Stadt Köln Bezirkslaufwerken Verkehrsdienst Klage einreichen

Guten Abend,

ich möchte zu folgender Anfrage gerne Klage einreichen, da ich nun bald ein Jahr diskutiere und auch die Vermittlung der LDI nicht hilft. Die Stadt erfindet immer neue Ausreden oder versteht Dinge falsch.

Könnte jemand mit Erfahrung kurz umreißen auf was ich in diesem Falle klagen und wie viel Geld ich in der Kölner Verkehrsbubble auftreiben müsste?

Danke :slight_smile:

Moin.

Ich kenne die Anfrage und muss mal ganz doof fragen: auf was möchtest du dort klagen?
Soweit ich das lese, möchte die Behörde dir die Daten ja zur Verfügung stellen. Nur eben nicht per Upload, sondern als USB Stick.

Mir steht es nach §5 Absatz 1 IFG NRW zu, die Art des Informationszugangs selbst festzulegen.

Die Behörde hat mir untersagt die Informationen zu veröffentlichen. Daher braucht es einen Weg wie auch andere die Informationen zeitnah erfragen können. Auch ist noch unklar, ob die Zusendung des USB Sticks gebührenfrei erfolgen soll.

Ziel ist es einen öffentlichen Diskurs über die Arbeitsweise des Verkehrsdienstes zu führen.

Richtig. Und das gewährt die Behörde dir auch: digital. Ein Recht auf den Upload auf einer “x-beliebigen” Plattform hast du aber nicht.

Puh, das habe ich jetzt nicht im Kopf wie die Behörde das genau geschrieben hat (habe ich jetzt aber nicht direkt rausgelesen?).

Nun, ich sehe keinen Grund wieso die Sichtung und Vorbereitung für den Versand von hunderten Dateien kostenfrei sein sollte…

Insgesamt ist mir die Argumentation der Behörde relativ schlüssig.

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Die LDI vertritt die Auffassung dass ich sehr wohl ein Recht darauf habe auf einen Upload zu bestehen. Zumal der Stadt Köln nun auch mitgeteilt wurde, dass sie selbst einen solchen Dienst für eben diesen Zweck betreibt.

https://cdat.stadt-koeln.de/de/handbuch

Wenn es nicht in der Anfrage stehen sollte, so wurde mir in der Vermittlung über die LDI telefonisch mitgeteilt, dass ich die Information nicht veröffentlichen darf. Deswegen ja auch der Zirkus mit der Umwandlung in PDF etc.

Welche Tätigkeiten schweben dir konkret vor bei “Sichtung und Vorbereitung”? Die Dateien sind aus den inzwischen vernichteten Bezirksmappen hervorgegangen (weil diese massiv gegen den Datenschutz verstießen). Sie wurden daher erst kürzlich erstellt und ihr Inhalt intensiv geprüft.

Puh, wo schreibt die LDI das denn? Wäre mir nämlich neu. Hab ich auch nicht gelesen in der Anfrage (vllt überlesen?).

Wer schreibt, der bleibt, sagt ein altes Sprichwort. Solang du das nicht schriftlich hast, würde ich das mal außen vor lassen.

Prüfung von Ausschlussgründen (z. B. aus Datenschutzgründen), ggf. Schwärzungen, Verschieben der Dateien auf USB-Stick… ich meine, wir reden hier nicht von hunderten Euro Gebühren - aber gebührenfrei ist das in meinen Augen keinesfalls.

Das hat die LDI mir in einem der drölfzig Telefonate mitgeteilt.

Laut Stellungnahme (bezüglich der Datenschutzverstöße bzw. der Umwandlung der Bezirksmappen in digitale Bezirkslaufwerken) an die LDI enthalten die angefragten Ordner keinerlei personenbezogene Daten. Warum sollte eine erneute Prüfung nötig sein?

Die Stadt hat bereits schriftlich bestätigt, dass sie keine Anhaltspunkte für Ablehnungsgründe sieht.

