Bericht plötzlich Teil der Akte sein.
Allerdings steht erst am Ende des Verfahrens fest, ob der/die Kläger:in vielleicht doch Recht bekommt und das nicht weiter gegeben werden darf. Hieße zumindest dann kein Veröffentlichen.
Ich bin juristischer Voll-Laie. Aber beim googeln hab ich jetzt kein Verfahren gefunden, das zu Gunsten von Kläger:innen entschieden wurde, sprich Hygiene-Kontrollberichte zurückgehalten werden mussten.
Aktuell bin ich gerade Beigeladener und finde es spannend!
Ich lasse mal diese wirklich geile Liste hier liegen. Es gibt bisher genau ein Urteil (VG Ansbach). Natürlich wird genau dieses Urteil gerne mal von unwilligen Verwaltungen herangezogen.
Das VG-Urteil wurde dann ja auch in der nächsten Instanz gekippt. Soweit ich weiß, ist so gut wie überall höchstinstanzlich geklärt, dass Kontrollberichte herauszugeben sind.
Habe auch gerade ein aktuelleres Urteil des AG Ansbach gefunden: VG Ansbach, Beschluss vom 08.06.2020 - AN 14 S 20.00308
“Die Kammer gibt ihre bisherige diesbezügliche Rechtsprechung (U. v. 12.6.2019 - AN 14 K 19.00773 - juris), die im Gegensatz zu der genannten, zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung steht, explizit auf.”