Kosten BayUIG - Stadtplanungsamt Bayreuth will Anfrage nach städtischer Informationsfreiheitssatzung behandeln

Liebes Forum,

der Blogbeitrag zum Klima-Helpdesk hat mich dazu veranlasst eine Anfrage an die Stadt Bayreuth zu stellen.
Meine Anfrage lautete wie folgt:

Welche Veränderungen an der Fahrradinfrastruktur wurden seit der Ablehnung des Bayreuther Radentscheids im September 2020 durchgeführt und welche sind derzeit im Bau bzw. in Planung?

Nun möchte das Stadtplanungsamt die Anfrage nicht nach dem BayUIG behandeln, sondern nach der städtischen Informationsfreiheitssatzung.

Im Rahmen des BayUIG wäre eine einfache schriftlichen Auskunft kostenfrei, Art. 12 Abs. 1 S. 2).
Im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung würden für meine Anfrage nach der Kostensatzung der Stadt Bayreuth Kosten in Höhe von 30 bis 250 Euro anfallen, Tarif-Nr. 004a Übermittlung von Informationen nach der Informationsfreiheitssatzung, Fall 1c (Erteilung einer schriftlichen Auskunft).

Ich gehe davon aus, dass es sich um Umweltinformationen handelt und deshalb das BayUIG anzuwenden ist. Das habe ich wie folgt begründet:

Meine Anfrage zielt auf Veränderungen an der Fahrradinfrastruktur durch die öffentliche Hand ab. Das sind sehr wohl Umweltinformationen, denn es geht um Maßnahmen oder Tätigkeiten in Form von beschlossenen politischen Konzepten, Rechtsvorschriften, Plänen und Programmen (Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 BayUIG), die sich auf Energie (eingesparter Kraftstoff von zumindest vorübergehend nicht mehr benutzten Kraftfahrzeugen), Lärm (Motor- und Reifenabrollgeräusche) und Emissionen (reduzierte Abgase, Reifenabrieb, ausgelaufenes Öl) beziehen (Art. 2 Abs. 2 Nr. 2 BayUIG) und sich damit auf die Umweltbestandteile Luft und Atmosphäre sowie Wasser auswirken (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG).

Laut Nachricht des Stadtplanungsamts wird daran festgehalten, dass ich nicht nach Umweltinformationen gefragt habe. Außerdem käme es auf die Rechtsgrundlage nicht an, weil es sich nicht um eine einfache schriftliche Auskunft handeln soll. Ich bin anderer Meinung, weil ich an der Fahrradinfrastruktur keinerlei Veränderung gemerkt habe und daher nicht allzu viele Informationen diesbezüglich vorliegen können.

  • Meint ihr, es liegen wirklich keine Umweltinformationen vor?
  • Seht ihr eine Möglichkeit im Voraus herauszufinden, ob die Anfrage wirklich über eine einfache Anfrage hinausgeht?
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Moin,
ich hätte die Begründung sogar noch weiter gefasst, da Unfälle mit dem Fahrrad im vergleich zu Unfälle mit dem Auto auch Auswirkungen auf “den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit” haben. Spätestens auf das Thema Sicherheit.
Und Errichtung von Fahrradinfrastruktur führt zu einem Wandel des Modal-Splits und damit zu einer Änderung der Unfallhäufungen und zu erwartenden Gesundheitsschäden.

Das Problem was ich jetzt sehe ist, dass es keine Aufsichtsbehörde gibt, die sich hier einklinken könnte.
Es gibt einen Entscheidungsleitfaden des BMU, hier würde ich dir empfehlen auf Seite 126 ff (u.a. 2.2.3.2.1 Gebot der weiten Auslegung) und 370 zu verweisen.

Ich hoffe, dass das Rechtgutachten des BMU hilft.

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Hallo zusammen,
hier hat sich schonmal jemand umfangreich damit beschäftigt.
LG

Vielen Dank für eure Antworten! Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Behörde viele Akten zu dem Thema hat und es daher keine einfache Auskunft mehr ist. Die Rechtsgrundlage ist damit nicht mehr wichtig.
Ich habe den Anfrageumfang reduziert und nur nach den Titeln der Dokumente gefragt. Die entsprechende Auskunft kam schnell, ist aber nicht vollständig, weil das wiederum den Rahmen der Gebührenfreiheit gesprengt hätte. Möglicherweise frage ich später gezielt nach einzelnen Informationen, aber fürs Erste war es das für mich.