"Zu Ihrer Frage 4: Welcher Ablehnungsgrund wird, jetzt wo keine personenbezogenen Daten mehr enthalten sind, noch in den Daten vermutet?

Ein Ablehnungsgrund ist derzeit nicht zu erkennen,…"

Da sind wir wieder beim Thema: Wer schreibt, der bleibt.
Der Anspruch auf den Upload ist meiner Meinung nach nämlich Quatsch.

Es gibt noch deutlich mehr Ausschlussgründe als nur Datenschutz…

Wir drehen uns hier im Kreis. So sehr du hier auch gern etwas gegen die Argumentation der Behörde finden möchtest, alles in allem ist es schlüssig.
Sicherlich hapert es an der einen oder anderen Stelle ein wenig, aber insgesamt sehe ich hier kein Fehlverhalten der Stadt Köln. Außer vielleicht ein wenig Untätigkeit.

Btw: Ich habe mal in der Anfrage ein wenig korrigiert. Manche Antworten von der Stadt waren dem LDI zugeordnet und andersrum. Jetzt sollte es passen :slight_smile:

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Kannst du das mit dem “Anspruch auf Upload ist Quatsch” auch irgendwie begründen? Wie gesagt, die LDI vertritt das Gegenteil. Ich halte wiederum einen USB-Stick für mich als Anfragenden aus IT-Security-Gründen für unzumutbar.

Wenn seitens der Stadt alles sauber argumentiert ist, dann soll sie doch einen anständigen Bescheid schicken. Meine Anschrift steht übrigens in der ursprünglichen Anfrage.

Um also auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen: Das Mittel der Wahl wäre also eine Untätigkeitsklage?

Der § 5 Abs. 1 S. 4 IFG NRW sagt wörtlich:

Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Hierzu kann man auch mal einen Blick in den Satz 2 des Absatzes werfen, der die Form des Antrages genauer beschreibt:

Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden.

d.h. es wäre der Behörde durchaus zuzutrauen, den Informationszugang auch auf einen dieser Wege - schriftlich, mündlich, elektronisch - zu gewähren. Dem entspricht die Behörde ja explizit und bietet dir alles drei an: per Post, als USB Stick oder als Akteneinsicht.

Die Behörde muss aber nicht jeder Form nachkommen. So auch der Upload. Du bringst gerade den Punkt der IT-Sicherheit: wieso sollte die Behörde die Unterlagen in eine “x-beliebige” Cloud hochladen, wie z. B. auf der Plattform. Dann kann ich der Behörde ja direkt einen Link zu meiner privaten Cloud schicken. Oder ich krieg den Informationszugang vielleicht per Privatnachricht auf Twitter. Du verstehst meinen Punkt, oder? :slight_smile:

Wie gesagt. Dieser Teil der Argumentation ist für mich vollumfänglich nachvollziehbar.

Das bezweifle ich auch weiterhin.

Nunja, das ist ja mehr deine persönliche Meinung. Ich glaube, soweit kann man einer Behörde schon noch vertrauen, dass diese dort keinen Virus drauf macht. Aber kannst es dir ja auch alles in Papierform schicken lassen, so ist es nicht. :slight_smile:

Dann sag das der Behörde, machen sie bestimmt direkt. Aber dann hast du auch die entsprechenden Kosten zu tragen, ich schätze mal dann kriegst du alles in Papierform.

Die würdest du komplett verlieren.
Die Behörde hat dich mehrmals gefragt, ob du trotz Kosten an deinem Antrag festhalten möchtest. Dies hast du mehrmals nicht direkt bejaht, soweit ich das überblicke. (vgl. § 75 S. 3 VwGO)

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Ich wundere mich, wie du darauf kommst, kann deine Begründung überhaupt nicht nachvollziehen.
Der § 5 Abs. 1 S. 4 IFG NRW sagt wörtlich:

Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Also der Antrangsteller begehrt als Art des Informationszugangs einen Upload auf FragDenStaat.
Will die Behörde dem nicht nachkommen muss sie einen rechtlich tragbaren wichtigen Grund benennen. Soweit ich das überflogen haben wird jedoch nirgendwo ein Grund genannt.
@GeroCGN möglich wäre hier eine Verpflichtungsklage bzw. Versagungsgegenklage, wenn du sie auch wegen Untätigkeit verklagen möchtest.

