OSM Sirenenstandorte Lizenzen

In einem Forum für die Openstreetmap kam die Idee auf strukturiert die Sirenenstandorte im deutschen Bundesgebiet mit entsprechenden Details einzutragen. Eine Kritik die hierbei genannt wurde ist, dass selten Datensätze aus den Kommunen frei verfügbar sind, so dass dies eine sehr mühsame Arbeit ist. Ich hatte dabei den Vorschlag eingebracht diese per IFG bei den jeweiligen Kommunen anzufragen, um eine vollständige Liste zu haben, die dann abgearbeitet werden kann.

Wie immer bei freien Projekten stellt sich auch hier die Frage der entsprechenden Lizenzen Urhebendenrechte usw. Daher die Frage, wie hier die aktuelle Lage aussieht. Grundsätzlich würde eine Liste angefragt werden. Da die wenigsten Kommunen die Standorte mit Geokoordinaten vorliegen haben, handelt es sich um Adressen. Der genaue Standort müsste vor oder von einem Satellitenbild händisch verifiziert werden. Grundsätzlich wäre meine Auffassung zum Urhebendenrechten, dass dieses nicht auf Faktendaten anwendbar ist und damit schon mal wegfällt. Beim Sonderfall Datenbanken in §87a UrhG würde ich argumentieren, dass das anfertigen der Liste keine wesentliche Investition sind und die Informationen daher ohne Quellenangabe frei sind.

Hat wer in diesem Bezug etwas mehr Ahnung und Erfahrung als ich?

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Ich halte das für perfekte IFG-Anfragen. Sicher werden sich Kommunen quer stellen, aber fangt einfach mit den Anfragen an, dann werdet ihr sehen.

Naja reale Ablehnungsgründe sehe ich hier nicht, sofern die entsprechende Information bei der Kommune vor liegt.
Als Service könnte man auch noch den entsprechenden Kartenausschnitt mit den Standorten zurückschicken. Bei den Anfragen, die es bisher in die Richtung gab, kam meistens eine Liste mit Adressen zurück. Dort waren dann noch zum Teil extra Hinweise wo die Sirene zu finden ist eingetragen. Also so mäßig digitalisiert.

Die Problematik war nicht, ob die Information geschickt wird, sondern viel mehr, ob sie in der OSM verwendet werden darf. Gibt es hierzu Richtlinien zur Orientierung, was geht und was nicht?

Koordinaten fallen ganz gewiss nicht unter das Urheberrecht und mehr braucht ihr doch für OpenStreetMap nicht, oder?
Dann gibt es noch:

Naja man könnte argumentieren, dass es sich hier um eine Datenbank handelt. Wäre aber zugegebenermaßen eine sehr dünne Argumentation von der ich nicht glaube, dass sie vor Gericht Bestand hat. Das Informationsweiterverwendungsgesetz ist soweit ich das erkennen kann auf Bundesebene. Wie sieht es hier auf Landes oder Kommunalebenen aus?

Ja wir brauchen nur Koordinaten bekommen tun wir aber wahrscheinlich größtenteils Adressen.

Adressen fallen genausowenig unter das Urheberrecht.
Also ich sehe beim besten Willen nicht, wie man euch das Einpflegen in OSM verbieten könnte. Ich würde es einfach darauf ankommen lassen.
Vielleicht gibt es sogar in manchen Kommunen schon OpenData-Datensätze zum Thema.

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Dann bringe ich das mal so ein. Vielen Dank!

Informationen, die durch eine Behörde im Rahmen eines IFG-Verfahrens herausgegeben werden halten wir grundsätzlich für Urheberrechtlich unbedenklich. Daher veröffentliche ich auch gerne Informationen, die mir eine Behörde zuschickt. Es passiert regelmäßig dass Behörden eine Veröffentlichung verbieten und drohen, aber seltenst wird diese Drohung umgesetzt. In den Fällen in denen (gegen FragDenStaat) aufgrund des (Zens-)Uhrheberrecht geklagt wurde waren die Klagen bisher nicht erfolgreich (z.B. Glyphosat).

Ich kann mir auch vorstellen dass es bei einer Klage gegen das OSM-Projekt genug Communityunterstützung zusammen kommt um sich erfolgreich gegen eine Klage zu wehren.

Ich hab auch noch ein paar mögliche Tipps:

  • Bei einer Anfrage hilft wahrscheinlich die Informationen in einem maschinenlesbaren Format anzufordern (dem müssen die Behörden auch grundsätzlich Folge leisten)
  • FragDenStaat hat ein Multianfragewerkzeug mit dem eine Anfrage an viele unterschiedliche Behörden gesendet werden können (muss über mail@fragdenstaat.de beantragt werden)
  • Es gibt auch eine Teamfunktion, damit kann man sich die Arbeit mit den Anfragen teilen, dann ist das nicht so viel Last auf den Schultern von einzelnen Mithelfenden
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Hallo Zusammen,

ich hab da mal ein anderes Thema.
Die Sirenen sind ja auf Landesebene oder Bezirks-/Kreis-/Gemeindeebene organisiert. Damit wir auch Daten aus dem IFG-freien Ländern bekommen, würde ich vorschlagen Standorte und die zugehörigen Daten über die Schallemission nach UIG abzufragen.

