Stuttgart: Keine klare Gebührenangabe falls das Unternehmen den Rechtsweg beschreitet oder Einwendungen erhebt

Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-karl-bienzle-metzgerei/

Die Stadt kündigt an, dass ein Verwaltungsverfahren eröffnet wird und die Kosten 1000 € überschreiten werden, falls "das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder “gar den Rechtsweg beschreitet”.

Ist das so üblich? Da sind die 1000€ natürlich schnell überschritten, oder?

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Eine solche Floskel wird von vielen Behörden verwendet. Meiner Meinung nach dient sie nur zur Abschreckung und genügt nicht für eine Information nach § 7 Abs. 1 S. 3 VIG. Im nachfolgend verlinkten Beitrag habe ich mal etwas dazu geschrieben:

Das Wichtigste in Kürze:

Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen vorab zu informieren - § 7 Abs. 1 S. 3 VIG.

Zur Höhe macht die Stadt Stuttgart in deinem Fall keine Angaben, daher genügt ihre Aussage auch nicht der Informationspflicht.

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Vielen Dank für die Info und den Verweis.

Ich schließe daraus, die Stadt ist mit diesem abschreckenden Vorgehen fein raus, da der Antragsteller nicht weiß woran er ist und es de facto nicht absehbar ist, welche Kosten letztendlich auf ihn zukommen.

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“Fein raus” ist die Stadt nicht, eher im Gegenteil: Wenn Kosten über 1.000 € anfallen, können diese ohne weitere Warnung durch die Stadt im Endeffekt nicht auf dich abgewälzt werden.
Die Motivation der Behörde wird wohl darin liegen, möglichst viele Antragsteller durch die übertriebene Darstellung von Kostenrisiken abzuschrecken, so dass diese aus Angst vor Kosten ihre Anträge zurückziehen.

Abgesehen davon hatte ich schon sehr viele Fälle, in denen das Lebensmittelunternehmen gegen den Bescheid der Behörde geklagt hat. In keinem einzigen wurde versucht mir Kosten aufzubürden.