Hi,
ich würde da erst einmal nichts weiter machen und abwarten, ob du den Bericht noch zugestellt bekommst. Da scheint der Anwalt ja sogar selbst ein wenig von auszugehen, sonst hätte er sich den Hinweis wegen der Veröffentlichung ja sparen können.
Nach meinem Verständnis hätte sich der Anwalt auch eher an die Behörde wenden müssen, um dort Einspruch zu erheben, als an dich.
Ob du die Berichte - solltest du sie noch erhalten - dann veröffentlichst, kannst du dir dann ja noch überlegen. Du findest auch hier im Forum noch ein paar Infos dazu: TopSecret - Risiken bei Veröffentlichung der Ergebnisse - Einschüchterung? und unter Klagen und Urteile Topf Secret - FragDenStaat gibt es eine Übersicht über Topf Secret-Klagen und Urteile.