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Da wird der Kommunal-Sachbearbeiter große Augen machen - selbst normale IFG Anfragen sehen die ja quasi kaum. Der Vorschlag ist aber absolut genial und m.E. auch völlig richtig.

UIG-Anfragen bezüglich (Schall)emissionen sind praktisch nicht rechtskonform ablehnbar. Der einzige Nachteil ist, dass die meisten IFG-Beauftragten beim UIG nicht vermitteln dürfen.

Danke für den Tipp hier spezifisch das UIG zu nehmen. Das hier der Geltungsbereich auch in Ländern ohne IFG gilt war mir nicht bewusst. Die Frage, wie wir mit diesen Ländern umgehen, hatte ich mir tatsächlich auch schon gestellt. Dann müsste ich mich dafür nochmal spezifisch ins UIG einlesen und die Anfrage entsprechend formulieren, damit sie andere übernehmen können.

Beim IFG sehe ich hier auch keine auch nur ansatzweise rechtskonformen Ablehnungsgründe.

Das dachte ich mir auch schon oft genug. Der Fantasie sind jedoch bei einigen Sachbearbeitern keine Grenzen gesetzt. Wenn wir das Projekt wirklich deutschlandweit fahren, dann wirst du das auch in einigen Fällen erleben.

Das UIG ist glücklicherweise EU-Recht, weshalb sich die IFG-Verweigerer nicht davor schützen konnten.

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Sehr praktisch. Ich würde die Daten für die IFG-Bundesländer nach IFG und UIG anfragen, um bei Problematiken den LfDi einschalten zu können. Bei den rückständigen Ländern ohne IFG kann man ja immer noch das UIG nehmen bzw. die jeweiligen kommunalen IFG-Satzungen. Für etwaige Ablehnungen kann man ja immer noch einen Standarttext verfassen, der nochmal die Rechtslage erklärt und Widerspruch einlegt. Wenn es dann immer noch nicht geht, muss man da vielleicht nochmal spezifisch schauen.

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Wie @Apoly sagt, ich habe auch schon sehr abenteuerliche Begründungen gesehen. Falls du das bisher nich nicht gesehen hast, bietet Wikimedia für das OSM-Projekt Gebührenübernahmen und möglicherweise auch die Erstattung von Rechtsstreitkosten an.

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Vielen Dank für den Hinweis. Den Fond von der Wikimedia kenne ich grundsätzlich, wusste nur nicht, dass sich dies auch auf die OSM bezieht.

Noch ein paar technische Hinweise zzgl. dem was schon gesagt wurde:

  • Willst du das ganze an verschiedene Behörden gleichzeitig (mit dem gleichen Anfragetext) senden, empfiehlt sich FragDenStaat Plus, womit man einfach eine Anfrage an hunderte Behörden senden kann und „gleichzeitig” bearbeiten kann.
    Nur mit dem Anfragetext muss man dann aufpassen (der wird entweder automatisch generiert) oder man muss eben einen auf alle Gesetze/sehr allumfassenden schrieben, was wohl fast nicht möglich ist bei den verschiedenen Rechtsgrundlagen.
    In jedem Fall wäre dies etwas was man sich anschauen sollte (evt. auch erst ein paar Testanfragen stellen, um allgemein die möglichen Antworten herauszufinden, so wie FragDenStaat dies öfters bei Kampagnen macht). Ich denke doch auch, das FragDenStaat das Feature gerne freischaltet für so eine umfassende Datenrecherche wie deine.
  • Sofern des UIG bzw. die Verwendung in Kartendaten dann betrifft (ich denke FragDenStaat ist da großzügig), ist das Thema bestimmt auch etwas für den relativ neuen Klima-Helpdesk.

Ich wünsche viel Erfolg und halte das für eine super Idee! :+1:
Im Forum gibt es bei irgendwelchen Problemen bestimmt auch immer Hilfe. Und bei so manch anderem Community/Crowdsourcring-Projekt hat es ja auch geklappt und das ganze hat es sogar bis nach Golem.de geschaffft. Also ich sehe hier definitiv Potential!

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Hier gibt es eine Ablehnung mit Verweis auf die innere Sicherheit aus Hamburg. Sirenen der Stadt Hamburg Security by obscurity eben

Es gibt auch gerade in der letzten Woche einige neue Anfragen zu der Thematik

Einem Tweet von Armin Schuster zufolge, arbeitet das BBK gerade selbst an einer Erfassung der Warnanlagen. Hierzu wird ein “Warnkataster” voran getrieben. Da ich hierzu keine öffentlichen Infos gefunden habe, habe ich diese mal Angefragt.

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