Stadt Köln Bezirkslaufwerken Verkehrsdienst Klage einreichen

Der Punkt ist, dass von den >1000 Dateien nur diejenigen interessant sind, die sich mit Aufhebung der Duldung des Gehwegparkens, den Feuerwehrzufahrten und den Doppelstreifen beschäftigen. Das sind keine 20 Dateien. Wenn die nun fehlenden ~30 Dateien ebenso spannend sind, dann fehlt über die Hälfte des interessanten Materials.

Eine Gebührenschatz die später 50% höher liegt, lag schon deutlich daneben.

Hat noch jemand Input? Eventuell @Apoly ?
Würde den Bescheid ungerne einfach so akzeptieren.

Ich sehe nicht, dass die Prüfung auf Ausschlussgründe länger dauert als bei jeder anderen Anfrage, da die Dateien thematisch sortiert und geprüft vorlagen. Es waren also nicht über 1000 Dateien einzeln zu prüfen, sondern nur die einzelnen Dokumentenarten.

Das Zusammenstellen und Hochladen müsste in weniger als 5min zu schaffen sein. Alles kopieren-> nicht angefragte Ordner löschen → Senden an .zip -Hochladen. Dafür hat man aber offensichtlich eine Stunde oder mehr gebraucht.

Lad mal bitte den Bescheid einzeln hoch. Danke.

Was meinst du mit einzeln?
Der Bescheid ist hier hochgeladen

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Das ist der Gebührenbescheid, da fehlt aber der Bescheid nach dem IFG NRW

Bei einer “Zustimmung” sendet die Stadt Köln nur einen Gebührenbescheid und die Daten. Daher habe ich so etwas nicht.

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Also hast du prinzipiell gar keinen rechtsmittelfähigen Bescheid? Sportlich.

Mein Kenntnisstand ist, dass man (wenn man möchte) jedes Schreiben als Bescheid auffassen kann. Dann eben (fehlerhaft) ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Aber was folgt deiner Meinung aus einem fehlenden Bescheid?

Das richtig so, prinzipiell wäre auch jede E-Mail ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Aber es gibt Verfahrensgrundsätze, speziell §§ 37, 39 VwVfG NRW. Bereits an der Begründung könnte es hier scheitern.

Auch habe ich bei dem schnellen Durchblick der Anfrage auch keine konkrete E-Mail entdeckt in irgendwas in Richtung “Sie bekommen nach § 1 IFG NRW XY Dateien, XY Unterordner, etc. zugesendet.” - Das könnte rechtlich auch schwierig werden.

Auch könnte die Behörde argumentieren, sie haben lediglich eine Zusicherung gegeben. (vgl. § 38 VwVfG NRW)

Ggf. mal über den LDfI einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern?