Pilotprojekt: Wer hat Lust in Sachsen für ein Transparenzgesetz zu kämpfen?

Wohnst Du in Sachsen und willst Dich für das versprochene Transparenzgesetz einsetzen? Dann bringe deine Ideen hier ein und tausche dich mit anderen Sachs:innen über mögliche Aktionen aus.

Mehr Infos findest du auch in der Beschreibung dieser Kategorie. Wir sind gespannt, was sich ergibt! :slight_smile:

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Kurzes Update: Da die Resonanz geringer ausgefallen ist als erwartet, werden wir nun intern erst einmal weiterüberlegen und unser Konzept anpassen. Wir melden uns, wenn es etwas neues gibt; insbesondere bei euch @sannsie und @mjhu - ich habe eure :heart:-Likes gesehen. Danke!

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Ich wollte ganz ehrlich nicht allein sein und habe deshalb solange nicht gemeldet, da ich dachte und hoffte, dass sich andere noch melden.

Und dann wollte ich mich anschließen, da ich auch dachte es eilt nicht.

Also, mangelndes Interesse war es bei mir nicht.

Ich würde mich gerne anschließen und bin auch nicht gerne alleine :3

Unzähligen (zukünftige) „Ich möchte auch mitmachen!“ Kommentare sind zwar cool, aber eine schicke Umfrage ist noch viel besser! :grinning_face_with_smiling_eyes:

Wer hat Lust in Sachsen für ein Transparenzgesetz zu kämpfen?
  • Ich! Unbedingt!
  • Ich und weitere Menschen, die nicht hier im Forum zu finden sind.
  • Ich leider nicht. Keine/zu wenig Zeit.
  • Ich nicht. Kein Interesse.

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Es geht voran! :partying_face:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/297272

Was mich noch interessieren würde: Hier steht:

Abschließend erklärt Lippmann: „Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes wird nunmehr auf der Beteiligungsplattform des Freistaates Sachsen veröffentlicht und zur Diskussion freigegeben.

Das klingt super, aber im Beteiligungsportal kann ich das Transparenzgesetz leider (noch?) nicht finden … Vielleicht weiß jemand von euch ja mehr …

Post scriptum:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/transparenzgesetz-entwurf-sachsen-100.html

Jetzt ist es da: Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen | Beteiligungsportal Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Gesetzentwurf: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/datei/1776786_0/Transparenzgesetz_Entwurf.pdf

Sagt gern Bescheid, was euch wichtig ist und gebt selbst Stellungnahmen ab. Wir sind offiziell angefragt zur Anhörung und werden eine Stellungnahme verfassen.

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Moin,

Transparenzpflichtige Stellen

Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sind transparenzpflichtige Stellen, soweit sich die jeweilige Körperschaft durch Satzung dazu verpflichtet.

Also die Kommunen/Kreise müssten m.E. zumindest informationspflichtige Stelle für die Antragsstellung sein - auch ohne Satzung. Für das Portal kann man sich streiten, ob man den Aufwand aufbürgen will. Aber dass sich Kommunen durch Nichterlass von Satzungen vor Anträgen “retten” können, ist nicht hinnehmbar. Gerade die Kommunen mit Klüngelei und Intransparenz haben das am Meisten nötig. Gerade diese werden ganz sicher keine Satzung veranlassen.

Es gibt auch genug “Flächenländer”, wo Kommunen informationspflichtig (auf Antrag) sind. Das sollte das absolute Minimum sein. NRW, RLP, MV, SH, Brandenburg und weitere.

Beratungen

soweit die schutzwürdige Vertraulichkeit von Beratungen innerhalb von und zwischen transparenzpflichtigen Stellen oder mit anderen Stellen entgegensteht

  • § 5 Abs. 1 Nr. 2 SächsTranspG

Das ist eigentlich der Klassiker in jedem IFG. Hier muss handwerklich extrem genau gearbeitet werden, sonst werden die Behörden das fast immer heranziehen, sobald die Unterlagen irgendwie in Zusammenarbeit mit anderen Behörden (oder sogar “Stellen”) stehen.

Was bedeutet “schutzwürdig” überhaupt? Das wird unter Garantie von Behörden falsch verstanden und weit missbraucht werden.

Im HmbTG wurde eine solche Regelung gar nicht reingenommen. Die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SächsTranspG sind völlig ausreichend. Abs. 2 sollte daher wegfallen. In Hamburg fährt man gut damit. Nichts anderes wird in Sachsen gelten.

soweit Unterlagen von Beratungen durch spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften geschützt sind

  • Regelung HmbTG § 6 Abs. 2 Nr. 2

Geistiges Eigentum

soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht

  • § 5 Abs. 1 Nr. 10 SächsTranspG

Es sollte im Gesetz klargestellt werden, dass dies nicht für die Einsichtnahme vor Ort (ohne Kopie) gilt. Der Schutz von geistigen Eigentum steht einer Einsichtnahme ohne Vervielfältigung nicht entgegen!

Erhebliche Beeinträchtigung

soweit das Bekanntwerden der Information ein Gerichtsverfahren, ein Ermittlungsverfahren, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigen würde

  • § 5 Abs. 1 Nr. 16 SächsTranspG

Diese Regelung ist regelungsgleich zum § 6 b) IFG NRW. Jedoch fehlt der Zusatz “erheblich”. Dieser ist nicht unwichtig, da er dafür sorgt, dass die Behörde deutlich besser begründen muss und nur Argumente mit einem erheblich Gewicht auch zählen. Nicht bereits jede - noch so kleine - theoretische Beeinträchtigung.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
§ 5 Abs. 1 Nr. 19 SächsTranspG sollte ergänzt werden um “oder, c) der Schaden nur geringfügig wäre”

Ähnlich zur Regelung im IFG NRW.

Korruptionsschutz

für Vorgänge der Innenrevision und der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners für Anti-Korruption

  • § 5 Abs. 1 Nr. 6 SächsTranspG

Wieso zum Teufel ist ausgerechnet das ausgenommen? Der Schutz von Personendaten ist bereits durch andere Regelungen im Gesetz gegeben. Die Vorgänge müssen jedoch einsehbar sein.

Nachrichten von Privatpersonen

für nicht anonymisierte, vertraulich übermittelte Informationen, soweit das Interesse der oder des Dritten an der Wahrung der Vertraulichkeit besteht

  • § 5 Abs. 1 Nr. 4 SächsTranspG

Überflüssig. Personenbezogene Daten sind ohnehin geschützt. Wieso der Inhalt von Nachrichten auch geschützt sein sollte, ist nicht ersichtlich. Falls der Tatbestand dennoch so bleibt, sollte klargestellt werden, dass dies nicht für Behörden/Amtsträger gilt.

Gebührenfreiheit bis 600 €

Wenn ich es richtig lese sind Auskünfte bis 600 € gebührenfrei. Absolut löblich und sollte positiv herausgestellt werden. Diese Regelung sollte aber für das SächsUIG dann auch gelten!

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Ich wohne nicht in Sachsen, aber ich habe schon einige Sachen in Sachsen gesehen, die ich gerne herausgegeben bekommen hätte oder ich hätte gerne Sachsen eine IFG-Anfrage empfohlen und da habe ich mich über ein fehlendes Transparenzgesetz in Sachsen geärgert.

Ich, Sachse, genervt vom Hickhack meines Bundeslandes und halbgaren IFGs …

Grüße
Peter

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Hi!
Passiert hier noch etwas? Ich wäre aufjedenfall dabei.
Liebe Grüße

Falls es hier im Forum ein paar noch nicht mitbekommen haben, werfe ich es hier nochmal in die Runde:

Sachsen bekommt 2023 ein Transparenzgesetz

Hat sich hier schon wer ein wenig reingelesen? Was ist eure Meinung dazu?

Leider hat mir im Blogeintrag eine Verlinkung entweder zum verabschiedeten Gesetzentwurf gefehlt. In der Parlamentsdatenbank habe ich eine Beschlussempfung gefunden. Ich nehme an, dass das Gesetz erst in den nächsten Wochen bzw. Monaten veröffentlicht wird.

Hole ich mal unauffällig nach: Hier der Gesetzesentwurf aus dem sächsichen Landtag

https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8517&dok_art=Drs&leg_per=7

Ist zumindest der aktuellste Stand den ich habe.

Wie ich nun herausgefunden habe, liegt die beschlossene Fassung auch im Justizministerium noch nicht vor. Also müssen wir uns noch ein wenig gedulden.

Währenddessen habe ich schon mal die Ministerien auf FragDenStaat aktualisiert und hinzugefügt :slight_smile:

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…das Gesetz ist nun da - auszugsaechsgvbl-2022-26-transparenzgesetz.pdf in Anfrage „beschlossene Fassung SächsTranspG“ - FragDenStaat

Mittlerweile auch auf RevoSax: REVOSax - Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG
Viel Spaß beim Durchstöbern.

Das SächsTranspG ist da!

Auf gehts, spamen wir die Behörden zu - haha :slight_smile: wer Ideen für Anfragen hat → alle anfragbaren Behörden sind mit aktuellen Daten auf FragDenStaat online.

Wer nicht selbst eine Anfrage stellen möchte, Ideen hier gern rein :smiley:

Alle anfragbaren Behörde:

Außerdem: “Transparenzpflichtige Stellen sind […] sowie die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.” - die lasse ich jetzt mal weg :slight_smile:
Auch noch: ein paar Beauftragte und Hochschulen mit einigen Einschränkungen > REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG


Keine drei Wochen nach der Einführung des Gesetzes ist die erste Quatschantwort da - das sächsische Staatministerium für Kultus möchte für eine Auflistung von den Werbemitteln der Behörde knapp 1.500,00 Euro :slight_smile:
…ich lache mehr als ich sollte…

Werbemittel - FragDenStaat

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Nachdem das SMK den Quatsch aus der letzten Anfrage doch nicht durchgesetzt hat und mir die Auskunft erteilt hat (Werbemittel - FragDenStaat) haben wir die nächste Behörde mit ihrer eigenen Rechtsauffassung:

Das Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr meint, Dienstanweisungen fallen nicht unter das SächsTranspG. Nur doof das diese sogar wörtlich im Gesetz erwähnt werden… hihi :slight_smile:

…langsam wird der Channel hier mein persönlicher Blog…

Holy Shit, der arme sächsische Beauftragte hat noch viel zu tun. Dienstanweisungen als Kernbereich der Exekutive? Wow. Frei nach: “Was nicht sein darf, kann auch nicht sein”

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Ach, es sind mal wieder vierzehn Tage rum, ich kann meinen Blog hier mal weiterführen :slight_smile:

Was gibts neues?

  • Ich habe bald die ersten 100 Anfragen in Sachsen verschickt. Drei Monate nachdem das Gesetz rauskam. :slight_smile: lol

  • Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte antwortet bei Vermittlungsbitten (endlich) per E-Mail & nicht mehr per Post.

meine neuen Lieblingsbehörden:

Sachsen macht schon Spaß. Zeitweise. Noch mehr Behörden die man anfragen kann? Habt ihr Ideen?