Sind Straßen/Radwege-Planungen Umweltinformationen?

Wiki-Beitrag: Umweltinformationen zum Thema “Straßen/ Fahrradwege”

Man kann sich daher an der Definition der Umweltinformation im Bundes-UIG entlangarbeiten und versuchen passende Beispiele für die Teilaspekte der Definition zu entwickeln. Die Landes-UIG-Definitionen sind aufgrund der europarechtlichen Grundlage vermutlich sehr änlich.

(3) Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über

  1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
  • Gutachten über die Artenvielfalt in dem Gebiet, in dem die Straße geplant ist.
  • Bodengutachten, z.B. über den Zustand des Grundwassers, etc. …
  • Ergebnisse von Gewässerproben von angrenzenden Gewässern, …
  1. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;
  • Wie viele Tonnen Asphalt/ Bitumen wurden für den Straßenbau eingesetzt?
  • Woher stammen die eingesetzten Rohstoffe, insbesondere Kies (Länge der Transportwege).
  1. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die

a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder

b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme;

  • Kommunale Leitlinien für den umweltgerechten Straßenbau; gibt es z.B. Regeln über die regionale Beschaffung von Rohstoffen wie z.B. Kies?
  1. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;
  • Gutachten, ob die maßgeblichen Artenschutzregeln beim Bau der Straße eingehalten wurden.
  1. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und
  • Lohnt es sich Flüsterasphalt einzusetzen?
  • Lohnen sich die Kosten einer Lärmschutzwand?
  • Durch die Straße ermöglichte Emissionsreduzierung aufgrund eines kürzeren Weges/ weniger Motorlastwechsel im Verhältnis zu den Kosten.
  • Wie viele Verkehrsteilnehmer würden vom Autoverkehr auf den Radverkehr umsteigen, wenn an dieser Stelle ein Radweg gebaut würde? Lohnt sich die Investition im Verhältnis zum entstehenden Nutzen für die Umwelt?
  1. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.
  • Untersuchungen, wie sich Emissionen der Baustelle (Staub, Bitumen, Teer) et cetera auf die nahe gelegene landwirtschaftliche Flächen auswirken.
  • Untersuchungen zur Fragestellung, wie sich Baulärm/ Emissionen auf die Gesundheit von Baustellenanwohnern auswirken könnte.
3 „Gefällt mir“