Richtig.

Benennen? Nö, wie kommst du darauf?

Die Behörde hat wörtlich gesagt:

Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW.

Ich bin mal so frei und vertraue darauf, dass die Behörde nicht lügt & die LDB das wirklich gesagt hat.
Sehe ich so als Begründung vollkommen ausreichend.

Wie ich bereits sagte, wird das teuer - die Klage würde der Nutzer hier komplett verlieren.

Ich bring mal wieder mein (übertriebenes) Beispiel von oben: wenn ich den Art des Informationszugangs bestimmen kann, könnte die Behörde mir die Dateien doch auch per Privatnachricht auf Twitter schicken, oder? :slight_smile:

Die LDI hat mir nun mehrfach mitgeteilt, dass sie von einem Missverständnis seitens der Sachbearbeiterin bei der Stadt Köln ausgeht. Inzwischen hat die LDI eine Beanstandung ausgesprochen.

Zitat aus einer E-Mail abseits von FragdenStaat:
"Bezüglich Ihrer Anfrage vom 23.02.2023 an den Verkehrsdienst :
“Bitte nennen Sie mir den oder die Mitarbeiterin der LDI die folgende Aussage getätigt hat. Falls die Aussage schriftlich erfolgte, zitieren Sie bitte wörtlich. Ein Dateiupload über FragdenStaat.de kommt nicht infrage und fällt laut der Landesdatenschutzbeauftragten auch nicht unter den § 5 Abs. 1 IFG NRW.”

kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich, wie ich vermutete, um ein Missverständnis in der Kommunikation handelte. Diese Aussage wurde von der LDI NRW nicht bestätigt.“”

In einer anderen Anfrage hat @arne.semsrott erfolgreich mit § 7 Abs. 1 DNG argumentiert, dass eine Herausgabe in gewünschtem Format angezeigt ist. Sehr interessant.

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Mittlerweile sind die angefragten Informationen aufgetaucht. Leider hinter einem Passwort (mit personenbezogenem Datum) versteckt. Also müssen nun alle Interessierten noch Mal selber nach den Informationen fragen :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ich habe inzwischen Informationen erhalten. Was jedoch fehlt ist die (Unter)ordnerstruktur und es sind statt den im Bescheid genannten 1027 Dateien nur 1095 Dateien.

Würde ich allein mit dieser Tatsache eine Klage gegen den Bescheid gewinnen?

Zudem liegen die Gebühren nun plötzlich bei 105€ statt der angekündigten 70€. Alleine für das Hochladen scheint man etwa eine Stunde benötigt zu haben, da man nicht in der Lage war sich ein höheres Kontingent für den Übertragungsdienst freischalten zu lassen oder weil man keine .zip mit Unterordnern erstellen kann.

Du hast statt 1027 Dateien 1095 Stück bekommen? Äh… ist das jetzt schlecht?

Ah… 1095 Dateien statt 1127 Dateien, wenn ich das richtig gelesen habe in der Anfrage.
Bei 32 fehlenden Dateien sind das bei der Menge knapp 3% die fehlen. Damit wird eine Klage echt sportlich, das wäre mir persönlich zu riskant.

Thema Gebühren: Das es nun mehr als 70,00 Euro sind ist nichts Verbotenes. Dir wurde ja vorher auch nur gesagt: “die Gebühren belaufen sich daher auf mindesten 70 € […]”. (Ich lese auf die schnelle zumindest keine E-Mail die Gegenteiliges sagt).

Nein hab mich nur vertippt. Gemeint waren natürlich 1127 Dateien

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Nachricht editiert :slight_smile: